Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Die Ausbildung zur Lehrkraft gliedert sich in eine universitäre Phase und eine berufspraktische Phase. Einen Überblick über rechtliche Regelungen und inhaltliche Konzepte finden Sie hier.
Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Wer eine auf ein Lehramt bezogene Masterprüfung oder die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, kann sich in Nordrhein-Westfalen über das Online-Portal SEVON bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Einstellungstermine sind der 1. Mai und der 1. November eines Jahres. Für den Einstellungstermin im Mai muss die Bewerbung bis zum 15. Dezember des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung vorliegen. Für den Einstellungstermin im November beginnt das Bewerbungsverfahren Anfang Mai und endet Mitte Juni. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren sowie zu allen anderen Fragen den Vorbereitungsdienst betreffend sind unter www.sevon.nrw.de eingestellt.
Bewerbungen
Ihre Bewerbung sollte online unter www.sevon.nrw.de an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.
Für die Ausbildung stehen landesweit 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren zur Verfügung.
Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie die Hinweise für Bewerbende lesen: Hier sind sehr viele detaillierte Informationen enthalten, die die Abgabe der Bewerbung erleichtern.
Bitte informieren Sie sich auch mit den nachfolgenden Tabellen über die geöffneten Ausbildungsstandorte (ZfsL) in Ihrem Lehramt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich hier auch kurzfristig Änderungen ergeben können, wenn es z.B. zur Unterstützung der Sicherung der Unterrichtsversorgung erforderlich ist.
In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerbenden werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. In den letzten Verfahren ist es immer gelungen, ca. 66 bis 75 % der Bewerbenden ihrem ersten Ortswunsch zuzuweisen. Nimmt man die Ortwünsche 2 bis 4 dazu, liegt die Quote der wunschgemäßen Zuweisung bei ca. 82 bis 90 %.“
| 1. November 2026* | Grundschule | Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen | Sonderpädagogische Förderung | Gymnasium/ Gesamtschule | Berufskolleg |
| Bezirksregierung Arnsberg | Hagen, Lüdenscheid | Arnsberg, Lüdenscheid | Lüdenscheid | Arnsberg, Dortmund | Hagen |
| Bezirksregierung Detmold | Bielefeld, Detmold, Minden, Paderborn | Bielefeld, Paderborn | Bielefeld, Paderborn | Bielefeld, Detmold, Minden, Paderborn | Paderborn |
| Bezirksregierung Düsseldorf | Düsseldorf, Essen, Kleve | Düsseldorf, Kleve | Kleve, Solingen | Essen, Kleve, Mönchengladbach | Düsseldorf, Duisburg |
| Bezirksregierung Köln | Bonn, Engelskirchen | Siegburg | Köln | Aachen, Köln | Köln |
| Bezirksregierung Münster | Gelsenkirchen, Rheine | Münster | Münster | Gelsenkirchen, Rheine | Münster |
*Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen
| 1. Mai 2027* | Grundschule | Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen | Sonderpädagogische Förderung | Gymnasium/ Gesamtschule | Berufskolleg |
| Bezirksregierung Arnsberg | Bochum, Hamm, Siegen | Dortmund | Hamm | Bochum, Siegen | Dortmund |
| Bezirksregierung Detmold | Bielefeld, Detmold | Bielefeld | Bielefeld | Bielefeld, Detmold | Bielefeld, Paderborn |
| Bezirksregierung Düsseldorf | Düsseldorf, Mönchengladbach, Solingen | Essen, Mönchengladbach | Duisburg | Düsseldorf, Krefeld, Oberhausen | Krefeld, Solingen |
| Bezirksregierung Köln | Aachen, Siegburg | Köln | Engelskirchen, Siegburg | Engelskirchen, Jülich, Düren | Leverkusen |
| Bezirksregierung Münster | Bocholt, Münster | Bocholt | Gelsenkirchen | Bocholt, Münster | Gelsenkirchen |
*Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen
| 1. November 2027* | Grundschule | Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen | Sonderpädagogische Förderung | Gymnasium/ Gesamtschule | Berufskolleg |
| Bezirksregierung Arnsberg | Arnsberg, Dortmund | Siegen | Dortmund | Hagen, Hamm | Hagen |
| Bezirksregierung Detmold | Minden, Paderborn | Paderborn | Paderborn | Minden, Paderborn | Bielefeld |
| Bezirksregierung Düsseldorf | Duisburg, Neuss | Oberhausen, Solingen | Düsseldorf | Duisburg, Neuss, Solingen | Düsseldorf, Duisburg |
| Bezirksregierung Köln | Köln, Düren | Jülich, Leverkusen | Jülich | Bonn, Leverkusen | Aachen |
| Bezirksregierung Münster | Gelsenkirchen, Rheine | Recklinghausen | Münster | Recklinghausen, Rheine | Münster |
*Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen
Anerkennung
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. ihren Master of Education nicht in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen.
Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst
Rechtsgrundlage für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und für die Staatsprüfung ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP). Der Vorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten, wenn er in Teilzeit absolviert wird, dauert er 24 Monate
Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung als ausbildungsdidaktische Prinzipien prägen den reformierten Vorbereitungsdienst.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung.
Kerncurriculum
Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter. Unmittelbare Bezüge zur Schulpraxis und zu den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Lehrerausbildung bieten einen verlässlichen Rahmen für eine landesweit vergleichbare Qualität der Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen.
Handlungskonzept Unterrichtsversorgung
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar-und Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben.
Nähere Informationen finden Sie hier.