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Schulausfall

Große Hitze, Glättegefahr oder ein Trauerfall in der Familie - manchmal stehen zwingende Gründe einem Schulbesuch entgegen. Regelungen dazu finden Sie hier. 

Wie in allen anderen Bundesländern, so gilt auch in Nordrhein-Westfalen für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) die Schulpflicht. Dabei haben zunächst einmal die Eltern dafür zu sorgen, dass ihr Kind am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. (Bei Schülerinnen und Schülern der Berufsschule haben neben den Eltern auch die Ausbildenden und Arbeitgeber diese Pflicht.)