Auslandsbetriebspraktikum
Betriebspraktika im Ausland werden von den teilnehmenden Schülerinnen und Schüler als wichtige persönliche Erfahrung erlebt. Sie leisten einen besonderen Beitrag zu einem tieferen Verständnis des Gastlandes und seiner Menschen, zu einem Abbau von Vorurteilen und einer Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse. Darüber hinaus tragen Auslandsbetriebspraktika dazu bei, berufsbezogene Kompetenzen zu entwickeln. Sie sind damit ein wichtiger Baustein in der Berufswahlorientierung: Der Nachweis eines Betriebspraktikums im Ausland ist ein Qualifikationsmerkmal, das die Einstellungschancen der Schulabgängerinnen und Schulabgänger verbessert. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite "Kein Abschluss ohne Anschluss".
Auslandsbetriebspraktika werden in der Regel an allgemein bildenden Schulen im Rahmen einer gut funktionierenden Schulpartnerschaft durchgeführt. Besonders umfassend sind hierbei die Erfahrungen mit dem Projekt "Praxis", einem Umsetzungsmodell der Kooperationspartner Nordrhein-Westfalen und Nord-Pas de Calais in Frankreich, und dem Projekt "Internationales Betriebspraktikum Türkei - Nordrhein-Westfalen". Um allen interessierten Schulen einen schnellen, strukturierten Zugriff auf nützliche Informationen zum Thema Betriebspraktikum zu ermöglichen, stellt die Landesregierung praktische Leitfäden als Download bereit:
Die Checkliste unterstützt Schulen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Auslandsbetriebspraktika. Mit dieser übersichtlichen Tabelle können alle wichtigen Aufgaben verwaltet werden.
Die Handreichungen "Betriebspraktikum im Ausland - Ausgabe F (Frankreich)" von 2007 und "Betriebspraktikum im Ausland - Ausgabe T (Türkei)" von 2008 sollen allgemein bildenden Schulen als Anregung dienen und enthalten, neben Hinweisen zur Durchführung, rechtliche Grundlagentexte sowie Mustervorlagen zur Unterstützung der konkreten Arbeit in der Schule.
Zusätzlich steht den Schulen als direkter Ansprechpartner das Teildezernat "Internationaler Austausch" in der Bezirksregierung Düsseldorf in landesweiter Zuständigkeit zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
- Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg (Runderlass vom 21.10.2010)
- Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz (geä. 2007 und 2014)
- Informationen zum europass Mobilität
- Sicher im Ausland - Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schüler und Studierende bei Auslandsaufenthalten (Broschüre der Unfallkasse NRW)
Frankreich
- Handreichung für Lehrkräfte
- Planungsschritte - ein Beispiel aus Frankreich
- Planungsschritte - ein Beispiel aus NRW
- Praktikumsvertrag (deutsch/französisch)
- Informationsschreiben für Partnerbetriebe im Inland
- Anwesenheitsbogen für Gastschülerinnen und Gastschüler
- Leitfaden Praktikumsbericht
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