Tarifrecht
Auf Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Nachstehende Regelungen geben Hinweis zur näheren Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Hinweise zur Beschäftigung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis
(BASS 21-01 Nr. 11)
Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubung im Tarifbereich
(BASS 21-05 Nr. 4)
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für den Fall eines Arbeitskampfes (Arbeitskampfrichtlinien der TdL)
vom 07.02.2006 in der Fassung vom 12.10.2018
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