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Frau schaut aus einem Kontrollraum in den Werkraum eines High-Tech-Unternehmens.
©imago/Westend61

Berufliche Orientierung

Junge Menschen zu be­fähigen, an gesell­schaf­tlichen Prozessen teil­zu­haben und sich eine eigene beruf­liche Existenz auf­bauen zu können, ist ein wichtiges Bildungs- und Erziehungs­ziel von Schule.

Eine früh­zeitige Orientierung über eigene Interessen und Neigungen sowie über Bildungs- und Ausbildungs­wege unterstützt dieses Ziel der All­ge­mein­bildung im Sinne einer in­di­vi­du­ellen Förderung. Die schulische Berufliche Orientierung an all­gemein­bildenden Schulen sowie die Über­gangs­an­gebote an Berufs­kollegs sind deshalb in Nordrhein-Westfalen für die Schul- und Unterrichts­entwicklung sowie für das Schul­profil wichtige Hand­lungs­felder.

Im Rahmen der Landes­initiative "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf NRW" werden diese Hand­lungs­felder auf der Grund­lage guter Schul­praxis und be­stehender An­gebote weiter systematisiert und aus­gebaut. Mit der ver­bind­lichen Umsetzung wurde ab dem Schul­jahr 2012/13 schritt­weise an allen all­ge­mein­bildenden Schulen aller Schul­formen sowie an den Berufs­kollegs in Nordrhein-Westfalen begonnen. Seite dem Schuljahr 2016/2017 wird es an allen allgemeinbildenden Schulen des Landes verlässlich umgesetzt.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

 

Auch wenn der Schulabschluss bald bevorsteht – oft fehlt es an konkreten Vorstellungen zu Beruf und Studium. Wenn auch Sie unsicher sind, wie es für Sie weitergehen soll, helfen Ihnen diese verschiedenen Angebote der Studienberatung weiter. Informationen zu den Wochen der Studienorientierung finden Sie hier.

Berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA Umsetzung im Schuljahr 2020/2021

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist weiterhin verpflichtend umzusetzen. Für die Umsetzung sind die weitreichenden eingeräumten Flexibilisierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Alle Standardelemente gelten als Unterricht in anderer Form, mit denen die Schulen ihrer Aufgabe zur Beruflichen Orientierung in der Sekundarstufe I nach § 8 Absatz 3 APO-S I und in der Sekundarstufe II nach § 1 Absatz 2 der APO-GOSt (BASS 13-32 Nr. 3.1) bzw. § 1 Absatz 3 Nummer 1 der APO-BK (BASS 13-33 Nr. 1.1) nachkommen.

Die Grundlage für die Umsetzung bildet die jeweils gültige Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sowie die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

Die Vorgaben für die Durchführung der Standardelemente sind je nach Unterrichtsszenarium bezogen auf die einzelnen Jahrgangsstufen in zwei Kategorien aufgeteilt.

Unterschieden wird in Vorgaben für den

  1. Distanzunterricht bezogen auf die einzelne Jahrgangsstufe
  2. Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell bezogen auf die einzelne Jahrgangsstufe.

Die Ausführungen zu den zweigeteilten Vorgaben sind unter den jeweiligen Standardelementen zu finden.

Bei Problemstellungen unterstützen die regionalen Partner, insbesondere die für die jeweilige Kommune regional zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht mit der Generale KAoA (im folgenden Schulaufsicht genannt), die Koordinatorinnen und Koordinatoren für KAoA in der Bezirksregierung und in den Schulämtern, die Kommunalen Koordinierungsstellen und im Rahmen von KAoA-STAR die Koordinierungsstellen KAoA-STAR der Landschaftsverbände.

Eine Woche „Berufliche Orientierung extra“ in den Osterferien

Das für die Osterferien geplante Ferienangebot "Eine Woche Berufliche Orientierung extra" fällt aufgrund der Weiterführung des Lockdowns bis zum 18. April 2021 aus.

Eine Fortsetzung des Angebots der KAoA-Ferienkurse wird für die Sommerferien angestrebt.

Standardelemente in der Sekundarstufe I

Elterninformationsveranstaltungen (SBO 2.5)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Die Durchführung von Elternveranstaltungen im Rahmen von KAoA ist in Präsenz untersagt. Die Informationen müssen digital oder postalisch weitergegeben werden.

Distanzunterricht

Die Durchführung von Elternveranstaltungen im Rahmen von KAoA ist in Präsenz untersagt. Die Informationen müssen digital oder postalisch weitergegeben werden.

Potenzialanalyse – 1-tägig (SBO 4.1)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Die Durchführung der Potenzialanalyse in Präsenz durch einen Bildungsträger ist bis auf Weiteres untersagt.

Die Umsetzung der Potenzialanalyse ist nur in der vom durchführenden Bildungsträger vorgegebenen alternativen Form (digital oder mit postalisch zugestellten schriftlichen Unterlagen) und nicht in Präsenz möglich.

Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich an der Potenzialanalyse in alternativer Form teilnehmen können, angeboten werden, ihre Aufgaben der Potenzialanalyse (digital oder mit schriftlichen Unterlagen) im Rahmen der erweiterten Betreuung in der Schule zu bearbeiten.

Sollte die Umsetzung der Potenzialanalyse in alternativer Form (digital oder mit postalisch zugestellten schriftlichen Unterlagen) insgesamt für die jeweilige Klasse bzw. Jahrgangsstufe nicht möglich sein, ist eine Ausweitung des Umsetzungszeitraums der Potenzialanalyse (inkl. der Auswertungsgespräche) bis zu den Sommerferien erlaubt (sowohl in Präsenzform als auch in alternativer Form – je nach Stand der dann gültigen CoronaSchVO). Hierbei sind die entsprechenden Hinweise zum jeweils gültigen Umsetzungszeitraum der LGH zu beachten.

Wenn die Coronaschutzverordnung die Möglichkeit der Durchführung durch einen Bildungsträger in Präsenz wieder eröffnen sollte, gelten die folgenden Vorgaben:

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 erhalten eine Potenzialanalyse (PA) inklusive eines individuellen Auswertungsgespräches. Entweder in Präsenz, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt oder in der vom durchführenden Bildungsträger vorgegebenen alternativen Form (digital oder mit postalisch zugestellten schriftlichen Unterlagen) Dabei sind die jeweils gültigen Hygieneregelungen einzuhalten.

Da regelmäßig eine Anpassung der Hygiene- und Abstandsgebote an die aktuelle Pandemielage erfolgt, muss im Vorfeld der Potenzialanalyse eine Absprache zwischen Schule und Bildungsträger erfolgen.

Den Schulen und Trägern werden verschiedene Flexibilisierungsmöglichkeiten aufgezeigt, die eine Durchführung auch bei einer Verschärfung der Pandemielage ermöglichen, wobei alle Flexibilisierungen im Einvernehmen zwischen Schule und Träger geschlossen werden müssen:

  • Verlegung des Durchführungszeitpunktes im Zeitraum, der den Trägern durch die LGH vorgegeben wurde, falls der jeweilige Träger noch offene Termine hat
  • Die Träger können die PA-Verfahren anpassen:
  • im Zweischicht-Modell in Präsenz (Reduzierung der Dauer auf vier Zeitstunden)
  • in Präsenz mit angepassten Aufgaben
  • in Blended Learning Formaten (in Präsenz und digital)
  • als alternatives Format (digital oder mit postalisch zugestellten schriftlichen Unterlagen)
  • Die Durchführung kann nach Zustimmung des Trägers in den Räumen der Schule stattfinden.
  • Es können auch Lösungen auf Initiative des Trägers gefunden werden, in denen ein Teil der Schülerinnen und Schüler in den Räumlichkeiten beim Bildungsträger ist und der andere Teil in der Schule, um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern an einem Tag die Potenzialanalyse zu ermöglichen.

Das Auswertungsgespräch ist als zentraler Bestandteil der Potenzialanalyse auch im Rahmen der aktuell gültigen Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie durchzuführen.

Im Hinblick auf die mit den Einschränkungen einhergehenden Herausforderungen haben die Träger in Absprache mit den Schulen folgende Flexibilisierungsmöglichkeiten:

  • Die Auswertungsgespräche können in die Räumlichkeiten des Trägers verlegt werden. Die Uhrzeiten der Auswertungsgespräche sind weiterhin in Abstimmung mit den Schulleitungen an den Teilnahmemöglichkeiten der Zielgruppe insbesondere der Eltern auszurichten. Die Einladung der Eltern obliegt unverändert den Schulen.
  • Eine Verschiebung der Auswertungsgespräche auf einen späteren Zeitpunkt kann durch den Träger bei der LGH beantragt werden.
  • Die Auswertungsgespräche können in einer alternativen Form telefonisch oder digital (Videotelefonie) durchgeführt werden. Auch bei dieser Durchführungsform hat der Träger sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Ergebnisdokumentationen spätestens zum Beginn des Auswertungsgesprächs datenschutzkonform erhalten haben. Hierbei wird der Träger durch die Schule unterstützt, indem die Schule die durch den Träger in einem verschlossenen Umschlag übergebene Auswertungsdokumentation an die Eltern bzw. die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler aushändigt.

Bei der Durchführung der Standardelemente hat die Potenzialanalyse Priorität.

Distanzunterricht

Die Umsetzung der Potenzialanalyse in Jahrgang 8 ist nur in der vom durchführenden Bildungsträger vorgegebenen alternativen Form (digital oder mit postalisch zugestellten schriftlichen Unterlagen) und nicht in Präsenz möglich

Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich an der alternativen Potenzialanalyse in alternativer Form im Distanzunterricht teilnehmen können, angeboten werden, ihre Aufgaben der Potenzialanalyse (digital oder mit schriftlichen Unterlagen) im Rahmen der erweiterten Betreuung in der Schule zu bearbeiten.

Sollte die Umsetzung der Potenzialanalyse in alternativer Form insgesamt für die jeweilige Klasse bzw. Jahrgangsstufe nicht möglich sein, ist eine Ausweitung des Umsetzungszeitraums der Potenzialanalyse (inkl. der Auswertungsgespräche) bis zu den Sommerferien erlaubt (sowohl in Präsenzform als auch in alternativer Form – je nach Stand der dann gültigen CoronaSchVO). Hierbei sind die entsprechenden Hinweise zum jeweils gültigen Umsetzungszeitraum der LGH zu beachten.

Potenzialanalyse für die Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung – 2-tägig (SBO 4.2)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Die bei der eintägigen Potenzialanalyse aufgeführten Vorgaben gelten bei der 2-tägigen Potenzialanalyse entsprechend übertragen auf die beiden Durchführungstage.

Distanzunterricht

Die bei der eintägigen Potenzialanalyse aufgeführten Vorgaben gelten bei der 2-tägigen Potenzialanalyse entsprechend übertragen auf die beiden Durchführungstage.

Praxisphasen in der Sekundarstufe I und II

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Die Durchführungsdauer bei Standardelementen der Praxisphasen (Berufsfelderkundungen, Praxiskurse, Schülerbetriebspraktika, Praxiselemente Sek II) kann im Schuljahr 2020/21 verkürzt werden und weitere organisatorische Anpassungen können erfolgen.

Alle Flexibilisierungsmöglichkeiten zu den betrieblichen und trägergestützten Standardelementen werden unter den einzelnen Standardelementen aufgeführt.

Innerhalb dieses flexiblen Gestaltungsspielraums, der als Rahmen gesetzt ist, um die regional sehr heterogene Lage adäquat zu berücksichtigen – sollen die Schulen vor Ort die Praxisphasen eigenverantwortlich planen und umsetzen.

Insgesamt sollte die aktuelle Lage in den Betrieben berücksichtigt werden (z.B. Auswirkung der Corona-Pandemie auf bestimmte Branchen, hohe Hygieneanforderungen, Home-Office vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter usw.).

Distanzunterricht

Während der Aussetzung des Präsenzunterrichts können Praxisphasen in entsprechenden Jahrgängen i. d. R. nur als durch die Schule unterrichtlich durchgeführte Digitalformate stattfinden. Ausnahmen sind unter den einzelnen Standardelementen aufgeführt.

Praxisphasen im Ausland (SBO 5, SBO 6 und SBO 9)

Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und die Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinrVO) sind einzuhalten. Die Bestimmungen der Nachbarstaaten sind zu beachten. Ein Auslandspraktikum in durch das RKI benannten Risikogebieten ist ausgeschlossen.

Berufsfelderkundungen (SBO 5.1)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Sofern Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell stattfindet, sollen Berufsfelderkundungen (BFE) in entsprechenden Jahrgängen durchgeführt werden.

Folgende Flexibilisierungsmöglichkeiten bestehen für die betrieblichen Berufsfelderkundungen.

  • Verkürzung der betrieblichen Durchführung auf ein oder zwei Tage
  • Verlegung auf einen anderen Zeitraum im Schuljahr 2020/21
  • Verlegung der betrieblichen BFE in die Jahrgangsstufe 9 im Schuljahr 2021/22
  • In Ausnahmefällen kann bei einer Verschiebung der Durchführung der Potenzialanalyse auf den Zeitraum nach den Osterferien einmalig in diesem Schuljahr 2020/2021 die Reihenfolge der beiden Standardelemente Potenzialanalyse und BFE für eine Klasse oder für die gesamte Jahrgangsstufe getauscht werden.

Bis auf Weiteres können keine trägergestützten Berufsfelderkundungen durchgeführt werden.

Wenn die Coronaschutzverordnung die Möglichkeit der Durchführung wieder eröffnen sollte, gelten die folgenden Vorgaben:

Folgende Flexibilisierungsmöglichkeiten bestehen für die trägergestützten Berufsfelderkundungen:

  • Öffnung und Ausweitung der trägergestützten BFE auf alle Schulformen
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 erhalten im Schuljahr 202/21 ein Angebot für eine eintägige trägergestützte Berufsfelderkundung (BFE1). Schulen, die die betriebliche BFE schon vor Corona in die Jahrgangsstufe 9 verlegt haben, können mit diesem Jahrgang an dem einmaligen eintägigen trägergestützten Angebot teilnehmen.
  • Die Möglichkeit der Durchführung von trägergestützten BFE in Präsenz in den Räumen der Bildungsträger ist abhängig von der jeweils gültigen CoronaSchVO.
  • Bei dem geplanten trägergestützten Angebot für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 handelt es sich um BFE1-Kurse im eintägigen Regelformat (mit mindestens 7 Zeitstunden inklusive Pausen nach JArbSchG). Eine zeitlich davon abweichende Umsetzung ist möglich, aber lediglich nur dann, wenn schulseitig nachgefragte Kurskapazitäten in der Kommune nur durch einen anteiligen oder vollständigen 2-Schichtbetrieb des BFE1-Angebots bei den durchführenden Träger bereitgestellt werden können. Ein ggf. notwendiger BFE1-Zweischichtbetrieb ist durch die Kommunale Koordinierungsstelle - unter Angabe der Gründe, des erforderlichen Umfangs und der dafür vorgesehenen Träger - bei der LGH anzumelden.
  • In Ausnahmefällen kann bei einer Verschiebung der Durchführung der Potenzialanalyse auf den Zeitraum nach den Osterferien einmalig in diesem Schuljahr 2020/2021 die Reihenfolge der beiden Standardelemente Potenzialanalyse und BFE für eine Klasse oder für die gesamte Jahrgangsstufe getauscht werden.
  • Für Förderschulen und Schulen mit Hauptschulbildungsgängen wird die Möglichkeit zur Teilnahme an 3-tägigen trägergestützten Berufsfelderkundungen (BFE3) eröffnet. Diese treten an die Stelle der BFE1. Im Hinblick auf die knappen Kapazitäten der Träger und die vorhandenen Umsetzungsmöglichkeiten bis Ende des Schuljahres 2020/2021 gilt dieses Angebot für Förderschulen und Schulen mit Hauptschulbildungsgängen bis zum 31.12.2021. Damit kann im Schuljahr 2021/22 im vorgegebenen Zeitraum mit der Jahrgangsstufe 9 der Förderschulen und Schulen mit Hauptschulbildungsgängen eine BFE3 durchgeführt werden. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Teilnahme von einzelnen Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeinsamen Lernen ausgeschlossen.
  • Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn die Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeinsamen Lernen aus einer Schule eine eigenständige Gruppe bilden können.
  • Den Bildungsträgern wird bei der Durchführung der dreitägigen BFE ermöglicht, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt, trägergestützte Berufsfelderkundungen unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Bestimmungen der aktuellen CoronaSchVO umzusetzen. Da die Bildungsträger ggf. die vorgesehenen Gruppengrößen reduzieren müssen, können die Bildungsträger - zeitlich befristet im Schuljahr 2020/21 - in Abstimmung mit den Schulen neben der regulären Umsetzung auch zwei weitere Modelle als zeitlich verkürzte Formate zur Umsetzung der dreitägigen Berufsfelderkundungen an Förderschulen und Schulen mit Hauptschulbildungsgängen anbieten:

a) 2 - Tages - Modell: Die Umsetzung erfolgt in zwei statt drei Tagen bei einer täglichen Dauer von mindestens 7 Stunden (inklusive Pausen nach JArbSchG). Die Inhalte der BFE-Tage/ des Kurses sind auf die reduzierte Dauer zu komprimieren

b) 2 - Schicht - Modell: Eine Gruppe wird in 2 Teil-Gruppen geteilt. Jede Teil-Gruppe kommt an den 3 Tagen für jeweils 4 Stunden reine Werkstattzeit zum Bildungsträger. Die Inhalte des Kurses sind auf die reduzierte Dauer zu komprimieren. Die eine Gruppe kommt vormittags, die andere Gruppe nachmittags. Die Zeiten werden so gelegt, dass sich die Gruppen nicht begegnen.

Distanzunterricht

Während der Aussetzung des Präsenzunterrichts können BFE in entsprechenden Jahrgängen nur als durch die Schule unterrichtlich durchgeführte Digitalformate stattfinden. Trägergestützte Angebote fallen aus.

In Ausnahmefällen kann einmalig in diesem Schuljahr 2020/2021 die Reihenfolge der Standardelemente in den jeweiligen Jahrgangsstufen getauscht werden.

Praxiskurse (SBO 6.4)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Bis auf Weiteres können keine trägergestützten Praxiskurse durchgeführt werden.

Wenn die Coronaschutzverordnung die Möglichkeit der Durchführung wieder eröffnen sollte, gelten die folgenden Vorgaben:

Den Bildungsträgern wird ermöglicht, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt, Praxiskurse unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Bestimmungen der aktuellen CoronaSchVO umzusetzen. Da die Bildungsträger ggf. die vorgesehenen Gruppengrößen reduzieren müssen, können die Bildungsträger - zeitlich befristet im Schuljahr 2020/21 - in Abstimmung mit den Schulen neben der regulären Umsetzung des dreitägigen Praxiskurses auch zwei weitere Modelle als zeitlich verkürzte Formate zur Umsetzung anbieten:

a) 2 - Tages - Modell: Die Umsetzung des Praxiskurses erfolgt in zwei statt drei Tagen bei einer täglichen Dauer von mindestens 7 Stunden (inklusive Pausen nach JArbSchG). Die Inhalte der BFE-Tage/ des Kurses sind auf die reduzierte Dauer zu komprimieren

b) 2 - Schicht - Modell: Eine Gruppe wird in 2 Teil-Gruppen geteilt. Jede Teil-Gruppe kommt an den 3 Tagen für jeweils 4 Stunden reine Werkstattzeit zum Bildungsträger. Die Inhalte des Kurses sind auf die reduzierte Dauer zu komprimieren. Die eine Gruppe kommt vormittags, die andere Gruppe nachmittags. Die Zeiten werden so gelegt, dass sich die Gruppen nicht begegnen.

Für geplante Praxiskurse der Jahrgangsstufe 9, die bis Ende des Schuljahres 2020/2021 nicht umsetzbar sind, wird eine Nachholung im Schuljahr 2021/2022 bis zum 31.12.2021 gestattet.

Distanzunterricht

Während der Aussetzung des Präsenzunterrichts können Praxiskurse in entsprechenden Jahrgängen nur als durch die Schule unterrichtlich durchgeführte Digitalformate stattfinden. Trägergestützte Angebote fallen aus.

Schülerbetriebspraktika in der Sek. I (SBO 6.1), Langzeitpraktikum (SBO 6.5) und Praxiselemente in der Sek. II (SBO 9.1)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Sofern Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodellstattfindet, sollen Schülerbetriebspraktika, Langzeitpraktika und Praxiselemente in der Sek. II, in den entsprechenden Jahrgangsstufen durchgeführt werden.

Für die Durchführung werden umfangreiche Flexibilisierungsmöglichkeiten eröffnet, um angepasste und/oder alternative Umsetzungsformate zu realisieren:

  • Mögliche Verkürzung des Praktikums an Schulen der Sek I von 2 Wochen auf mindestens 5 Tage
  • Mögliche Verkürzung des Praktikums an Gesamtschulen und Gymnasien in der Sek. I und Sek. II zusammen von 3 Wochen auf mindestens 5 Tage
  • Verschiebung des Praktikums innerhalb des laufenden Schuljahres 2020/21 auf einen späteren Durchführungszeitraum in Absprache mit der Generale KAoA der unteren Schulaufsicht in der jeweiligen Kommune, um Überschneidungen von Praktikumszeiten mehrerer Schulen zu vermeiden
  • Verschiebung des Praktikums in das kommende Schuljahr 2021/22, sofern gewährleistet werden kann, dass für alle Schülerinnen und Schüler mindestens ein einwöchiges Praktikum insgesamt in der Sekundarstufe I oder II durchgeführt wird (z.B. Praktikum der 9. Jahrgangstufe in die 10. Jahrgangsstufe/EF) in Absprache mit der Generale KAoA der unteren Schulaufsicht
  • Falls Schülerinnen und Schüler wegen der Krisensituation keinen Platz für die Praxisphasen finden, schafft die Schule ein Angebot zur Beruflichen Orientierung, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht. Dabei können auch digitale Angebote und Formate eingesetzt werden. Eine Fortführung des Regelunterrichts ist auszuschließen.

Der Kontakt zu den Betrieben sollte frühzeitig hergestellt werden, um zu klären, ob das Praktikum stattfinden kann.

Distanzunterricht

Auf Wunsch der Eltern können Praktika in Präsenz durch die Schulleitungen auch weiterhin genehmigt werden. Das Langzeitpraktikum kann weiterhin durchgeführt werden.

Alternativ bietet die Schule ein digitales Angebot zur Beruflichen Orientierung von mindestens einer Woche, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht.

KAoA-STAR Standardelemente

Distanzunterricht

Die Umsetzung der KAoA-STAR Standardelemente ist nur in digitaler Form möglich. Der Integrationsfachdienst (IFD) führt die KAoA-STAR Standardelemente digital mit Unterstützung durch die Schulen durch. Nähere Regelungen zur digitalen Umsetzung durch den IFD sind unter den einzelnen KAoA-STAR Standardelementen zu finden.

Die individuelle Einzelberatung während der STAR - Übergangsbegleitung durch den Integrationsfachdienst (IFD) (SBO 10.5) kann nur telefonisch oder in digitaler Form erfolgen.

Alle noch geplanten STAR - Potenzialanalysen sind (inkl. der Auswertungsgespräche) in digitaler Form umzusetzen.

Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich an der digitalen Potenzialanalyse im Distanzunterricht teilnehmen können, angeboten werden, ihre Aufgaben der digitalen Potenzialanalyse im Rahmen der erweiterten Betreuung zu bearbeiten.

Eine Ausweitung des Umsetzungszeitraums der STAR - Potenzialanalyse (inkl. der Auswertungsgespräche) bis zu den Sommerferien ist erlaubt (sowohl in Präsenzform als auch digital – je nach Stand der dann gültigen Coronaschutzverordnung).

Praktika müssen verschoben oder in digitaler Form durchgeführt werden. Die Schule bietet dann ein Angebot zur Beruflichen Orientierung von mindestens einer Woche, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht.

Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei dem Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden.

Das Langzeitpraktikum kann weiterhin durchgeführt werden.

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Alle folgenden Regelungen zu den KAoA-STAR-Standardelementen beziehen sich auf die Durchführung bei Präsenzunterricht oder bei Präsenzunterricht im Wechselmodell.

Neben der Durchführung nach regulären Vorgaben, besteht die Möglichkeit, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt, die KAoA-STAR-Standardelemente in anderer Form umzusetzen. Über die Umsetzung verständigen sich Bildungsträger bzw. Integrationsfachdienst (IFD) und Schule unter Einhaltung der folgenden alternativen Umsetzungsmöglichkeiten. Wenn eine alternative Umsetzungsform zum Tragen kommt, informiert der zuständige IFD vorab die jeweilige Koordinierungsstelle des LVR oder LWL. Die Umsetzung ist abhängig von der Zustimmung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.

Diese alternativen Umsetzungsmöglichkeiten sind zeitlich auf das Schuljahr 2020/21 begrenzt.

Die Ziele und Inhalte der STAR - Standardelemente bleiben erhalten, wie im KAoA-Handbuch aufgeführt.

In Ausnahmefällen kann einmalig in diesem Schuljahr 2020/2021 die Reihenfolge der Standardelemente in den jeweiligen Jahrgangsstufen getauscht werden.

STAR - Berufswegekonferenzen (SBO 2.4)

Neben der Durchführung in der Schule kann die STAR - Berufswegekonferenz alternativ auch in den Räumen des IFD stattfinden.

Die STAR - Berufswegekonferenzen unter Beteiligung des IFD und von Eltern und ggf. Berufsberatung der Agentur für Arbeit können auch, wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen, per Videokonferenz oder telefonisch durchgeführt werden.

STAR - Elterninformationsveranstaltungen (SBO 2.6)

Die Durchführung von Elternveranstaltungen im Rahmen von KAoA-STAR ist in Präsenz untersagt. Die Informationen müssen digital oder postalisch weitergegeben werden. Ein telefonischer Beratungstermin soll durch die Schule gewährleistet sein.

STAR - Potenzialanalyse für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sprache – 2-tägig (SBO 4.3)

Die Durchführung der Potenzialanalyse in Präsenz durch einen Bildungsträger ist bis auf Weiteres untersagt. Alle noch geplanten STAR - Potenzialanalysen sind (inkl. der Auswertungsgespräche) in digitaler Form umzusetzen.

Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich an der digitalen Potenzialanalyse teilnehmen können, angeboten werden, ihre Aufgaben der digitalen Potenzialanalyse im Rahmen der erweiterten Betreuung zu bearbeiten.

Eine Ausweitung des Umsetzungszeitraums der STAR - Potenzialanalyse (inkl. der Auswertungsgespräche) bis zu den Sommerferien ist erlaubt (sowohl in Präsenzform als auch digital – je nach Stand der dann gültigen Coronaschutzverordnung).

Wenn die Coronaschutzverordnung die Möglichkeit der Durchführung durch einen Bildungsträger in Präsenz wieder eröffnen sollte, gelten die folgenden Vorgaben:

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 und der Berufspraxisstufe an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten eine 2-tägige Potenzialanalyse inklusive eines individuellen Auswertungsgespräches Entweder in Präsenz, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt oder als digitales Angebot. Dabei sind die jeweils geltenden Hygieneregeln einzuhalten. Es wird voraussichtlich zu inhaltlichen, zeitlichen und organisatorischen Anpassungen aufgrund von Hygiene- und Abstandsgeboten kommen.

Da die Bildungsträger ggf. die vorgesehenen Gruppengrößen reduzieren müssen, können die Bildungsträger - zeitlich befristet im Schuljahr 2020/21 - in Abstimmung mit den Schulen neben der regulären Umsetzung der STAR-Potenzialanalyse auch folgende weitere Modelle als zeitlich verkürzte Formate zur Umsetzung anbieten:

  • im Zweischicht-Modell in Präsenz, eine Gruppe wird in zwei Teilgruppen geteilt und kommt im Schichtbetrieb jeweils vier Stunden an den zwei Durchführungstagen
  • in Blended Learning Formaten (Präsenz und digital)
  • als digitales Format mit Unterstützung des IFD und der Schule für Schülerinnen und Schüler, bei denen eine digitale Potenzialanalyse kognitiv und motorisch umsetzbar ist

Die Art der alternativen Umsetzung der Potenzialanalyse kann inhaltlich und zeitlich variieren, die Mindestdauer der Durchführung des Potenzialanalyse-Verfahrens beträgt jedoch einen Schultag.

Da noch nicht in allen Kommunen Bildungsträger für die Durchführung der STAR-Potenzialanalyse gefunden wurden, kann in den Kommunen ohne Bildungsträger übergangsweise die STAR-Potenzialanalyse durch den IFD durchgeführt werden. Der IFD kann die Durchführung auf einen Schultag reduzieren, die tatsächliche Durchführungsdauer des PA-Verfahrens beträgt mindestens 4 Stunden.

Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen, die in Regionen ohne Träger der STAR-Potenzialanalyse an der eintägigen Potenzialanalyse im Klassenverband der Regelklasse teilnehmen, bleiben, solange eine Einwilligung der Eltern vorliegt, KAoA-STAR-Schülerinnen und Schüler. Daher können die Schülerinnen und Schüler im Auswertungsgespräch vom IFD begleitet werden.

Des Weiteren besteht folgende alternative Umsetzungsmöglichkeit sowohl für den Träger als auch für den IFD:

  • Die Durchführung kann auch in den Räumen des IFD stattfinden

Im Hinblick auf das Auswertungsgespräch gibt es folgende alternative Umsetzungsmöglichkeiten:

  • Die Auswertungsgespräche können in die Räumlichkeiten des Trägers oder des IFD verlegt werden. Die Uhrzeiten der Auswertungsgespräche sind weiterhin in Abstimmung mit den Schulen an den Teilnahmemöglichkeiten der Zielgruppe insbesondere der Eltern auszurichten. Die Einladung der Eltern obliegt unverändert den Schulen
  • Eine Verschiebung der Auswertungsgespräche auf einen späteren Zeitpunkt kann durch den Träger bei den Koordinierungsstellen KAoA-STAR beantragt werden
  • Die Auswertungsgespräche können in einer alternativen Form telefonisch oder digital als Videokonferenz durchgeführt werden. Auch bei dieser Durchführungsform hat der Träger sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Ergebnisdokumentationen spätestens zum Beginn des Auswertungsgesprächs datenschutzkonform erhalten haben. Hierbei wird der Träger durch die Schule und den IFD unterstützt, indem die Schule bzw. der IFD die durch den Träger in einem verschlossenen Umschlag übergebene Auswertungsdokumentation an die Eltern bzw. die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler aushändigt.

Eine Ausweitung des Umsetzungszeitraums der STAR - Potenzialanalyse (inkl. der Auswertungsgespräche) bis zu den Sommerferien ist erlaubt (sowohl in Präsenzform als auch digital – je nach Stand der dann gültigen Coronaschutzverordnung).

Betriebliche STAR - Berufsfelderkundungen (SBO 5.2)

Wenn in einer Region betriebliche STAR-Berufsfelderkundungen auf Grund der Pandemielage nur eingeschränkt bzw. nicht möglich sind, können für die betroffenen Schülerinnen und Schüler unter Anleitung des IFD Berufsfelder vorgestellt und ggf. einfache Arbeitsproben erstellt werden.

  • Der IFD bereitet Berufsfelder auf im 1:1 Format oder in Kleinstgruppen mit gleichen Berufsfeldwünschen. Dies kann digital in der Schule oder in Räumlichkeiten des IFD erfolgen. Der zeitliche Rahmen für ein Berufsfeld beträgt drei Stunden.

Trägergestützte STAR - Berufsfelderkundungen (SBO 5.2)

Bis auf Weiteres können keine trägergestützten Berufsfelderkundungen durchgeführt werden.

Wenn in einer Region trägergestützte Berufsfelderkundungen auf Grund der Pandemielage nicht vor Ort beim Träger durchgeführt werden können, können die trägergestützten Berufsfelderkundungen in alternativer Form umgesetzt werden:

Im Vor-Ort-Format kommt ein Anleiter (Träger/Betrieb) in die Schule und leitet die Schülerinnen und Schüler an, dabei werden durch den Träger Arbeitsmaterialien gestellt.

Im Live-Video-Format wird die Unterstützung vor Ort über eine Lehrkraft und/oder IFD sichergestellt. Der Anleiter (Träger/Betrieb) ist per Videokonferenz zugeschaltet und leitet die Schülerinnen und Schüler in Echtzeit an.

Die in dem Standardelement verankerten Ziele werden wie folgt ergänzt:

Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den Formaten, die nicht im Betrieb oder in den Werkstätten eines Trägers stattfinden, Einblicke in verschiedene Tätigkeitsfelder und das Anforderungsprofil des Berufsfeldes. Die Schülerinnen und Schüler können erste Erfahrungen in praktischen Übungen sammeln und ggf. berufsfeldtypische Arbeitsproben erstellen. Sie bekommen durch die virtuelle Erkundung des Tätigkeitsortes Einblicke in die Ausgestaltung der Arbeitsplätze.

Wenn die Coronaschutzverordnung die Möglichkeit der Durchführung durch einen Bildungsträger in Präsenz wieder eröffnen sollte, gelten die folgenden Vorgaben:

Den Bildungsträgern wird ermöglicht, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt, trägergestützte STAR Berufsfelderkundungen unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Bestimmungen der aktuellen CoronaSchVO umzusetzen. Da die Bildungsträger ggf. die vorgesehenen Gruppengrößen reduzieren müssen, können die Bildungsträger - zeitlich befristet im Schuljahr 2020/21 - in Abstimmung mit dem IFD und den Schulen neben der regulären Umsetzung der drei Berufsfelderkundungstage auch zwei weitere Modelle als zeitlich verkürzte Formate zur Umsetzung anbieten:

a) 2 - Tages - Modell: Die Umsetzung der BFE-Tage/ des Kurses erfolgt in zwei statt drei Tagen bei einer täglichen Dauer von mindestens 6 Stunden (inklusive Pausen nach JArbSchG). Die Inhalte der BFE-Tage/ des Kurses sind auf die reduzierte Dauer zu komprimieren.

b) 2 - Schicht - Modell: Eine Gruppe wird in 2 Teil-Gruppen geteilt. Jede Teil-Gruppe kommt an den 3 Tagen für jeweils 4 Stunden reine Werkstattzeit zum Bildungsträger. Die Inhalte der BFE-Tage/ des Kurses sind auf die reduzierte Dauer zu komprimieren. Die eine Gruppe kommt vormittags, die andere Gruppe nachmittags. Die Zeiten werden so gelegt, dass sich die Gruppen nicht begegnen.

STAR - Kommunikationstraining I + II (SBO 5.3 und 10.2) STAR - Betriebsnahes Bewerbungstraining (SBO 10.3) für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Die Trainings für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation können in alternativer Form umgesetzt werden.

Die Gruppengröße von mindestens 8 Schülerinnen und Schülern kann unterschritten werden, sodass ein Training auch an einer einzelnen Schule durchgeführt werden kann.

Die Durchführung sollte mindestens einen Schultag von 6 Stunden umfassen.

STAR - Berufsorientierungsseminar (SBO 5.4)

Das STAR-Berufsorientierungsseminar kann in alternativer Form umgesetzt werden, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt.

Die Gruppengröße von mindestens 6 Schülerinnen und Schülern kann unterschritten werden, sodass ein Seminar auch an einer einzelnen Schule durchgeführt werden kann. Die Durchführung sollte mindestens einen Schultag von 6 Stunden umfassen.

Wenn in einer Region die Umsetzung des STAR-Berufsorientierungsseminars in der Schule auf Grund der Pandemielage nur eingeschränkt bzw. nicht in Präsenz möglich ist, kann für die betroffenen Schulen unter Anleitung des IFD als alternatives Umsetzungsform ein Live-Video-Format durchgeführt werden. Im Live-Video-Format wird der IFD per Videokonferenz zugeschaltet und leitet die Schülerinnen und Schüler in Echtzeit an. Vor Ort wird durch die Unterstützung über eine Lehrkraft die organisatorische Umsetzung und Aufsicht sichergestellt. Die Umsetzung kann auch über mehrere Tage verteilt erfolgen.

Die Art der Umsetzung per Videokonferenz kann inhaltlich und zeitlich variieren, die Mindestdauer der Videokonferenz beträgt jedoch insgesamt mindestens einen Schultag.

STAR-Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen (TASK) (SBO 6.2)

Das STAR- Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen kann in alternativer Form umgesetzt werden, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt.

Die Gruppengröße von mindestens 6 Schülerinnen und Schülern kann unterschritten werden, sodass ein Seminar auch an einer einzelnen Schule durchgeführt werden kann.

Die Durchführung sollte mindestens einen Schultag von 6 Stunden umfassen.

Wenn in einer Region die Umsetzung des TASK in der Schule auf Grund der Pandemielage nur eingeschränkt bzw. nicht in Präsenz möglich ist, kann für die betroffenen Schulen unter Anleitung des IFD als alternatives Umsetzungsform ein Live-Video-Format durchgeführt werden. 

Im Live-Video-Format wird der IFD per Videokonferenz zugeschaltet und leitet die Schülerinnen und Schüler in Echtzeit an. Vor Ort wird durch die organisatorische Unterstützung, Umsetzung und Aufsicht über eine Lehrkraft sichergestellt. Die Umsetzung kann auch über mehrere Tage verteilt erfolgen. Der IFD ist per Videokonferenz zugeschaltet und leitet die Schülerinnen und Schüler in Echtzeit an.

Die Art der Umsetzung per Videokonferenz kann inhaltlich und zeitlich variieren, die Mindestdauer der Videokonferenz beträgt jedoch insgesamt sechs Stunden.

STAR- Betriebspraktikum (SBO 6.3)

In dieser Krisensituation kann für das Schülerbetriebspraktikum im Schuljahr 2020/21 eine alternative Umsetzung abweichend vom internen BO-Curriculum durch die Schulen geplant werden.

Der Kontakt zu den Betrieben sollte frühzeitig hergestellt werden, um zu klären, ob das Praktikum stattfinden kann. Insgesamt sollte die aktuelle Lage in den Betrieben berücksichtigt werden.

Den Schulen und den Integrationsfachdiensten werden umfangreiche Flexibilisierungsmöglichkeiten eröffnet, um angepasste und/oder alternative Umsetzungsformate zu realisieren:

  • Mögliche Verkürzung des Praktikums an Schulen der Sek I und in der Berufspraxisstufe von 2 Wochen auf mindestens 5 Tage
  • Verschiebung des Praktikums innerhalb des laufenden Schuljahres 2020/21 auf einen späteren Durchführungszeitraum
  • Verschiebung des Praktikums in das kommende Schuljahr 2021/22, sofern gewährleistet werden kann, dass für alle Schülerinnen und Schüler mindestens ein einwöchiges Praktikum insgesamt in der Sekundarstufe I bzw. in der Berufspraxisstufe in Absprache mit der Generale KAoA der unteren Schulaufsicht
  • Falls einzelne Schülerinnen und Schüler wegen der Krisensituation keinen Platz für die Praxisphasen finden, schafft die Schule gemeinsam mit dem IFD ein Angebot zur Beruflichen Orientierung, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht. Dabei können auch digitale Angebote und Formate eingesetzt werden. Eine Fortführung des Regelunterrichts ist auszuschließen.

Bei fehlenden betrieblichen Praktikumsplätzen kommt im Vor-Ort-Format eine Fachkraft des IFD in die Schule und erarbeitet ein oder mehrere konkrete Berufe mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern. Ausgangspunkt sind die in der STAR-Berufswegekonferenz festgelegten Berufe. Hierzu können u. a. folgende Methoden eingesetzt werden:

  • Unterweisung/Präsentation durch kooperierenden Betrieb
  • Rollenspiele
  • Videochat
  • Filmmaterial

Darüber hinaus können, wenn die Pandemielage es zulässt, angeleitete Betriebsbesichtigungen ergänzt werden.

Neben den Räumlichkeiten der Schule können auch die Räumlichkeiten des IFD genutzt werden.

Das STAR-Betriebspraktikum kann in alternativer Umsetzungsform durch den IFD in einem Live-Video-Format mit der Unterstützung einer Lehrkraft in der Schule durchgeführt werden.

Beide alternativen Formate erfolgen in einer 1:1 Betreuung.

Die Art der Umsetzung kann inhaltlich und zeitlich variieren, Das Ergebnis ist die konkrete Auseinandersetzung mit mindestens einem Beruf und den beschriebenen Inhalten. Dieses wird entsprechend aufgearbeitet und im Portfolioinstrument dokumentiert.

Diese Abweichung von den Mindeststandards gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.

STAR - Übergangsbegleitung durch den Integrationsfachdienst (IFD) (SBO 10.5)

Individuelle Einzelberatung durch den IFD kann in der Schule unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen stattfinden.

Die Beratung kann auch in den Räumen des IFD durchgeführt werden oder auch telefonisch oder in digitaler Form erfolgen.

Standardelemente in der Sekundarstufe II

KAoA-kompakt (SBO 7.1)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Die Durchführung von KAoA-kompakt ist bis auf Weiteres nicht möglich.

Wenn die Coronaschutzverordnung die Möglichkeit der Durchführung wieder eröffnen sollte, gelten die folgenden Vorgaben:

Die Durchführung der zweitägigen Potenzialanalyse erfolgt in Präsenz, wenn dies die jeweils gültige CoronaSchVO zulässt.

Es sind keine Flexibilisierungsmöglichkeiten gegeben. Die zeitliche Befristung der Umsetzung der zweitägigen Potenzialanalyse im Rahmen von KAoA-kompakt bis zum 26.03.2021 wird für das laufende Schuljahr aufgehoben.

Ausstehende KAoA-kompakt Elemente können im Schuljahr 2021/22 nachgeholt werden, sofern sich die Schülerinnen und Schüler noch in einer IFK befinden.

Die Durchführung der Berufsfelderkundungen und der Praxiskurse unterliegt den gleichen Rahmenvorgaben der Standardelemente SBO 5.1 und SBO 6.4, wie sie weiter oben beschrieben sind.

Distanzunterricht

Die Durchführung von KAoA-kompakt ist nicht möglich.

Studienorientierung (SBO 9.2)

Die einzelnen Hochschulen bieten alternative Formen der Beratung an. Diese sind über die Internetseite der Studienberatung der jeweiligen Hochschule zu erreichen. Die einzelnen Zentralen Studienberatungsstellen mit ihren Kontaktdaten sind unter www.zsb-in-nrw.de zu finden.

Über die Angebote der Studienorientierung an den Hochschulen sind Informationen auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule zu finden. Auch hier werden neben den Präsenzveranstaltungen alternative digitale Formate angeboten.

Aktivitäten von außerschulischen Partnern

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Aktivitäten außerschulischer Partner mit Schulen sind weiterhin zulässig. Maßgeblich ist, ob es sich um ein Kooperationsangebot in der Gesamtverantwortung der Schule handelt und die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) eine Betätigung der außerschulischen Partner nicht verbietet.

Diese Angebote sind als schulische Nutzung im Sinne des § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) zulässig. Sie dürfen – soweit erforderlich und sinnvoll – auch außerhalb des Schulgebäudes, etwa in Räumlichkeiten der außerschulischen Partner, stattfinden. In diesen Fällen gelten die Vorgaben zum Infektionsschutz nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

Das in der CoronaBetrVO angeordnete Betretungsverbot nach §1 Absatz 1 richtet sich nicht an die Personen, die im Rahmen der unterrichtlichen Nutzung das Schulgebäude betreten. Daher ist weiterhin die Kooperation mit außerschulischen Partnern, z. B. der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, den Bildungsträgern, dem Integrationsfachdienst (IFD) und der Berufseinstiegsbegleitung zur Umsetzung der Standardelemente im Schulgebäude möglich. Einschränkungen auf Seiten der Partner können sich durch interne Vorgaben der Partner oder durch die Coronaschutzverordnung ergeben.

Distanzunterricht

Aktivitäten durch außerschulische Partner in Schule sowie in den Räumlichkeiten der außerschulischen Partner bei der Aussetzung des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen in Präsenz sind nicht möglich.

Beratungs- und Berufsorientierungsangebot der Bundesagentur für Arbeit (SBO 2.1 und SBO 2.3)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Aktivitäten an Schulen sind möglich, soweit sie laut der jeweils gültigen CoronaBetrVO und CoronaSchVO erlaubt sind, ein Hygiene- und Sicherheitskonzept vorliegt und die Beraterinnen und Berater der örtlichen Arbeitsagentur dazu bereit sind.

Entscheidend ist immer die bilaterale Abstimmung vor Ort zwischen Schule und der örtlichen Agentur für Arbeit, um über die Art und den Umfang der Berufsberatung zu entscheiden. Das bedeutet, dass neben der Präsenz vor Ort an Schule auch alternative Möglichkeiten, wie beispielsweise telefonische Beratung oder Videoberatung zur Berufsberatung der Schülerinnen und Schüler angeboten werden können. Beratungstermine in telefonischer Form, Videoform sowie ggf. persönlicher Präsenz in den Räumen der Agentur für Arbeit können auch weiterhin über die Rufnummer 0800/4 5555 00 (gebührenfrei) vereinbart werden. Zusätzlich ist auch eine Terminvereinbarung online über die Homepage www.arbeitsagentur.de und dort über die Punkte „Schule, Ausbildung, Studium“ + „Kontaktiere uns direkt“ möglich.

Distanzunterricht

Eine Beratung in Präsenz vor Ort an Schule ist nicht möglich.

Beratungstermine in telefonischer Form oder im Videoformat können auch weiterhin mit den Berufsberaterinnen und –beratern der Agentur für Arbeit über die Rufnummer 0800/4 5555 00 (gebührenfrei) vereinbart werden. Zusätzlich ist auch eine Terminvereinbarung online über die Homepage www.arbeitsagentur.de und dort über die Punkte „Schule, Ausbildung, Studium“ + „Kontaktiere uns direkt“ möglich.

Berufseinstiegsbegleitung (SBO 10.4)

Präsenzunterricht oder Präsenzunterricht im Wechselmodell

Eine Beratung in Präsenz ist bis auf Weiteres nicht möglich.

Die Kontaktaufnahme durch die Berufseinstiegsbegleitung erfolgt telefonisch oder elektronisch.

Distanzunterricht

Eine Beratung in Präsenz ist nicht möglich.

Die Kontaktaufnahme durch die Berufseinstiegsbegleitung erfolgt telefonisch oder elektronisch.

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