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[02.11.2020] Evaluation der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion

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Evaluation der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

 

in Nordrhein-Westfalen am 1. August 2014 das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (kurz: InklFörG) in Kraft getreten. Danach leistet das Land für wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen) einen finanziellen Ausgleich nach § 1 InklFörG (Belastungsausgleich). Darüber hinaus gewährt das Land zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion eine jährliche Inklusionspauschale nach § 2 InklFörG. Für die Schuljahre 2014/2015 bis 2019/2020 hat das Land für den Belastungsausgleich insgesamt 130 Millionen Euro bereitgestellt, als Inklusionspauschale 160 Millionen Euro. Ihrer zuständigen Bezirksregierung liegen Listen vor, aus denen sich die Leistungen für die einzelnen Schulträger ergeben.

 

Das InklFörG normiert zwingend die Evaluation der bei den Kommunen tatsächlich entstehenden Aufwendungen. Diese Evaluation wird unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Kerstin Schneider vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung, Bergische Universität Wuppertal und Herrn Prof. Dr. Klaus Klemm durchgeführt. Das Gutachterteam wird daher in Kürze mit einem Fragebogen hierzu auf Sie zukommen.

 

Mir ist durchaus bewusst, dass die Evaluation für Sie – die durch die Pandemie ohnehin extrem belastet sind – einen nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Es handelt sich bei dieser Evaluation allerdings um eine gesetzliche Verpflichtung. Die Überprüfung der Leistungen des Landes zu den gesetzlich bestimmten Terminen steht nicht zur Disposition der Landesregierung. Die Evaluation war ursprünglich für das Frühjahr 2020 vorgesehen und ist bereits aufgrund des pandemiebedingten Lockdowns im Frühjahr um mehrere Monate verschoben worden. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Sie daher trotz der schwierigen Situation um Ihre Mitarbeit bitte. Denn nur durch eine sorgfältige Bearbeitung des Fragebogens ist gewährleistet, dass der tatsächlich bestehende Bedarf für Maßnahmen zum Gemeinsamen Lernen korrekt ermittelt wird und das Land auch in Zukunft in adäquatem Umfang Mittel für die Inklusion an Schulen bereitstellt.

 

Ich bitte Sie daher, sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Grundschulen und öffentlichen allgemeinen Schulen mit Sekundarstufe I (Förderschulen und Berufskollegs sind nicht betroffen), im Sinne der Inklusion und zur Förderung einer adäquaten Ausstattung des Gemeinsamen Lernens an unseren Schulen des Landes, die Gutachterinnen und Gutachter bei der Evaluation zu unterstützen und den Fragebogen möglichst umfassend und so präzise wie möglich zu beantworten.

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen bereits im Vorfeld herzlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter

 

 

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Frau  Sabrina Baur, sabrina.baur [at] msb.nrw.de (sabrina[dot]baur[at]msb[dot]nrw[dot]de)

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