©muchomor/istock
Schul- und Modellversuche
Laut nordrhein-westfälischem Schulgesetz dienen Schulversuche dazu, das Schulwesen weiterzuentwickeln. Die vom Schulministerium genehmigten Versuche bieten die Möglichkeit, schulische Vorhaben zu testen, um sie gegebenenfalls später in das reguläre Schulsystem aufzunehmen.
Laut nordrhein-westfälischem Schulgesetz dienen Schulversuche dazu, das Schulwesen weiterzuentwickeln (§ 25 Schulgesetz). Schulversuche bieten die Möglichkeit, schulische Vorhaben zu testen, um sie gegebenenfalls später in das reguläre Schulsystem aufzunehmen. Sie müssen vom Ministerium genehmigt werden.
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: