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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.schulministerium.nrw und wurde am 26. März 2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Wir haben den Webauftritt vom 10. März 2025 bis 17. März 2025 auf seine Barrierefreiheit getestet.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch IT.NRW vorgenommenen Selbstbewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Im Zuge des Tests wurden die folgenden Seiten geprüft:

Hierbei wurden die folgenden Prüfschritte als teilweise erfüllt festgestellt:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
  • 9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar
  • 9.1.4.10 Inhalte brechen um
  • 9.1.4.12 Textabstände anpassbar
  • 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
  • 9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
  • 9.4.1.1 Korrekte Syntax
  • 12.1.1 Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit (wurde zwischenzeitlich ergänzt)

Hierbei wurden die folgenden Prüfschritte als nicht erfüllt festgestellt:

  • 9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln (Transkription wurde zwischenzeitlich eingefügt)

Zu den oben genannten Punkten: Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern, dafür bitten wir aufgrund unseres umfangreichen Angebots jedoch um etwas Geduld.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. März 2025 zu Düsseldorf erstellt.

Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit: Zusätzliche Navigationsmechanismen

Zur Unterstützung der Navigation und Verbesserung der Zugänglichkeit werden auf der Website zusätzliche Mechanismen bereitgestellt:

  • Sprunglink „Direkt zum Inhalt“: Zu Beginn des Seiteninhalts ist ein Sprunglink vorhanden, der es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, direkt zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Dies erleichtert insbesondere Personen, die assistive Technologien oder ausschließlich die Tastatur verwenden, den schnellen Zugriff auf zentrale Inhalte und trägt zur Reduktion von Navigationsaufwand bei.
  • Button „Zum Seitenanfang“: Nach dem Scrollen wird ein Button angezeigt, über den der Seitenanfang schnell erreicht werden kann. Der Button ist sowohl per Maus als auch vollständig per Tastatur bedienbar. 

Beide Funktionen dienen der strukturierten Orientierung innerhalb der Seite und unterstützen eine barrierefreie Nutzung gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 und BITV 2.0.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.land.nrw/de/servicecenter/kontakt

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 58 67 - 40

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de) senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik