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Lehrerin und Kinder mit und ohne Behinderung in Unterrichtssituation

Inklusion

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich zu fördern.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich zu fördern.

Die Schulen des Gemeinsamen Lernens und die Förderschulen werden dabei gleichermaßen unterstützt. Eltern sollen eine echte Wahl zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule haben.

Gute inklusive Bildung ist der Schlüssel für das Leben aller in der Mitte unserer Gesellschaft!

Das erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und die Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) verankern den gesetzlichen Anspruch auf Beschulung in einer allgemeinen Schule für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung bzw. Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Die Landesregierung will die Inklusion an den Schulen bestmöglich und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten. Dabei steht die Qualität der individuellen Förderung im Zentrum der Anstrengungen. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung die Schulen mit zusätzlichem Personal. Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, Lehrkräften anderer Lehrämter sowie Fachkräften aus anderen Berufsgruppen gemeinsam verantwortet.