Startchancen-Programm
Mit dem Startchancen-Programm werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert. Die erste Gruppe der ausgewählten Schulen steigt bereits zum Schuljahr 2024/25 in dieses Förder- und Schulentwicklungsprogramm ein. Es zielt ab auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozialen und emotionalen Kompetenzen.
Noch immer hängt der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Deutschland stark von der sozialen Herkunft ab. Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder dem entgegenwirken und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Dazu werden Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern bis 2034 nun gezielt unterstützt. Nordrhein-Westfalen erhält dafür über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits Mittel bis zu demselben Umfang investieren.
Das Startchancen-Programm soll wesentlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Deutschland die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten in einer diversitäts- und ungleichheitssensiblen Lernumgebung zu entwickeln und ihre Talente zu entfalten – unabhängig von der Herkunft.
In Nordrhein-Westfalen starten zum Schuljahr 2024/2025 zunächst rund 400 Schulen in das Programm. Weitere rund 500 Schulen werden zum Schuljahresbeginn 2025/2026 folgen.
Da gerade die basalen Kompetenzen, Lesen, Schreiben und Rechnen, ausschlaggebend für einen erfolgreichen Bildungsweg sind, liegt ein besonderer Schwerpunkt des Programms auf dem Primarbereich: rund 60 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler besuchen Grund- oder Förderschulen, etwa 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler werden an weiterführenden Schulen und im Zuge der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung an Berufskollegs gefördert.
Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt auf der Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. In Nordrhein-Westfalen wird hierzu prioritär der Schulsozialindex herangezogen. Dieser berücksichtigt vor allem den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Armutsgefährdung, Migrationshintergrund und Förderbedarf an einer Schule. Diese Kriterien werden auch für die Auswahl der Schulen zugrunde gelegt, welche nicht vom Schulsozialindex erfasst werden (Förderschulen, Berufskollegs).
Das Programm fußt auf drei Finanzierungssäulen:
Mit dem Investitionsbudget kann eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur geschaffen werden, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist.
Mit einem Chancenbudget kann unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden, die nachhaltig zu einer Verbesserung von Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt.
Mit einem zusätzlichen Personalbudget können neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen eingestellt werden, die das Lehren und Lernen unterstützen (insbesondere Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie multiprofessionelle Teams).
Der vom Bedarf der einzelnen Schule ausgehende und auf die Programmziele ausgerichtete konkrete Einsatz der Fördermittel erfolgt in enger Absprache mit den Schulaufsichten, den Schulträgern und Schulen. Am Startchancen-Programm teilnehmende Schulen werden hierzu Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht abschließen, regionale Netzwerke aufbauen bzw. stärken und Zugang zu umfangreichen Maßnahmen und Mitteln im Rahmen der drei Finanzierungssäulen erhalten.
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