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[04.04.2022] Gewinnung von Lehrkräften zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und zur Beschulung geflüchteter ukrainischer Kinder und Jugendlicher an nordrhein-westfälischen Schulen

>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterin,

sehr geehrter Schulleiter,

der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt viele Ukrainerinnen und Ukrainer dazu, aus ihrem Heimatland zu fliehen und in anderen Ländern Schutz zu suchen. Unter den aus der Ukraine geflohenen Menschen befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. In den kommenden Wochen gilt es, diesen Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch an unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Hierzu bedarf es vor allem auch einer Vielzahl engagierter Lehrerinnen und Lehrer.

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Stellen für die Lehrereinstellung geschaffen, die nun auch für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine genutzt werden sollen.
Dabei ist das Ministerium für Schule und Bildung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in dieser besonderen Situation auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ich möchte Sie deshalb, auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer, herzlich bitten, Ihnen bekannte und von Ihnen für geeignet gehaltene Lehrkräfte „Ihrer“ Schule anzusprechen, um sie mit einer der folgenden Möglichkeiten für den Unterricht auch der jetzt „ankommenden“ ukrainischen Kinder und Jugendlichen zu gewinnen:

a) vorzeitige Rückkehr aus einer Beurlaubung,

b) Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung,

c) späterer Eintritt in den Ruhestand oder die Rente,

d) Gewinnung von bereits in den Ruhestand oder die Rente getretenen Lehrkräften für eine befristete Tätigkeit.

Detaillierte Informationen aus dem Dienstrecht zu den oben genannten Punkten können der Broschüre Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung entnommen werden, die unter folgendem Link veröffentlicht ist: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/broschuere-lehrerversorgung.pdf

Darüber hinaus sind unter www.verena.nrw.de zahlreiche Informationen zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand oder in die Rente bzw. zur Wiederbeschäftigung nach Eintritt in den Ruhestand oder in die Rente zu finden. Für die ausgeschriebenen Bedarfe bitte ich die Interessierten, regelmäßig diesen Internetauftritt zu besuchen; neue Veröffentlichungen werden dort demnächst zu finden sein.

Ebenso möchte ich Sie bitten, Ihnen bekanntes und von Ihnen für geeignet gehaltenes anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal „Ihrer“ Schule zu fragen, ob angesichts der aktuellen Situation die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückkehr aus einer Beurlaubung oder die Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung bestünde.

Den Bezirksregierungen wurde bereits mitgeteilt, dass auch nicht besetzte Stellen des Grundbedarfs zur Integration durch Bildung herangezogen werden können; d. h., die Mittel aus den nicht besetzten Stellen können zur Verbesserung der Erstförderung in der deutschen Sprache für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler genutzt werden.

Wie Sie wissen, dürfen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) auf freiwilliger Basis bis zu 6 Stunden zusätzlichen selbstständigen Unterricht leisten. Diese Stunden, die vergütet werden, können auch eingesetzt werden, um im Zusammenhang mit der aktuellen Situation einen Beitrag zu leisten.

Ich möchte Ihnen zusichern, dass sich die Schulaufsichtsbehörden dafür einsetzen werden, die nötigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen.
 
Frau Ministerin Gebauer und ich danken Ihnen vielmals für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Bezirksregierung.

Ferner wird auf die Informationen zum „Umgang mit den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges an den Schulen in NRW“ im Bildungsportal verwiesen (https://www.schulministerium.nrw/umgang-mit-den-auswirkungen-des-russland-ukraine-krieges)