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[04.06.2018] Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2018 - Bestenehrung

An die Leitungen
aller Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs
in Nordrhein-Westfalen


Betreff: Ehrung der besten Abiturientinnen und Abiturienten des Jahres 2018 – Bestenehrung
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

es sollen die landesweit besten Absolventinnen und Absolventen, die in den Schulformen der Sekundarstufe I als Notenbeste aus den Mittleren Schulabschlüssen bzw. Hauptschulabschlüssen hervorgegangen sind, die Notenbesten der gymnasialen Oberstufe mit dem Abitur als Abschluss und die Notenbesten der Fachhochschulreife an den Berufskollegs geehrt werden.

Zu deren Ermittlung sind wir auf die Unterstützung der Schulen angewiesen. Daher bitte ich Sie um Übermittlung der notwendigen Angaben (s. u.) von den Abiturientinnen und Abiturienten, deren Abiturdurchschnittsnote 1,0 (823 Punkte oder besser) beträgt.

In diesem Jahr bitte ich Sie auch um Benennung von Abiturientinnen und Abiturienten mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich zum Abitur geführt wurden und einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,3 (769 Punkte oder besser) erreicht haben.

Für die Übermittlung der Angaben (Name und Vorname, Privatanschrift mit Telefonnummer, Geburtsdatum und erreichte Gesamtpunktzahl bei Abiturdurchschnittsnote 1,0 bzw. in den oben genannten Fällen 1,0 bis 1,3) ist eine Online-Eingabemöglichkeit vorbereitet worden, die ab sofort bis zum 23. Juli 2018 im geschützten Bereich des Bildungsportals

https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW


zur Verfügung steht. Bitte vermerken Sie hier auch durch Anklicken, ob Ihnen das Einverständnis der Abiturientin oder des Abiturienten bzw. bei Minderjährigen das eines Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung des Namens vorliegt. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte die für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (z.B. INES, FBON, SchIPS) üblichen Anmeldenamen und Passwörter.

Auf eine Übersendung der Zeugniskopien wird ausdrücklich verzichtet.

Ich bitte darum, die Übermittlung der Daten erst nach Zustimmung durch die betroffenen Abiturientinnen und Abiturienten bzw. deren Erziehungsberechtigte vorzunehmen. Die Daten werden nur an die Staatskanzlei zur Vorbereitung der Ehrung weitergegeben und anschließend vernichtet.

Für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter
 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Berger, bestenehrung [at] msb.nrw.de (bestenehrung[at]msb[dot]nrw[dot]de)