[05.05.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (19. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser SchulMail möchte ich Sie heute kurz über die in dieser Woche vorgesehenen Schritte zur Wiederaufnahme des Unterrichts für weitere Schülergruppen sowie vorab über anstehende Entscheidungs- und Informationstermine benachrichtigen.
Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wird in den Grundschulen - wie bereits mit der SchulMail Nr. 17 mitgeteilt - der Präsenzunterricht zunächst ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Die hierzu noch erforderliche Überarbeitung und Veröffentlichung der Corona-Betreuungs-Verordnung erfolgt rechtzeitig.
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Förderschulen
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gilt grundsätzlich auch für die 4. Klassen der Förderschulen. Ausgenommen sind jedoch derzeit noch die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Vorgaben für eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an diesen Förderschulen werden wir noch in dieser Woche Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrern sowie Schulträgern führen. Zudem lassen wir uns hierbei unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes wissenschaftlich gesondert beraten.
Keine Ausweitung des Unterrichts an den weiterführenden Schulen in dieser Woche
Über das bisherige Maß an Unterricht und Lernangeboten für die Abschlussklassen hinaus ist für diese Woche eine Ausweitung auf weitere Schülergruppen nicht vorgesehen. Diese Festlegung ist auch das Ergebnis von Gesprächen, die wir in der vergangenen Woche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie mit Schulleitungsvereinigungen und Schulträgervertretern geführt haben.
Dies gilt auch für die Berufskollegs (vgl. SchulMail Nr. 14 und Nr. 15).
Weiteres Vorgehen
Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.
Außerdem erhalten Sie in Kürze eine Information über die Auswirkungen des am 30. April 2020 beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona [at] msb.nrw.de (corona[at]msb[dot]nrw[dot]de)
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