[05.08.2020] Hinweis zum Einsatz von GTR in der Sekundarstufe I
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Ebene der KMK haben die Länder vereinbart, die Vergleichbarkeit der Abituranforderungen zu erhöhen und die landesspezifischen Rahmenbedingungen der Abiturprüfungen weiter anzugleichen. Die ländergemeinsamen Abituraufgabenpools, aus denen die Länder erstmals seit dem Prüfungsjahr 2017 Aufgaben entnehmen, leisten zu diesem Annäherungsprozess einen wichtigen Beitrag.
Für das Fach Mathematik ist inzwischen absehbar, dass zukünftig keine Poolaufgaben entwickelt werden, die einen graphikfähigen Taschenrechner (GTR) als Hilfsmittel voraussetzen. Aller Voraussicht nach wird es daher für das Abitur im Jahr 2026 keine Aufgaben für den Einsatz des GTR mehr geben.
Gleichwohl erfordern Änderungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in der schriftlichen Abiturprüfung eine entsprechende Übergangszeit.
Eine Entscheidung, welche digitalen Mathematikwerkzeuge neben Computer-Algebra-Systemen (CAS) in Nordrhein-Westfalen zukünftig in der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Mathematik zugelassen werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage eines aktualisierten Kernlehrplans für die gymnasiale Oberstufe erfolgen, der die weiteren Entwicklungen zur einheitlichen Gestaltung des ländergemeinsamen Abituraufgabenpools im Fach Mathematik berücksichtigen und die technischen Möglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung aufgreifen wird.
Schulen mit gymnasialer Oberstufe, die bereits in der Sekundarstufe I auf freiwilliger Basis einen GTR anstelle eines wissenschaftlichen Taschenrechners einführen, sollten vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen ihre Planungen für den Werkzeugeinsatz in der Sekundarstufe I beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 im kommenden Schuljahr 2020/21 überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
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