[05.12.2018] Zentrale Prüfungen am Ende des 4. Semesters der Weiterbildungskollegs mit Bildungsgang Abendrealschule im Jahr 2019
An die Schulleitungen der Weiterbildungskollegs mit Bildungsgang Abendrealschule
nachrichtlich
An die
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,
Düsseldorf, Köln und Münster
An die
Schulämter
An die
Ersatzschulträger
Zentrale Prüfungen am Ende des 4. Semesters der Weiterbildungskollegs mit Bildungsgang Abendrealschule im Jahr 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Zentralen Prüfungen 10 im Jahr 2019 können für blinde und stark sehbehinderte Studierende, Studierende mit Hörschädigungen und Studierende mit einer medizinisch diagnostizierten Störung im autistischen Spektrum auf Antrag durch die obere Schulaufsicht Nachteilsausgleiche gewährt werden.
Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache werden den Schulen zentral modifizierte Aufgaben zur Verfügung gestellt. Für Studierende mit Autismus-Spektrum-Störungen werden im Fach Englisch die Prüfungsaufgaben ggf. in einer modifizierten Fassung bereitgestellt.
Abendrealschulen werden gebeten, online im Bildungsportal die Nachteilsausgleiche bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen. Nur bei gewährtem Nachteilsaus-gleich durch die Bezirksregierung wird den Abendrealschulen ein Zugang zu den modifizierten Aufgaben eröffnet.
Bitte nehmen Sie die Anmeldungen im Meldeportal für zentrale Prüfungen vor.
Zeitraum zur Beantragung von Nachteilsausgleichen
vom 12. November 2018 bis spätestens 10. Januar 2019
https://anmeldung.standardsicherung.de
Gehen Sie wie folgt vor:
• Wählen Sie sich unter dem oben angegebenen Link mit Ihren üblichen Anmeldedaten für den Schulverwaltungsbereich (z. B. INES, FBON, VERENA) ein. Sie gelangen auf die Seite mit den für Sie zugänglichen Meldeoptionen. Wählen Sie hier den Kasten „Zentrale Prüfungen 10 (ZP10)“.
• Beantragen Sie die Nachteilsausgleiche bei der Bezirksregierung. Füllen Sie dazu für jeden Prüfling das bereitgestellte Online-Formular aus. Fordern Sie bei Bedarf in dem Formular auch die modifizierten Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache oder für Autismus-Spektrum-Störungen an.
• Bis zum Ende des Anmeldezeitraums (10. Januar 2019) können Sie Ihre Eintragungen korrigieren oder löschen.
• Beachten Sie bitte: Für den Förderschwerpunkt Sehen muss für jeden Prüfling ein zusätzliches Anmeldeformular an das FIBS geschickt werden.
• Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie über die Anmeldeseite ein neues anfordern. Falls dabei technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an 0211 9449 6440 oder support [at] schule.nrw.de (support[at]schule[dot]nrw[dot]de).
Bei sonstigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an pruefungen10 [at] qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).
• Sollten an den Prüfungstagen des Haupttermins (Deutsch, Englisch, Mathematik) Prüflinge mit Förderschwerpunkten in den Bereichen Sehen oder Autismus-Spektrum-Störungen erkrankt sein, für die Sie modifizierte Aufgaben und Materialien beantragt haben, melden Sie dies bitte noch am Prüfungstag per E-Mail an pruefungen10 [at] qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).
Eine Checkliste zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen 10 finden Sie im Bildungsportal:
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/weiteredokumente/
Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen unbedingt erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Richter
Ende der Schulmail des MSB NRW
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Mikat, eva-maria.mikat [at] msb.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3367
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