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[06.06.2023] Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023

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An die Leitungen

der Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs / Abendrealschulen und der Laborschule Bielefeld

in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:

An die

Bezirksregierungen

 

Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 – Bestenehrung

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in diesem Jahr sollen die landesweit besten Absolventinnen und Absolventen, die in den Schulformen der Sekundarstufe I als Notenbeste den erweiterten ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) bzw. den Mittleren Schulabschluss erworben haben, geehrt werden.

Zu deren Ermittlung sind wir auf die Unterstützung der Schulen angewiesen. Daher bitte ich Sie um Übermittlung der notwendigen Angaben (s. u.) derjenigen Absolventinnen und Absolventen, deren Notendurchschnitt 1,0 beträgt.

Abweichend von dieser Regel können im Bildungsgang der Hauptschulen auch Absolventinnen und Absolventen mit einem Notendurchschnitt von 1,0 bis zu 1,3 auf dem Abschlusszeugnis benannt werden.

Darüber hinaus bitte ich Sie auch um Benennung von Absolventinnen und Absolventen, die mit einer zielgleichen sonderpädagogischen Förderung zu den oben genannten Abschlüssen geführt wurden und einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,3 erreicht haben.

Für die Übermittlung der Angaben (Name und Vorname, Privatanschrift mit Telefonnummer, Geburtsdatum und erreichter Abschluss) ist eine Online-Eingabemöglichkeit vorbereitet worden, die bis 28. Juli 2023 (Samstag) im geschützten Bereich des Bildungsportals (https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SVW) zur Verfügung steht. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte die für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (z.B. INES, FBON, SchIPS) üblichen Anmeldenamen und Passwörter.

Bitte vermerken Sie hier durch Anklicken, ob Ihnen das Einverständnis der Abiturientin oder des Abiturienten bzw. bei Minderjährigen das eines Erziehungsberechtigten zur Weitergabe der persönlichen Daten vorliegt.

Ich bitte Sie, die Übermittlung der Daten erst nach Zustimmung durch die betroffenen Absolventinnen und Absolventen bzw. deren Erziehungsberechtigte vorzunehmen. Ohne diese Einverständnis-erklärung erübrigt sich die Übermittlung der Daten. Die Daten werden nur an die Staatskanzlei zur Vorbereitung der Ehrung weitergegeben und anschließend vernichtet.

Bitte übersenden Sie die Datensätze möglichst frühzeitig, da Absolventinnen und Absolventen die Urkunden in der Regel gern ihren Bewerbungen beifügen möchten. Ich bitte um Verständnis, dass Meldungen, die nach dem 28. Juli 2023 oder nicht auf dem vorgegebenen Weg eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Heinz Hermes, Bestenehrung[at]msb.nrw.de (Bestenehrung[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211-5867-3370