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[06.06.2023] Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023

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An die Leitungen der Förderschulen

in Nordrhein-Westfalen

gemäß besonderem Verteiler

nachrichtlich:

An die

Bezirksregierungen

 

Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 – Bestenehrung

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in diesem Jahr sollen die landesweit besten Absolventinnen und Absolventen, die in den Schulformen der Sekundarstufe I als Notenbeste den erweiterten ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) bzw. den Mittleren Schulabschluss erworben haben, geehrt werden.

Absolventinnen und Absolventen an Förderschulen, die nach den Vorgaben der allgemeinen Schule unterrichtet wurden und an den schriftlichen Abschlussprüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens für den erweiterten ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder für den mittleren Schulabschluss teilgenommen haben, sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

Zu deren Ermittlung sind wir auf die Unterstützung der Schulen angewiesen. Daher bitte ich Sie um Übermittlung der notwendigen Angaben (s. u.) von den Absolventinnen und Absolventen, deren Fachnoten auf dem Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,3 ergeben.

Für die Übermittlung der Angaben (Name und Vorname, Privatanschrift mit Telefonnummer, Geburtsdatum und erreichter Abschluss) ist eine Online-Eingabemöglichkeit vorbereitet worden, die vom 15. Juni bis 28. Juli 2023 (Samstag) im geschützten Bereich des Bildungsportals (https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SVW) zur Verfügung steht. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte die für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (z.B. INES, FBON, SchIPS) üblichen Anmeldenamen und Passwörter.

Bitte vermerken Sie hier durch Anklicken, ob Ihnen das Einverständnis der Abiturientin oder des Abiturienten bzw. bei Minderjährigen das eines Erziehungsberechtigten zur Weitergabe der persönlichen Daten vorliegt.

Ich bitte Sie, die Übermittlung der Daten erst nach Zustimmung durch die betroffenen Absolventinnen und Absolventen bzw. deren Erziehungsberechtigte vorzunehmen. Ohne diese Einverständnis-erklärung erübrigt sich die Übermittlung der Daten. Die Daten werden nur an die Staatskanzlei zur Vorbereitung der Ehrung weitergegeben und anschließend vernichtet.

Bitte übersenden Sie die Datensätze möglichst frühzeitig, da Absolventinnen und Absolventen in der Regel die Urkunden gern ihren Bewerbungen beifügen möchten. Ich bitte um Verständnis, dass Meldungen, die nach dem 28. Juli 2023 oder nicht auf dem vorgegebenen Weg eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Heinz Hermes, Bestenehrung[at]msb.nrw.de (Bestenehrung[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211-5867-3370