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[06.06.2023] Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023

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An die Leitungen

der Berufskollegs

in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:

An die

Bezirksregierungen

 

Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 aus den Bildungsgängen, die zur Fachhochschulreife führen und der besten Abiturientinnen und Abiturienten des Jahres 2023 – Bestenehrung

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch in diesem Jahr sollen die landesweit besten Absolventinnen und Absolventen an den Berufskollegs, die den folgenden Gruppen angehören

  • in den Schulformen der Sekundarstufe I die Notenbesten im Rahmen des Erwerbs des erweiterten ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) bzw. des Mittleren Schulabschlusses,
  • die Notenbesten aus den Bildungsgängen, die zur Fachhochschulreife führen,
  • die Notenbesten Abiturientinnen und Abiturienten der Fachoberschulklasse 13 und
  • die Notenbesten der gymnasialen Oberstufe mit dem Abitur als Abschluss,

geehrt werden.

Zu deren Ermittlung sind wir auf die Unterstützung der Schulen angewiesen. Daher bitte ich Sie um Übermittlung der notwendigen Angaben (s. u.) von den Absolventinnen und Absolventen bzw. Abiturientinnen und Abiturienten, deren Fachnoten auf dem Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 1,0 ergeben bzw. deren Abiturdurchschnittsnote 1,0 (mindestens 823 Punkte) beträgt.

Darüber hinaus bitte ich Sie auch um Benennung von Absolventinnen und Absolventen bzw. Abiturientinnen und Abiturienten mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich zum Abitur bzw. zur Fachhochschulreife geführt wurden und einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,3 (mindestens 769 Punkte) erreicht haben.

Für die Übermittlung der Angaben (Name und Vorname, Privatanschrift mit Telefonnummer, Geburtsdatum und erreichte Gesamtpunktzahl bzw. Durchschnittsnote der FHR bzw. Abiturdurchschnittsnote) ist eine Online-Eingabemöglichkeit vorbereitet worden, die vom 15. Juni bis 28. Juli 2023 (Samstag) im geschützten Bereich des Bildungsportals (https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SVW) zur Verfügung steht. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte die für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (z.B. INES, FBON, SchIPS) üblichen Anmeldenamen und Passwörter.

Bitte vermerken Sie hier durch Anklicken, ob Ihnen das Einverständnis der Absolventin oder des Absolventen bzw. der Abiturientin oder des Abiturienten bzw. bei Minderjährigen das eines Erziehungsberechtigten zur Weitergabe der persönlichen Daten vorliegt.

Ich bitte Sie, die Übermittlung der Daten erst nach Zustimmung durch die betroffenen Absolventinnen und Absolventen bzw. Abiturientinnen und Abiturienten bzw. deren Erziehungsberechtigte vorzunehmen. Die Daten werden nur an die Staatskanzlei zur Vorbereitung der Ehrung weitergegeben und anschließend vernichtet.

Bitte übersenden Sie die Datensätze möglichst frühzeitig, da Absolventinnen und Absolventen bzw. Abiturientinnen und Abiturienten die Urkunden gern ihren Bewerbungen beifügen möchten. Zudem wechseln viele Absolventinnen und Absolventen bzw. Abiturientinnen und Abiturienten mit Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Freiwilligen Jahres den Wohnort. In diesen Fällen werden die Schreiben in der Regel von den Eltern nachgesandt, wodurch es zu weiteren Verzögerungen kommt. Ich bitte um Verständnis, dass Meldungen, die nach dem 28. Juli 2023 oder nicht auf dem vorgegebenen Weg eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Heinz Hermes, Bestenehrung[at]msb.nrw.de (Bestenehrung[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211-5867-3370