[08.02.2022] Bündelungsgymnasien in den Schuljahren 2023/2024 bis 2025/2026
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem Schuljahr 2023/2024 wird an den meisten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangstufe (Einführungsphase bis Q2) nicht zur Verfügung stehen.
Die Schülerinnen und Schüler des G9-Bildungsgangs werden dann erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt. Gleichwohl wird es aber aufgrund von Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen, die in die gymnasiale Oberstufe eintreten, sowie von Wiederholerinnen und Wiederholern des letzten G8-Jahrgangs einen Bedarf an gymnasialen Schulplätzen geben, zu dessen Abdeckung in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte "Bündelungsgymnasien" außerplanmäßig eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten werden.
Eine Liste mit einer Übersicht aller landesweit ausgewählten "Bündelungsgymnasien" ist im Bildungsportal unter dem nachfolgenden Link abrufbar: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulpolitik/weiterentwicklung-des-gymnasiums-g8g9
Bei den hier ausgewiesenen Schulen handelt es sich um ein von den öffentlichen Schulträgern aufgrund ihrer Zuständigkeit für Schulentwicklungsplanung sowie äußere Schulangelegenheiten vorgeschlagenes, von den Bezirksregierungen mit Blick auf die inneren Schulangelegenheiten gebilligtes Angebot. Ziel ist eine auskömmliche Deckung der voraussichtlichen Bedarfe. Das Angebot kann ggf. anhand der tatsächlichen Anmeldezahlen angepasst werden.
Des Weiteren haben wir den privaten Ersatzschulträgern ermöglicht, das Angebot des öffentlichen Bereichs durch zusätzliche Jahrgangsstufen in deren Gymnasien zu ergänzen.
Sie als Schulleitungen möchte ich bitten, den Lehrkräften an Ihren Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten dieses Angebot sowie die dahinterliegenden Zusammenhänge zur Kenntnis zu bringen, um auf dieser Grundlage informierte Schulwahl- bzw. Schullaufbahnentscheidungen zu ermöglichen. Ebenso gilt es in der Übergangsberatung auf die weiteren lokal vorhandenen SII-Angebote anderer Schulformen und ggf. anderer Schulträger hinzuweisen.
Hierbei wird es insbesondere an den Nicht-Bündelungsgymnasien darum gehen, mit Blick auf eventuelle Wiederholungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern des letzten G8-Jahrgangs bei Oberstufenlaufbahnberatungen vorausschauend auch das Kursangebot der nunmehr feststehenden "Bündelungsgymnasien" zu berücksichtigen. Nähere Informationen hierzu erteilen zeitnah die Bezirksregierungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Schulleiterdienstbesprechungen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Fabian Hoppe, fabian.hoppe[at]msb.nrw.de (fabian[dot]hoppe[at]msb[dot]nrw[dot]de) , 0211 5867-3551.
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