Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

[09.03.2018] Vergleichsarbeiten 2018 sowie Termine im Schuljahr 2019

An alle

Grundschulen und Primusschulen

 

sowie nachrichtlich an die Bezirksregierungen, Schulämter und Träger der Ersatzschulen des Landes NRW

 

Vergleichsarbeiten 2018 sowie Termine im Schuljahr 2019

 

Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,



im April 2018 werden in den dritten Klassen die zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten in Klasse 3) durchgeführt. Zur Vorbereitung der Durchführung und zur Zustellung der Materialien beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

1. SCHWERPUNKTE IN DEN FÄCHERN



In Nordrhein-Westfalen werden die Vergleichsarbeiten 2018 an nachfolgenden Terminen mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt:
17. April 2018: Deutsch – Lesen;
19. April 2018: Deutsch – Sprachgebrauch;
24. April 2018: Mathematik – Größen und Messen, Raum und Form.



Detaillierte Hinweise zum Ablauf der Vergleichsarbeiten in den einzelnen Fächern entnehmen Sie bitte der Durchführungsanleitung, die Ihnen gemeinsam mit den Testheften in gedruckter Form zugeht und vorab im Internet zur Verfügung steht: www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3



Der Ablauf erfolgt auf Basis der bekannten Regelungen und Vorgaben zur Teilnahme der Schülerinnen und Schüler sowie für die Auswertung durch die Lehrkräfte (BASS 12 – 32 Nr. 4).



2. ZUSTELLUNG DER MATERIALIEN



Neben den Aufgabenheften, Auswertungsanleitungen und Informationen für die Durchführung, die Ihnen in passender Anzahl als Paket im Zeitraum vom 09. bis 13. April 2018 postalisch an Ihre Schuladresse zugehen, erhalten Sie Informationsfaltblätter für die Eltern und aktuelle Informationsbroschüren für die Kolleginnen und Kollegen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Sendung an Ihrer Schule entgegengenommen werden kann und überprüfen Sie unmittelbar nach Erhalt die Vollständigkeit der Sendung.



Sollten Ihnen zu wenige Aufgabenhefte geliefert worden sein, bitte ich Sie bei einer kleinen Anzahl fehlender Hefte um eine Vervielfältigung durch die Schule. Bei größeren Fehlmengen benachrichtigen Sie bitte möglichst unverzüglich unter der Rufnummer 02921/683-9993 den für die Vergleichsarbeiten zuständigen Arbeitsbereich 2 in der Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule in Soest. Halten Sie dafür Ihre Schulnummer bereit. Sie erhalten in diesen Fällen schnellstmöglich eine Nachlieferung.



Wenn Ihrer Schule bis zum 12. April 2018, 12:00 Uhr, keine Lieferung zugegangen ist, bitte ich Sie dringend um Rückmeldung unter der genannten Rufnummer 02921/683-9993. Bitte reklamieren Sie fehlende Sendungen nicht vor der genannten Rückmeldefrist, da bis zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß noch Pakete geliefert werden können.




3. VERTRAULICHKEIT BEIM UMGANG MIT DEN AUFGABEN



Die Aufgaben müssen bis zur Durchführung der Vergleichsarbeiten unbedingt vertraulich behandelt werden und dürfen keinesfalls zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Bitte bewahren Sie deshalb alle Unterlagen sicher vor jedem unbefugten Zugriff auf und geben Sie die Materialien am Vortag des jeweiligen Testtermins an die Lehrkräfte weiter.



Die Aufgabenhefte der Schülerinnen und Schüler verbleiben nach der Durchführung zunächst in der Schule. Erziehungsberechtigten ist auf Wunsch Einblick in die Testhefte ihrer Kinder zu gewähren. Sie werden von der Schule bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt. Anschließend erhalten die Schülerinnen und Schüler die Hefte zurück.




4. BEARBEITUNGSZEITEN UND AUSWERTUNG



Die Bearbeitungszeit beträgt im Fach Deutsch für den Inhaltsbereich "Lesen" 40 Minuten, für den Inhaltsbereich "Sprachgebrauch" 30 Minuten und im Fach Mathematik 60 Minuten.



Die Eingabe der Schul- und Klasseninformationen über das Onlineportal (www.projekt-vera.de) des Zentrums für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) erfolgt in der Zeit vom 06. März bis 23. April 2018. Die Ihnen bekannten Schulpasswörter werden weitergeführt. Die Korrektur der Vergleichsarbeiten und die Eingabe der Schülerergebnisse müssen bis spätestens 16. Mai 2018 abgeschlossen sein. 
 
Vergleichsarbeiten beziehen sich als diagnostische Tests - im Unterschied zu Klassenarbeiten - nicht auf den unmittelbar vorher im Unterricht erarbeiteten Stoff. Kurzfristiges, gezieltes Üben von Aufgaben ist nicht notwendig. Informieren Sie bitte die Schülerinnern und Schüler über die Ziele und den Ablauf der Vergleichsarbeiten.



Da sich die Aufgabenformate der Vergleichsarbeiten teilweise von denen der Klassenarbeiten unterscheiden, sollten die Schülerinnen und Schüler mit diesen vertraut gemacht werden. Materialien zur Hinführung der Schülerinnen und Schüler finden Sie auf den Seiten:
www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3/informationen-fuer-lehrerinnen-und-lehrer/vor-der-vergleichsarbeit




5. BERÜCKSICHTIGUNG DER VERGLEICHSARBEITEN BEI DER LEISTUNGSBEWERTUNG



Vergleichsarbeiten sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. Die Ergebnisse sind keine Grundlage der Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs.5 SchulG.




6. HOTLINE



Sie erreichen das Supportteam des zepf zu folgenden Zeiten:



06.03.2018 bis 25.05.2018: montags bis freitags, jeweils 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
26.05.2018 bis11.06.2018:nur Mailsupport
12.06.2018 bis 22.06.2018: montags bis freitags, jeweils 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr



Die Rufnummern lauten:
06341/280-31118 und
06341/280-31119.



Ab dem 22. Juni 2018 ist nur noch ein Mailsupport eingerichtet, den Sie unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: vera-support [at] uni-landau.de (vera-support[at]uni-landau[dot]de)



In der Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule NRW ist für die Zeit des Versands und der Durchführung eine Hotline eingerichtet. Sie ist unter der Rufnummer 02921/683-9993 montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar. E-Mail-Anfragen richten Sie bitte an die Adresse: vera3 [at] qua-lis.nrw.de (vera3[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de)



7. TEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN IM GEMEINSAMEN LERNEN



Über die Teilnahme von zielgleich bzw. zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Lernen entscheidet die Schule - ebenso über einen möglichen Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder Behinderungen.



Für die Förderschwerpunkte „Hören und Kommunikation“ sowie „Sehen“ werden modifizierte Aufgabenhefte von den zugeordneten Förderschulen bestellt und in einer gesonderten Lieferung zur Verfügung gestellt.



Weitere Hinweise erhalten Sie unter:
www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3/informationen-fuer-lehrerinnen-und-lehrer/foerderschulen-bzw.-gemeinsames-lernen



 8. TERMINE FÜR VERA 3 IM SCHULJAHR 2018/2019



Ungeachtet möglicher Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung von VERA in den kommenden Jahren bitte ich Sie, die nachfolgenden Termine für 2019 bei Ihren Planungen – insbesondere bei der Festlegung von Klassenfahrten – zu berücksichtigen:



09.05.2019: Deutsch - Lesen
14.05.2019: Deutsch - Zuhören
16.05.2019: Mathematik – Raum u. Form; Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit



Weitere Informationen zu den Grundlagen der Durchführung von Vergleichsarbeiten entnehmen Sie bitte dem RdErl. des MSW vom 20.12.2006 (BASS 12-32 Nr. 4). Zudem finden Sie Informationen zu den Vergleichsarbeiten im Internet unter den Adressen: www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3



 Dort steht auch ein aktueller Ablaufplan unter „Informationen für Lehrerinnen und Lehrer“ zur Verfügung.



Weitere Informationen finden Sie unter:
www.projekt-vera.de
www.iqb.hu-berlin.de/vera



Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Durchführung und wünsche allen Schulen, insbesondere den Schülerinnen und Schülern, einen erfolgreichen Verlauf der Vergleichsarbeiten 2018.



 Mit freundlichen Grüßen
 Mathias Richter



 
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an  Herrn Bernd Müller, Bernd.mueller [at] msb.nrw.de (Bernd[dot]mueller[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3795