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[15.08.2024] Informationen zum Schuljahresbeginn

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, 

sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, 

zum Schuljahr 2024/2025 beginnt für rund 180.000 Kinder der Start in die Schulzeit. Dabei steht an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen im Sinne der Kontinuität weiterhin die Stärkung der Basiskompetenzen und der Fachlichkeit im Mittelpunkt. Um Sie darin bestmöglich zu unterstützen, übermitteln wir Ihnen mit dieser Schulmail Informationen zu drei grundlegenden Handlungsfeldern, die dabei besonders im Fokus stehen: 

1. Schuleigene Unterrichtsvorgaben

In zahlreichen Gesprächen mit Lehrkräften und Schulleitungen der Grundschulen wurde deutlich, dass der Prozess der Erarbeitung der schuleigenen Unterrichtsvorgaben, der sogenannten Arbeitspläne, häufig sehr arbeitsintensiv in der Dokumentation ist. Auch scheint es so, dass dieser Prozess in den Regionen unterschiedlich praktiziert wird.

In einem ersten Schritt wurde bereits im letzten Schuljahr die Vorlage der Arbeitspläne im Rahmen der Qualitätsanalyse ausgesetzt. Ab diesem Schuljahr werden alle Grundschulen keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen. 

Damit gilt für alle Schulen alleine der grundsätzliche Auftrag, ihre schuleigenen Unterrichtsvorgaben mit Blick auf die jeweilige Situation vor Ort zu entwickeln und anlassbezogen zu überprüfen. So wird auch weiterhin sichergestellt, dass die Schulen in eigener Verantwortung grundlegende Absprachen darüber treffen, wie bei ihnen guter Unterricht aussehen soll und sie diesen danach ausrichten. Für die Arbeit mit den schuleigenen Unterrichtsvorgaben stehen allen Schulen zunächst folgende Optionen zur Verfügung:

  • Schulen, die in den vergangenen Jahren bereits enorm viel Arbeit in die Entwicklung ihrer Arbeitspläne gesteckt und so eine tragfähige Basis für einen guten Unterricht vor Ort geschaffen haben, können in eigener Verantwortung entscheiden, diese auch weiterhin zu nutzen. Eine Verpflichtung, diese weiterzuentwickeln, besteht dagegen nicht mehr. 
  • Schulen, die für einzelne Fächer oder für einzelne Jahrgangsstufen noch keine schuleigenen Unterrichtsvorgaben haben, können die überarbeiteten Beispiele auf der Seite des Lehrplannavigators ( https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-primarstufe-neu/primarstufe/index.html ) nutzen und entsprechend an ihre konkrete Situation anpassen. Die Dokumente werden ab Anfang September zur Verfügung stehen.
  • Zudem hat die QUA-LiS im Auftrag des Schulministeriums ein neues digitales Tool erstellt, das die Erstellung schuleigener Unterrichtsvorgaben erleichtern soll. Noch im ersten Quartal dieses Schuljahres wird dieses Tool im Rahmen von regionalen Dienstbesprechungen der Schulaufsicht und dann auch Ihnen vorgestellt. 

Ziele der Maßnahme sind, Sie und Ihre Schulen spürbar von Dokumentationspflichten zu entlasten, den Umgang mit den schuleigenen Unterrichtsvorgaben stärker zu synchronisieren und die Erwartungshaltung zwischen Schulen, Schulaufsicht und Ministerium anzugleichen. Um Ihnen und Ihren Schulen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben, entfällt die Pflicht zur Erstellung von Arbeitsplänen sofort, während die neuen Regelungen zum Schuljahr 2025/26 umzusetzen sind. 

2. Screening zur Schulanmeldung

In den Schulen widmen Sie der Schulanmeldung viel Aufmerksamkeit und Engagement, um sich auf die individuellen Lernausgangslagen der neu aufzunehmenden Kinder einzustellen und ihnen einen guten Schulstart zu ermöglichen. Vielen Dank dafür!

Im Rahmen der Schulanmeldung werden gemäß § 36 Abs. 3 SchulG Kinder besonders in den Blick genommen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen. 

Sofern Sie an Ihrer Schule bereits ein etabliertes, evidenzbasiertes Verfahren im Rahmen der Schulanmeldung verwenden, können Sie dieses im Zuge der diesjährigen Schulanmeldung weiter einsetzen. 

Sollten Sie Anregungen für den Einsatz eines neuen Verfahrens benötigen, bietet das MSB demnächst auf den Seiten des Bildungsportals aktualisierte Informationen zum Verfahren „ILEA T“ an, das in den kommenden Wochen in einer ergänzten Version veröffentlicht wird und kostenfrei genutzt werden kann Dieses analog einzusetzende Verfahren ist evidenzbasiert und fachlich hochwertig. Weiterführende grundlegende Informationen zu diesem Verfahren finden Sie vorab hier: ILEA T (uni-halle.de)

Um den Einsatz und die Auswertung der Sprachstandsfeststellungsverfahren im Rahmen der Schulanmeldung zukünftig zu erleichtern, wird parallel in Nordrhein-Westfalen der Einsatz eines vollständig digitalisierten und standardisierten Screenings zur Erfassung der sprachlichen Kompetenzen zum Zeitpunkt der Schulanmeldung pilotiert. Dazu haben sich dankenswerterweise rund 130 Grundschulen aus allen Bezirksregierungen zur Teilnahme bereit erklärt und werden mit der Schulanmeldung im Herbst 2024 Erfahrungen mit diesem neuen Tool sammeln. 

Das Screening bietet eine kindgerechte digitale Erfassung insbesondere der sprachlichen Kompetenzen – auch für mehrsprachige Kinder –, wertet diese aus und zeigt abschließend auf, welche konkreten Unterstützungsbedarfe in der deutschen Sprache bestehen.

In einem ersten Schritt bietet das Tool, das in der Pilotierung zum Einsatz kommt, bereits eine integrierte – adaptiv auf den jeweiligen individuellen Bedarf des einzelnen Kindes angepasste – Förderung an. Die Pilotschulen haben die Möglichkeit, dieses Förderangebot nach eigenem Ermessen und im Rahmen ihrer organisatorischen und ressourcenbezogenen Umsetzungsmöglichkeiten zu nutzen und werden dabei durch ihre Schulaufsicht unterstützt. 

Nach erfolgreichem Testlauf soll ein entsprechendes digitales Diagnose- und Fördertool möglichst ab dem Anmeldeverfahren im Herbst 2025 allen Grundschulen zur Verfügung stehen.

Wir danken den engagierten Pilotierungsschulen für ihre Unterstützung. Sie tragen maßgeblich zum Erkenntnisgewinn für die Weiterentwicklung der Diagnostik der Lernausgangslagen der Kinder bei. Daraus werden sich wichtige Anhaltspunkte für die Gestaltung der notwendigen Förderoptionen für die Kinder ergeben.

3. Stärkung der Fächer Deutsch und Mathematik

Zur Stärkung der Basiskompetenzen beabsichtigt auch NRW – im Anschluss an die KMK-Empfehlung von März 2024 – den Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch und Mathematik und damit in den Kernbereichen Lesen, Schreiben und Rechnen zu erhöhen. Der Prozess der dazu erforderlichen Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule wird in den kommenden Wochen eingeleitet. Wir möchten Sie aber bereits jetzt über die geplanten Änderungen informieren: 

Die Fachstunden in Deutsch und Mathematik sollen durch die verbindliche Zuordnung der derzeitigen Förderstunden zu diesen Fächern erweitert werden, sodass dann von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden Mathematik pro Woche unterrichtet werden. Die Förderung der Basiskompetenzen findet im Rahmen dieser Stunden fachbezogen statt. Es besteht auch nach dieser Änderung weiterhin die Möglichkeit der Förderung in äußerer Differenzierung.

Diese Maßnahme schafft Transparenz in der Ausweisung des Fachunterrichts in der Stundentafel. Die Unterrichtszeit in den Kernfächern Deutsch und Mathematik wird auf diese Weise erhöht, ohne dadurch zusätzliche Ressourcenbedarfe in den Schulen auszulösen. 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kollegien einen guten Start in ein erfolgreiches Schuljahr 2024/25 verbunden mit einem großen Dank für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Peter Nink, fp-referat514[at]msb.nrw.de (fp-referat514[at]msb[dot]nrw[dot]de) , 0211-5867 3513