[16.09.2020] Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Corona-Zeiten
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich, Sie mit dieser SchulMail auf die neuen Förderrichtlinien für Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Corona-Zeiten im Jahr 2020 aufmerksam machen zu können.
Der Start in das Schuljahr 2020/2021 ist vor allem auch durch Ihre Unterstützung erfreulich gut gelungen. Allerdings dürften die pandemiebedingten Schulschließungen trotz all der Anstrengungen von Lehrerinnen und Lehrern, Unterricht auf Distanz in Corona-Zeiten möglichst lernförderlich umzusetzen, bei den Schülerinnen und Schülern zu unterschiedlichen Lernentwicklungen geführt haben. Zudem wurde bei manchen Schülerinnen und Schülern auch das soziale Lernen beeinträchtigt. Ich bin mir bewusst, dass unsere Lehrkräfte aktuell mit sehr viel Engagement daran arbeiten, diese Herausforderungen zu meistern, so dass nach Möglichkeit keiner Schülerin und keinem Schüler durch die Corona-Krise Nachteile in der Bildungsbiografie entstehen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich bei Ihnen bedanken.
Es war und ist dem Ministerium für Schule und Bildung sehr wichtig, die Arbeit in den Schulen durch weitere Angebote für außerschulische Maßnahmen zu begleiten und zu unterstützen. Daher haben wir bereits zu den Sommerferien ein Förderprogramm aufgelegt, aus dem Schulträger und Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen Mittel für die Durchführung außerschulischer Individual- und Gruppenangebote beantragen konnten.
Diese Fördermöglichkeiten bauen wir jetzt mit Beginn der Herbstferien für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 erheblich aus und möchten Angebote für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen - unabhängig vom Leistungsniveau - finanziell fördern. Eine stärkere Flexibilisierung bedeutet hierbei nicht nur die Ausweitung auf eine größere Gruppe von Schülerinnen und Schülern. Es wird nun auch die förderfähige Angebotsdauer verändert, so dass beispielsweise auch Angebote an Wochenenden ermöglicht werden. Neben den Schulträgern wird zudem auch nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierten Trägern sowie den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe die direkte Antragsstellung bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ermöglicht. Darüber hinaus wird die Weiterleitung der Mittel an Dritte ausdrücklich zugelassen, soweit diese mit der Durchführung der Angebote unmittelbar durch den Maßnahmenträger beauftragt werden.
Die vier unterschiedlichen Angebote, für die ab sofort bei den Bezirksregierungen eine Förderung beantragt werden kann, lauten wie folgt:
1. Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote (z.B. Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)
https://url.nrw/Bildungs-und-Erziehungsangebote
2. Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)
https://url.nrw/Angebote-individuelle-fachliche-Foerderung
3. Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF
https://url.nrw/Individualangebote-haeusliches-Umfeld
4. Gruppenangebote, um mögliche entstandene Kompetenzdefizite auszugleichen für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen).
https://url.nrw/Angebote-berufsbildende-Schulen
Ich bitte alle Schulleitungen und Lehrkräfte, die Wahrnehmung dieser Angebote bestmöglich zu unterstützen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Sie Erziehungsberechtigte sowie diejenigen Schülerinnen und Schüler, die Lernrückstände – auch im oberen Leistungsbereich – entwickelt haben, oder die sich nach den Schulschließungen noch intensiver mit Lerninhalten befassen wollen, auf die Angebote aufmerksam machen könnten. Stellen Sie bitte nach Möglichkeit individuelle Förderhinweise für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die diese zu den Maßnahmen mitnehmen können und beraten Sie ggf. auch Eltern zu geeigneten Angeboten für ihre Kinder.
Die außerschulischen Bildungsangebote können in Schulen und an anderen geeigneten Orten stattfinden, einen Überblick über die Angebote vor Ort sollten Ihnen die Schulträger geben.
Lehrerinnen und Lehrer können die Durchführung einer Maßnahme auch im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit unterstützen.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten werden Sie zeitnah dem „Bildungsportal NRW“ entnehmen können.
Abschließend möchte ich nochmals um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Programme werben, damit sich möglichst viele Schülerinnen und Schüler hieran beteiligen können und die gegenwärtigen Herausforderungen nicht zu individuellen Bildungsnachteilen der Kinder und Jugendlichen führen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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