[17.02.2022] Informationen zu Entlastungsmaßnahmen in den Grund- und Primusschulen
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleitungen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Corona-Pandemie stellt Ihre Schulen weiterhin vor Herausforderungen. Zusätzlich zur Sicherstellung des Präsenzunterrichts in Pandemiezeiten stellen insbesondere die Maßnahmen zum Infektionsschutz für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen nun schon seit langer Zeit eine große und andauernde Belastung dar. Insbesondere die intensive Begleitung der jüngsten Schülerinnen und Schüler durch die vielen Monate der Corona-Pandemie hat sowohl Schulleitungen wie Lehrkräfte besonders herausgefordert.
Als Reaktion auf diese objektiv vorhandene Belastungssituation sowie aufgrund der Regelungen in der neuen Bundestestverordnung habe ich heute alle Schulen über den weiteren Schul- und Testbetrieb informiert. Auf die für den Grundschulbereich relevanten neuen Regelungen geht Frau Ministerin Gebauer nochmals in einem gesonderten Elternbrief ausführlicher ein. Für eine Weiterleitung dieses Briefs an die Eltern und Erziehungsberechtigten wäre ich Ihnen sehr dankbar. Den Elternbrief werden wir wie gewohnt mehrsprachig im Bildungsportal veröffentlichen.
Zudem möchte ich Ihnen mit dieser SchulMail insbesondere weitergehende Entlastungsmaßnahmen für die Grund- und Primusschulen vorstellen:
Maßgeschneiderte Supervisions- und Coaching-Angebote zur Entlastung insbesondere der Schulleitungen
Die Belastungsanzeigen der Grundschulleitungen werden von uns sehr ernst genommen. Daher wird das Ministerium für Schule und Bildung in Kooperation mit der Schulpsychologie und der Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP) ein Unterstützungsangebot entwickeln, das individuell ausgestaltet werden kann und für die Schulleitungen kostenlos sein soll. Darüber werden Sie auf gesondertem Wege zeitnah informiert.
Eine Verlängerung bei der Umsetzung der Lehrpläne ist möglich
Die Lehrpläne für die Primarstufe wurden zum 1. August 2021 in Kraft gesetzt. Der bislang vorgesehene Zeitraum zur Umsetzung der Lehrpläne in schulinterne Arbeitspläne kann in Ihrer Schule bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden (bis Ende des Schuljahres 2024/2025). Hierzu bedarf es einer formlosen Absprache der Schulleitung mit der zuständigen Unteren Schulaufsicht.
Verschiebung VERA 3
Im laufenden Schuljahr ist die Durchführung der Vergleichsarbeiten in Klasse 3 vom 26. April 2022 bis zum 18. Mai 2022 geplant, die Dateneingabe hatte bisher zum 20. Mai 2022 zu erfolgen. Aufgrund der andauernden Belastungssituation möchten wir Ihnen eine Verschiebung auf den Schuljahresbeginn 2022/2023 ermöglichen. Mit dem landesseitigen Angebot „Extra-Blick“ stehen zudem auch weitere Diagnoseinstrumente zur Verfügung.
Beratungs- und Unterstützungsangebote des überbetrieblichen Dienstes der B•A•D GmbH
Das Land bzw. das Ministerium für Schule und Bildung als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten im Schuldienst nimmt seine Verantwortung für diese im Bereich des Arbeit- und Gesundheitsschutz ernst – und das nicht erst in Zeiten der Corona-Pandemie. Hier setzt das Ministerium für Schule und Bildung seit Jahren mit der B•A•D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmBH seine Verpflichtungen um.
Die Lehrkräfte sowie die Schulleiterinnen und Schulleiter können jährlich aus einem breiten Spektrum an Leistungen und Angeboten für ihre physische und psychische Gesundheitsförderung auswählen. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von insgesamt rd. 12 Millionen EUR zur Verfügung.
Zu erwähnen sind insbesondere die
- Sprech:Zeit als besonders niedrigschwelliges telefonisches psychosoziales Unterstützungsangebot,
- sogenannten COPSOQ-Module zu Themen wie, Stressabbau, Resilienz, WPC, Kommunikation und Achtsamkeit (diese können auch im Rahmen eines pädagogischen Tages als schulspezifischer Gesundheitstag durchgeführt werden),
- Workshops Gesunde Führung I-III als Angebot für Schulleitungen sowie
- Workshops „Kollegiale Praxisberatung“ als Angebot für Mitglieder eines Kollegiums oder Einzelpersonen in offenen Gruppen.
Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote
Das „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt. So werden für alle Schulträger, die im Rahmen des Helferprogramms einen Antrag gestellt haben, bei Bedarf ergänzende Mittel zur Verfügung gestellt, um Unterstützungspersonal für die Schulen einstellen zu können. Dies kann auch für die personelle Unterstützung von Hygienekonzepten verwendet werden. Die zusätzlichen Mittel sind ausdrücklich auch zur Unterstützung der Organisation der in den Grundschulen noch verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen, u.a. Einzeltestungen (z.B. stundenweise bei Unterrichtsbeginn, Frühbetreuung) einsetzbar. Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Betreuungsmaßnahmen.
Dem Sofortprogramm vorangestellt hat die Landesregierung bereits folgende wichtige Unterstützungs- bzw. Entlastungsmaßnahmen:
Unterbrechen der Qualitätsanalyse
Die ursprünglich geplanten, neuen Qualitätsanalyseprozesse werden im Schuljahr 2021/22 nicht eingeleitet. Schulen, die freiwillig die Einleitung eines QA-Prozesses im Schuljahr 2021/22 wünschen, erhalten jedoch wie auch im letzten Schuljahr eine solche Möglichkeit.
Schulen, für die im Schuljahr 2021/22 regulär eine QA-Hauptphase vorgesehen war, können diese auf eigenen Wunsch in das Schuljahr 2022/23 verschieben.
Aussetzen der Unterrichtsausfallstatistik
Aufgrund der fortdauernden pandemischen Lage bleibt die Unterrichtsausfallstatistik UntStat auch weiterhin ausgesetzt.
Ankommen und Aufholen
Die Landesregierung hat mit dem Programm „Ankommen und Aufholen für Kinder und Jugendliche“ ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Umfang von 430 Millionen Euro geschnürt, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler abzumildern. Die verschiedenen Programmbausteine setzen an unterschiedlichen Stellen an, um insgesamt die schulischen Fördermöglichkeiten zu stärken, zu ergänzen und so pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler erfolgreich auszugleichen.
Regionale Bildungsnetzwerke
In Ihren Regionen können weitere Unterstützungsangebote auch für Ihre Schule bei den Akteuren der Regionalen Bildungsnetzwerke angefragt werden.
Neben den dauerhaft angelegten Unterstützungsmaßnahmen des Masterplans Grundschule ist es uns wichtig, in Ihrem schulischen Alltag in diesem Schuljahr zeitnahe Entlastungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Kollegium zu ermöglichen. Dabei geht es uns um Taten, die die Schulen bei ihrer Arbeit unterstützen, die der Bildung der jüngsten Schülerinnen und Schüler gerecht werden und die gleichzeitig immer wieder Ihre besondere Arbeitssituation in der Schule aufgreifen.
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte mich bei Ihnen allen für Ihr großes Engagement für unsere Schülerinnen und Schüler sowie die große Solidarität unter den Lehrkräften und Beschäftigen aber auch unter den Schülerinnen und Schülern bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Frau Körber, daniela.koerber[at]msb.nrw.de (daniela[dot]koerber[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867- 3512.
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