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[17.04.2018] Freiwillige Mitschreibemöglichkeit der Englisch-Arbeit im Rahmen der Zentralen Prüfungen 10

An die Schulleitungen der
öffentlichen und privaten Gymnasien

nachrichtlich

An die
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,
Düsseldorf, Köln und Münster
 
Betreff: Freiwillige Mitschreibemöglichkeit der Englisch-Arbeit im Rahmen der Zentralen Prüfungen 10 


Freiwillige Mitschreibemöglichkeit der Englisch-Arbeit im Rahmen der Zentralen Prüfungen 10 im Schuljahr 2017/2018 derjenigen Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Feststellungsprüfung in ihrer Muttersprache erfüllen und auf dem Zeugnis keine Note im Fach Englisch erhalten



Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in der Klasse 9 des Gymnasiums, die die Voraussetzungen zum Erwerb von Berechtigungen und Abschlüssen im Rahmen einer Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache anstelle von Englisch erfüllen und auf dem Zeugnis keine Note im Fach Englisch erhalten, können auf eigenen Wunsch die Englisch-Arbeiten im Rahmen der Zentralen Prüfungen 10 mit den Anforderungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HSA) oder für den mittleren Schulabschluss (MSA) mitschreiben (s. BASS 13 - 61 Nr.1 §10).

Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtleistung in der Arbeit kann ihnen auf dem Zeugnis unter Bemerkungen das Referenzniveau A2/B1 (HSA) bzw. B1 (MSA/FOR) des GeR (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) bescheinigt werden. Im letzteren Fall kann Englisch dann als fortgeführte Fremdsprache in der Sekundarstufe II belegt werden. Eine Teilnahme an Arbeiten anderer Fächer, am gesamten Verfahren der Zentralen Prüfungen 10 sowie eine Vergabe von Abschlüssen auf der Basis des zentralen Abschlussverfahrens sind ausgeschlossen.

Die in dieser freiwilligen schriftlichen Arbeit im Fach Englisch im Rahmen der Zentralen Prüfung 10 erreichte Note wird nicht in die Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einbezogen. In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe muss ggf. eine weitere Fremdsprache fortgeführt oder durch eine Sprachfeststellungsprüfung bescheinigt werden.


Sollten an Ihrer Schule Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und an der Prüfung teilnehmen wollen, bitten wir um Anmeldung spätestens bis zum 27. April 2018. Schicken Sie Ihre Anmeldung bitte an die Adresse

pruefungen10 [at] qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de)


Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:

(1) Schulnummer

(2) Anzahl der Prüflinge, die freiwillig an der schriftlichen Prüfung im Fach Englisch mit den Anforderungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HSA) teilnehmen möchten

(3) Anzahl der Prüflinge, die freiwillig an der schriftlichen Prüfung im Fach Englisch mit den Anforderungen für den mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen möchten


Die Schule nimmt mit dieser Anmeldung am Downloadverfahren zu den Zentralen Prüfungen 10 im Fach Englisch teil und erhält einen Zugang zur Downloadseite. Über die Zusendung der Zugangscodes werden angemeldete Schulen rechtzeitig informiert.

Die Prüflinge schreiben die Prüfungsarbeit im Rahmen der Zentralen Prüfungen 10 am festgelegten Prüfungstag Englisch:
s. https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/termine/


Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Richter 


Ende der Schulmail des MSB NRW

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an Frau Mikat, eva-maria.mikat [at] msb.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3367