[17.05.2018] Förderrichtlinie "Zuwendung für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten"
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Betreff: Förderrichtlinie "Zuwendung für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten"
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSW NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
historisch-politische Bildung ist ein Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Eine zentrale Grundlage sind die KMK-Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung vom 14.12.2014.
Viele Schulen haben sich auf den Weg gemacht die Kooperation mit außerschulischen Partnern zu suchen und als einen Baustein ihrer Arbeit Fahrten für ihre Schülerinnen und Schüler zu Erinnerungs- und Gedenkorten in ihr Bildungsangebot aufgenommen.
Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und unabhängig von Dritten zu gestalten, stehen im Haushalt 2018 erstmals Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Förderung solcher Fahrten zur Verfügung. Eine im Mai in Kraft gesetzte Förderrichtlinie regelt, wie und wofür diese Mittel beantragt werden können.
Beratung und Unterstützung bietet die Bildungspartnerschaft Gedenkstätte - Schule bei der Medienberatung NRW. Zum 1. August 2018 wird mit dieser Aufgabe dort eine zusätzliche Lehrkraft eingestellt. Weitergehende Informationen sowie die Förderrichtlinie und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter folgender Adresse auch im Internet:
http://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/Förderung-von-Fahrten/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Ende der Schulmail des MSW NRW
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Höller, paul.hoeller [at] msb.nrw.de (paul[dot]hoeller[at]msb[dot]nrw[dot]de)
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