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[17.06.2024] Neue Unterrichtsvorgaben für das Fach Deutsche Gebärdensprache

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Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation an Förderschulen und Schwerpunktschulen treten zum 1. August 2024 die Rahmenvorgabe sowie die Unterrichtsvorgabe Deutsche Gebärdensprache in Kraft. Die Vorgaben berücksichtigen die von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Faches Deutsche Gebärdensprache für die Sekundarstufe I. Die neuen Vorgaben sind unter dem folgenden Link auf den Seiten des Lehrplannavigators des Landesinstituts für Schule (QUA-LiS NRW) als rechtsgültige Fassungen dauerhaft abrufbar: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

Die o.g. Unterrichtsvorgaben ersetzen die bisher dort eingestellten Entwurfsfassungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht wurden und u.a. auch den Schulbuchverlagen als Grundlage für die Erstellung von Lehr- und Lernmittel vorlagen. Die Unterrichtsvorgaben werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Ich danke den am Entwicklungsprozess der neuen Unterrichtsvorgaben beteiligten Kolleginnen und Kollegen für die geleistete Arbeit. Den Schulen und beteiligten Kolleginnen und Kollegen wünsche ich eine gute und erfolgreiche Arbeit bei der unterrichtlichen Umsetzung der neuen Unterrichtsvorgaben.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Urban Mauer

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Thomas W. Probst, KLPBeteiligung[at]msb.nrw.de (KLPBeteiligung[at]msb[dot]nrw[dot]de)