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[18.04.2023] Verbindliche Festlegung der Standorte für „Bündelungsgymnasien“

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

An die Schulleitungen der

Gymnasien, Sekundarschulen, Realschulen,

Hauptschulen und PRIMUS-Schulen

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

nachrichtlich:

An die Schulleitungen der

Gesamtschulen und Berufskollegs

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

über die besondere Situation an den nordrhein-westfälischen Gymnasien, an denen infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 ab dem Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangsstufe (Einführungsphase bis Q2) regelhaft nicht zur Verfügung stehen wird, sowie die aus diesem Grund in sogenannten „Bündelungsgymnasien“ einzurichtenden zusätzlichen Jahrgangsstufen wurden Sie mit SchulMails vom 08.02.2022, 21.03.2022 und 20.12.2022 bereits regelmäßig informiert.

In der letzten SchulMail wurde zudem das Verfahren beschrieben, mit dem die voraussichtliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler von Schulformen ohne eigene Sekundarstufe II sowie möglichen Wiederholerinnen und Wiederholern des letzten G8-Jahrgangs der Gymnasien, die im kommenden Schuljahr den Eintritt in die Einführungsphase an den einzelnen „Bündelungsgymnasien“ beabsichtigen, genauer erhoben werden sollte.

Die Unterbreitung des Gesamtangebots an „Bündelungsgymnasien“ gemäß bisheriger Liste erfolgte stets unter der Maßgabe, dass es ggf. anhand der tatsächlichen Anmeldezahlen Anpassungen geben könne. Insbesondere auch dank der engagierten Mitwirkung der Schulen in der Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern liegen nach Auswertung durch die Bezirksregierungen nun aussagekräftige Daten vor, auf deren Grundlage in den Bezirksregierungen die Entscheidungen bezüglich der verbindlichen Festlegung der „Bündelungsgymnasien“ getroffen werden konnten.

Wesentliche Kriterien für die Frage der Einrichtung einer Jahrgangsstufe am möglichen Standort waren insbesondere:

  • Voraussichtliche Jahrgangsstufengröße, bei genauer Betrachtung der vorliegenden Anmeldungen und weiterer zu erwartender Bestandsveränderungen,
  • Entfernung, Erreichbarkeit mit dem ÖPNV,
  • Kooperationsmöglichkeiten des betreffenden Standorts mit anderen Schulen,
  • Vorhandensein weiterer „Bündelungsgymnasien“ im näheren Umfeld,
  • Vorhandensein weiterer Schulen mit SII-Angebot mit entsprechenden Aufnahmekapazitäten im näheren Umfeld.

Vor dem Hintergrund insoweit sorgsam abgewogener Entscheidungen der jeweils zuständigen Bezirksregierungen werden nun 95 Schulen als „Bündelungsgymnasien“ eingerichtet. Lediglich einzelne der bislang in Aussicht genommenen Standorte können wegen geringer Nachfrage sowie auf der Grundlage der weiteren oben genannten Kriterien als „Bündelungsgymnasien“ nicht eingerichtet werden. Dies sind das Städtische Gymnasium Eschweiler, das Gymnasium Remigianum Borken, das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Wiehl, das Theodor-Heuss-Gymnasium Radevormwald, das Siegtal-Gymnasium Eitorf, das Gymnasium Siegburg Alleestraße sowie das Gymnasium Rheinkamp Moers.

Die bereinigte landesweite Übersichtsliste der Bündelungsgymnasien finden Sie hier:

www.schulministerium.nrw/uebersichtsliste-buendelungsgymnasien

Ich möchte Sie bitten, in Ihren weiteren Beratungen auf diese neue Version der Liste zurückzugreifen und insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, die sich bereits für ein mögliches „Bündelungsgymnasium“ entschieden hatten, an dem nun keine entsprechende Jahrgangsstufe eingerichtet werden kann, über die möglichen Alternativen zu informieren und sie bei der Schulsuche zu unterstützen.

Zur Fortsetzung ihrer Bildungslaufbahn im Schuljahr 2023/24 stehen diesen Schülerinnen und Schülern – unter Berücksichtigung der angegebenen „Bündelungsgymnasien“ gemäß Liste – grundsätzlich folgende schulische Wege offen (jeweils sofern eine betreffende Schule in der Nähe erreichbar ist):

  • Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von Gesamtschulen,
  • Wechsel an Berufliche Gymnasien (Berufskolleg),
  • Wechsel in die gymnasiale Oberstufe der wenigen verbleibenden G8-Gymnasien, vorhandener G9-Schulversuchsgymnasien oder vorhandener Aufbaugymnasien,
  • Wechsel in die gymnasiale Oberstufe eines anderen „Bündelungsgymnasiums“, ggf. auch außerhalb des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt.

Die Schulen aller oben genannter Schulformen mit SII-Angeboten finden Sie über die Funktion „Schule(n) suchen“ des Bildungsportal unter nachfolgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/index.xhtml

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die an der Standortauswahl für die „Bündelungsgymnasien“ unmittelbar Beteiligten sind sich der Tatsache bewusst, dass mit der Bildungsgangumstellung der Gymnasien von G8 auf G9 zusätzliche Anstrengungen verbunden sind. Gleichzeitig besteht aber die Überzeugung, vor dem Hintergrund dieser durchaus besonderen und singulären Übergangssituation allen Schülerinnen und Schülern ein verlässliches individuelles Bildungsangebot für den Besuch einer gymnasialen Oberstufe in erreichbarer Nähe ermöglichen zu können.

Für Ihre in diesem Zusammenhang wichtige und unverzichtbare neuerliche Beratungstätigkeit bedanke ich mich im Voraus sehr herzlich.

Im Falle etwaiger Rückfragen zum weiteren Verfahren wenden Sie sich gern wie bislang an das Dezernat 43 Ihrer Bezirksregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an fabian.hoppe[at]msb.nrw.de (fabian[dot]hoppe[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211-58673551.