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[19.06.2018] Nachtrag Förderrichtlinie "Zuwendung für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten"

An alle Schulleitungen der folgenden Schulformen

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Förderschulen im Bereich Realschule
Förderschule im Bereich Gymnasium
Förderschule im Bereich Berufskolleg



Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben am 17. Mai eine Schulmail mit der Information erhalten, dass im Haushalt 2018 erstmals Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten ab der Jahrgangsstufe 9 zur Verfügung stehen.

Eine im Mai in Kraft gesetzte Förderrichtlinie regelt, wie und wofür diese Mittel beantragt werden können.

In Ergänzung dieser Mail ist es möglich, schon im Jahr 2018 Fahrten zu beantragen, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2019 stattfinden sollen.

Beratung und Unterstützung bietet die Bildungspartnerschaft Gedenkstätte - Schule bei der Medienberatung NRW. Zum 1. August 2018 wird mit dieser Aufgabe dort eine zusätzliche Lehrkraft eingestellt.

Weitergehende Informationen sowie die Förderrichtlinie und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter folgender Adresse auch im Internet:

http://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/Förderung-von-Fahrten/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn  Paul Höller, paul.hoeller [at] msb.nrw.de (paul[dot]hoeller[at]msb[dot]nrw[dot]de)

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