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[20.03.2024] Förderrichtlinien für Begegnungsmaßnahmen

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An alle

Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:

Ersatzschulträger, Schulämter 

und Bezirksregierungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Landesregierung ist es ein Anliegen, Schulpartnerschaften mit Ländern, die eine gemeinsame Geschichte oder eine besondere Verbundenheit mit Nordrhein-Westfalen haben, zu fördern. Diese Begegnungen dienen dem gegenseitigen Verständnis und dem Aufbau von langfristigen, freundschaftlichen Beziehungen. Ziel ist es, bestehende Schulpartnerschaften zu vertiefen und die Gründung von neuen Partnerschaften zu unterstützen. 

Das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen fördert Begegnungsmaßnahmen im Rahmen bestehender Schulpartnerschaften sowie vorbereitende virtuelle Maßnahmen mit Israel, dem Vereinigten Königreich, den palästinensischen Gebieten und der italienischen Region Piemont. Hierfür ist bereits zum 15. September 2023 eine Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in Kraft getreten. Diese Richtlinie wurde auf Begegnungen mit den französischen Regionen Provence-Alpes-Côte d’Azur, Hauts-de-France und Auvergne-Rhône-Alpes, mit Versailles sowie auf eine Begegnungsmaßnahme an einem geeigneten Drittort ausgeweitet (https://bass.schul-welt.de/19986.htm ).

Näheres zu den Inhalten der Richtlinie, den Fördermöglichkeiten sowie dem Antragsverfahren (https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/auth/login ) können Sie im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung am Dienstag, 23. April 2024 von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr erfahren.

Interessierte Schulen in Nordrhein-Westfalen können sich bis zum 17. April 2024 über den folgenden Link anmelden:

Digitale Veranstaltung zur Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften.

Zudem fördert das Land Nordrhein-Westfalen im schulischen Bereich Maßnahmen im Kontext der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien. Die Zuschüsse für grenzüberschreitende Maßnahmen können im Rahmen der neuen Förderrichtlinie beantragt werden. 

Eine institutionelle Förderung bzw. die Übernahme von Kosten der ausländischen Partnerschule sind ausgeschlossen.

Ich freue mich auf eine rege Teilnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

 

 

Ansprechpartnerinnen im Ministerium für Schule und Bildung NRW:

Sinaida Offer, E-Mail: sinaida.offer[at]msb.nrw.de (sinaida[dot]offer[at]msb[dot]nrw[dot]de)

 

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Sinaida Offer, sinaida.offer[at]msb.nrw.de (sinaida[dot]offer[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867-3582. 

 

 

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