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[21.08.2017] Erhebung des erteilten und des ausgefallenen Unterrichts im Schuljahr 2017/18

An
die öffentlichen Schulen der Schulformen
Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule,
Sekundarschule, Gymnasium, Förderschule Lernen,
Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung und Förderschule Sprache
sowie der Schulversuche PRIMUS- und Gemeinschaftsschule

nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Schulämter des Landes NRW


Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,

Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall sind seit geraumer Zeit zentrale Themen der bildungspolitischen Diskussion in Nordrhein-Westfalen. In den letzten Jahren wurde intensiv darüber diskutiert, welche Erhebungsmethode sich am besten für die statistische Erfassung des Unterrichtsgeschehens eignet. Die neue Landesregierung strebt dabei als Grundlage für die Vermeidung von Unterrichtsausfall eine größtmögliche Transparenz und Genauigkeit in der statistischen Erhebung an. Dadurch soll wertvolles Steuerungswissen sowohl auf Schulebene als auch für die Bildungsadministration generiert werden. Gleichzeitig ist es mir wichtig, den Bearbeitungsaufwand für die teilnehmenden Schulen möglichst gering zu halten.  Im Schuljahr 2017/18 kommt übergangsweise das sogenannte Rollierende Verfahren zur Erhebung des Unterrichtsausfalls zum Einsatz. Dieses Verfahren ist gegenüber den bisher durchgeführten Stichprobenerhebungen im Hinblick auf die Aussagekraft und Genauigkeit eine Verbesserung, entspricht jedoch noch nicht den oben beschriebenen Anforderungen der Landesregierung an eine solche Statistik. Daher werden im Ministerium derzeit intensiv Möglichkeiten geprüft, wie die Erhebung des Unterrichtsgeschehens künftig ausgestaltet werden kann.

Damit auch bis zur Einführung einer verbesserten Erhebung möglichst zeitnah aussagekräftige Daten zum Thema Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall zur Verfügung stehen, werde ich Sie im Laufe des Schuljahres einmal für einen Berichtszeitraum von 10 Unterrichtstagen bitten, für Ihre Schule Daten zum Unterrichtsgeschehen im dafür vorgesehenen Erhebungsbogen bereitzustellen.

Hierfür möchte ich Ihnen an dieser Stelle einige grundlegende Informationen zu dem in diesem Schuljahr zur Anwendung kommenden Verfahren zur Verfügung stellen:

A) Erhebungszeitraum und -abschnitte

Die Erhebung erstreckt sich über das gesamte Schuljahr. Im Unterschied zum bisherigen Stichprobenverfahren wird das Schuljahr im Rollierenden Verfahren in mehrere, möglichst gleich lange Erhebungsabschnitte - im Schuljahr 2017/18 insgesamt 19 Erhebungsabschnitte mit jeweils etwa 10 Unterrichtstagen - unterteilt. Alle Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig auf diese Erhebungsabschnitte verteilt.

B) Teilnehmende Schulen

In die Erhebung werden alle öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium, Förderschule Lernen, Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung und Förderschule Sprache sowie die Schulversuche PRIMUS-Schule und Gemeinschaftsschule einbezogen. Um sicherzustellen, dass mit dem neuen Verfahren belastbare statistische Daten erhoben werden können, ist die Teilnahme für alle Schulen verpflichtend.

C) Art und Inhalt der Erhebung

Die teilnehmenden Schulen machen in einer webbasierten Anwendung Angaben zum Umfang des zu erteilenden, des tatsächlich erteilten und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts, zu den getroffenen Vertretungsmaßnahmen sowie zu den Gründen für Vertretung und Unterrichtsausfall. Die Erhebung erfolgt dabei retrospektiv, bezieht sich also auf einen zurückliegenden Berichtszeitraum. Den Erhebungsbogen, die Ausfüllanleitung mit Beispielen und weitere Informationen können Sie unter der URL  https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/ einsehen.

D) Teilnahmebenachrichtigung

Alle an einem Erhebungsabschnitt teilnehmenden Schulen erhalten am letzten Unterrichtstag des ihnen zugeordneten Erhebungsabschnitts eine SchulMail, in der sie um Erhebung und Eingabe der benötigten statistischen Daten gebeten werden. Zur Bearbeitung stehen Ihnen dann 15 Unterrichtstage zur Verfügung. Nach Versand der Daten werden diese in der Schulaufsicht geprüft und an das Ministerium für Schule und Bildung weitergeleitet.

Weitere Informationen zum Verfahren, Dokumentationen und Ansprechpartnern werden Ihnen mit einer weiteren SchulMail zu Beginn der Erhebung an Ihrer Schule bekannt gegeben. Um möglichst aussagekräftige Daten erheben zu können, werden die teilnehmenden Schulen nicht schon im Vorfeld über den ihnen zugewiesenen Erhebungsabschnitt informiert. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese heutige SchulMail lediglich Ihrer Information dient und zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Schritte zu veranlassen sind. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einer weiteren SchulMail über den Beginn der Erhebung an Ihrer Schule informiert.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter


Ende der Schulmail des MSW NRW


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an untstat [at] msb.nrw.de (untstat[at]msb[dot]nrw[dot]de) .