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[21.09.2020] Ausschreibung zur Teilnahme am Projekt: "Schule macht stark"

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, Sie heute auf das Projekt „Schule macht stark“ der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hinweisen zu können. Wir in Nordrhein-Westfalen haben uns bewusst entschieden, dieses Projekt der Bund-Länder-Initiative ausschließlich an den Grundschulen durchzuführen. Auch mit dieser Entscheidung verdeutlichen wir, wie wichtig uns die Arbeit der Grundschulen ist und nutzen alle Möglichkeiten die Grundschulen zu stärken. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn durch die Ausschreibung Ihre Neugier auf das Projekt geweckt wird.

Hintergrund

Die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu verbessern, ist das Ziel der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“. In den letzten Jahren wurden Fortschritte dabei erzielt, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu reduzieren. Dennoch belegen die Ergebnisse der internationalen Bildungsvergleichsuntersuchungen, dass Schulen in sozial schwierigen Lagen weiterhin vor großen Herausforderungen stehen, etwa in den Bereichen Integration und Sprachförderung. Erforderlich ist eine zielgerichtete Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen, die häufig mit multiplen Problemlagen konfrontiert sind und vor großen Herausforderungen stehen.

Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) „Schule macht stark“ als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Unterstützung von Schulen in schwierigen sozialen Lagen vereinbart, die am 23. Oktober 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Mit der bundesweiten Initiative sollen die Entwicklungen auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler weiter vorangetrieben und auf eine breitere Basis gestellt werden.

Strukturen

Die zehnjährige Initiative, die im Schuljahr 2021/2022 beginnt, besteht aus zwei Phasen (jeweils 5 Jahre). Die erste Phase beinhaltet drei Arbeitsschwerpunkte: Schul- und Unterrichtsentwicklung, Vernetzung von Schulen mit ihrem sozialräumlichen Umfeld und Vernetzung der Schulen miteinander. Die zweite Phase dient dem Transfer an weitere Schulen. Bundesweit nehmen an der Initiative 200 Schulen teil, auf NRW entfallen davon 42 Schulen. Die Initiative richtet sich in NRW an Grundschulen, die den Standorttypen vier oder fünf zugeordnet sind.


Inhaltliche Ausrichtung

Mit der Absicht, die Fachlichkeit insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken, wird die Unterrichtsentwicklung in den Kernfächern in den Mittelpunkt des Projektes gesetzt. Schwerpunkte werden zum einen Schul- und Unterrichtsentwicklung sein, zum anderen die Vernetzung der Projektschulen mit ihrem sozialräumlichen Umfeld sowie der Vernetzung der Projektschulen untereinander. Inhaltlich wird daher auf die Bereiche Mathematik und Deutsch fokussiert. Sozial-emotionale, künstlerisch-kreative und psychomotorische Potenziale können ggf. ergänzend in den Blick genommen werden. In der zweiten Phase fungieren die beteiligten Schulen als Multiplikatoren für andere Schulen. Parallel erfolgt eine Unterstützung des Transfers der Ergebnisse in die Schulpraxis durch abgestimmte Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Für Nordrhein-Westfalen werden Schulen gebeten, sich zu bewerben,
• die den Standorttypen 4 oder 5 zugeordnet sind.
• die an einem 10-jährigen Projekt zur Förderung von Schülerinnen und Schülern teilnehmen möchten (2 x 5 Jahre: 5 Jahre Entwicklungszeit, 5 Jahre Evaluation und Transfer).
• die in regionalen Netzwerken aus mehreren Schulen (schulübergreifend) zusammenarbeiten wollen (je Bezirksregierung soll eine regionale Netzwerkstruktur gebildet werden).
• die bereit sind, differenzierte Förderung mittels evidenzbasierter Konzepte auf diagnostischer Basis als Grundlage für Unterrichtsentwicklung zu realisieren und bereits Erfahrungen damit gesammelt haben, Unterrichts- und Schulentwicklung konzeptionell durchzuführen.
• die bereit sind, wissenschaftsbasierte Konzepte umzusetzen und im Rahmen einer Evaluation Beobachtungen, Befragungen und Messungen zur Prüfung der Wirksamkeit der Konzepte durchführen zu lassen.
• die Rücksprache mit der für sie zuständigen Schulaufsicht vor ihrer Bewerbung genommen haben.
• die für die Teilnahme an dem Projekt die Zustimmung der Schulkonferenz einholen werden (kann auch nachgereicht werden) und im Vorfeld ein Erstgespräch mit der Elternvertretung durchgeführt haben.
• die über ein Gremium zur Steuerung der schulischen Entwicklungsprozesse verfügen.

Unterstützung der Schulen

Schulen erhalten:
• Inhaltliche Inputs durch Veranstaltungen
• Unterstützung durch zwei noch zu bestimmende Hochschulen (für die Fachbereiche Mathematik und Deutsch)
• Unterstützung durch regionale Netzwerkbegleitung
• Wissenschaftliche Begleitung durch beauftragte Hochschulen
• 6 Wochenstunden Entlastung

Formale Vorgaben für die Bewerbung

• Maximal 2 DIN A4 Seiten „Letter of Intent“ (Begründung, warum die Schule zur Projektteilnahme geeignet ist)
• Bewerbungen sind bis zum 05. Oktober 2020 (Eingang) auf dem Dienstweg an die zuständige Bezirksregierung, Abteilung 4, Generale Grundschule zu richten.


Ansprechpartnerinnen /Ansprechpartner in den Bezirksregierungen aus den Dezernaten 41:
• Bezirksregierung Arnsberg: Frau LRSD´in Elisabeth Hein-Schmidt
• Bezirksregierung Detmold: Frau LRSD´in Rita Berens
• Bezirksregierung Düsseldorf: Frau SAD´in Ursula Platen
• Bezirksregierung Köln: Frau RSD´in Diana Schikorra
• Bezirksregierung Münster: Frau SAD´in Alice Lennartz

Ich freue mich auf Ihre Bewerbung!

Mit freundlichen Grüßen


Mathias Richter

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.