[22.07.2020] Förderrichtlinie zum Sofortausstattungsprogramm
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit über das Inkrafttreten der Förderrichtlinie zur Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule „Sofortausstattungsprogramm“ informieren. Damit können Schulträger ab sofort Anträge für die Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW einreichen.
(Link zur Förderrichtlinie: https://bass.schul-welt.de/19254.htm)
Die Schulträger können bereits seit dem 16. März 2020 zu diesem Zweck getätigte Beschaffungen mit diesem Programm abrechnen. Dabei ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % durch die Schulträger zu erbringen. Die digitalen Endgeräte verbleiben im Eigentum des Schulträgers und werden in eigener Verantwortung in der Zeit der Pandemie und der Notwendigkeit zum Distanzunterricht auf Schülerinnen und Schüler, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können, in Form einer Leihgabe verteilt. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.
Nach der Rückgabe sollen die schulgebundenen digitalen Endgeräte in den Schulen weiterhin für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.
Eine weitere Förderrichtlinie zu den digitalen Endgeräten für Lehrkräfte befindet sich ebenfalls in Vorbereitung und wird kurzfristig veröffentlicht werden.
Informationen zum Thema „Unterricht auf Distanz“ übermittle ich Ihnen in Kürze im Rahmen einer weiteren Schulmail.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Wjatscheslaw Schmidt, 0211/5867-3598, wjatscheslaw.schmidt [at] msb.nrw.de (wjatscheslaw[dot]schmidt[at]msb[dot]nrw[dot]de)
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