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[23.02.2023] Kernlehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik in der Sek. I

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kernlehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik wurden fachlich aktualisiert und abgestimmt auf das 2021 eingerichtete Pflichtfach Informatik in der Sekundarstufe I.

Ich habe die Verbände und Organisationen des Schullebens gebeten, mir im Rahmen der Beteiligung gemäß § 77 Abs. 3 SchulG ihre Stellungnahmen zu den Kernlehrplanentwürfen zuzuleiten. Ich gebe auch Ihnen Gelegenheit, sich bis zum 24.03.2023 hierzu zu äußern.

Zur Durchführung der Verbändebeteiligung sowie zur Orientierung der Schulen und der interessierten Öffentlichkeit sind die Kernlehrpläne in Entwurfsfassung unter folgender Adresse abrufbar:

http://www.lehrplannavigator.nrw.de

Gemäß § 77 Abs. 3 SchulG haben Sie bis zum 24.03.2023 Gelegenheit, zu den vorliegenden Entwürfen Stellung zu nehmen. Stellungnahmen reichen Sie bitte ausschließlich als pdf-Anhang über die folgende Sonderpoststelle ein:

KLPBeteiligung[at]msb.nrw.de (KLPBeteiligung[at]msb[dot]nrw[dot]de)

Nach Auswertung aller Stellungnahmen werden die Entwürfe unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens gegebenenfalls überarbeitet und anschließend in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung soll zum Schuljahr 2023/24 erfolgen.

Implementations- und Unterstützungsmaterialien werden für die Schulen über den Lehrplannavigator bereitgestellt. Weitere Maßnahmen zur Implementation erfolgen dezentral über die Bezirksregierungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Mirko Guth, KLPBeteiligung[at]msb.nrw.de (KLPBeteiligung[at]msb[dot]nrw[dot]de)

 

 

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