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[23.09.2022] - Regelungen zum Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge in Prüfungen der gymnasialen Oberstufe ab 2026

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Ebene der KMK haben die Länder vereinbart, die Vergleichbarkeit der Abituranforderungen zu erhöhen und die landesspezifischen Rahmenbedingungen der Abiturprüfungen weiter anzugleichen. Die ländergemeinsamen Abituraufgabenpools, aus denen die Länder erstmals seit dem Prüfungsjahr 2017 Aufgaben entnehmen, leisten zu diesem Annäherungsprozess einen wichtigen Beitrag.

Mit Schulmail vom 05.08.2020 wurde darüber informiert, dass vor dem Hintergrund der Anforderungen des ländergemeinsamen Abituraufgabenpools ab dem Prüfungsjahr 2026 für das Mathematikabitur voraussichtlich keine Aufgaben mehr für den Einsatz von grafikfähigen Taschenrechnern (GTR) entwickelt werden.

Ich möchte Sie nunmehr darüber informieren, dass ab dem Prüfungsjahr 2026 und damit für die Schülerinnen und Schüler, die am 01.08.2023 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten, folgende Regelungen gelten:

1. Für den Prüfungsteil B der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Mathematik wird weiterhin ein Aufgabenset für Computer-Algebra-Systeme (CAS) im Sinne eines modularen Mathematik-Systems (MMS) angeboten, das neben einem Computeralgebramodul in der Regel auch ein Modul zum Darstellen von Funktionsgraphen, ein dynamisches Geometriemodul, ein Modul zur Bestimmung von Werten von Wahrscheinlichkeitsverteilungen und ein Tabellenkalkulationsmodul enthält, die in geeigneter Weise korrespondieren. Genauere Anforderungen an die Funktionalität eines CAS bzw. MMS finden Sie im Anhang dieser Mail. Bitte beachten Sie, dass die Funktionalität des CAS bzw. MMS ab dem Jahr 2029 für Prüfungen weiter eingeschränkt wird, insbesondere hinsichtlich des Geometriemoduls.

2. Darüber hinaus wird ab dem Prüfungsjahr 2026 übergangsweise für den Prüfungsteil B im Einklang mit den Anforderungen des ländergemeinsamen Abituraufgabenpools im Fach Mathematik ein Aufgabenset für den einfachen wissenschaftlichen Taschenrechner (WTR) angeboten. Bitte beachten Sie auch hier die für die Abiturprüfung vorgegebene Funktionalität im Anhang dieser Mail. Die Übergangsfrist für die Verwendung des Hilfsmittels WTR wird mindestens bis zum Prüfungsjahr 2028 laufen.

Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass - auch bei Nutzung des einfachen WTRs als Hilfsmittel in Prüfungen - durch den neuen Kernlehrplan Mathematik für die gymnasiale Oberstufe, dessen Inkraftsetzung zum 01.08.2023 aufsteigend, beginnend mit der Einführungsphase geplant ist, die Nutzung von CAS bzw. MMS im Unterricht verpflichtend vorgesehen sein wird. Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht den Schulen hierzu insbesondere die Nutzung von softwarebasierten CAS bzw. MMS auf digitalen Endgeräten im Unterricht und - wenn die schulische IT-Infrastruktur eine prüfungssichere Verwaltung der Geräte ermöglicht - auch in der Prüfung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen fachlichen Dezernentinnen und Dezernenten bei den Bezirksregierungen.

 

Arnsberg:

Herr LRSD Sven Meyhoefer, sven.meyhoefer[at]bra.nrw.de (sven[dot]meyhoefer[at]bra[dot]nrw[dot]de)  

 

Detmold:

Herr LRSD Rainer Menze, rainer.menze[at]bezreg-detmold.nrw.de (rainer[dot]menze[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

 

Düsseldorf:

Frau LRSD'in Katrin Höffken, katrin.hoeffken[at]brd.nrw.de (katrin[dot]hoeffken[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Herr LRSD Stefan Uhlmann, stefan.uhlmann[at]brd.nrw.de (stefan[dot]uhlmann[at]brd[dot]nrw[dot]de)

 

Köln:

Frau LRSD'in Martina Schwarz, martina.schwarz[at]bezreg-koeln.nrw.de (martina[dot]schwarz[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)  

 

Münster:

Herr LRSD Christian Schrand, christian.schrand[at]bezreg-muenster.nrw.de (christian[dot]schrand[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)

 

Die beschriebenen Änderungen beziehen sich nicht auf die Beruflichen Gymnasien.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Urban Mauer

 

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Frau Ines Op de Hipt, ines.opdehipt[at]msb.nrw.de (ines[dot]opdehipt[at]msb[dot]nrw[dot]de),
0211 / 5867-3627