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[25.10.2018] Gewinnung von Pensionärinnen und Pensionären für den Schuldienst

An
alle öffentlichen und
privaten Schulen

nachrichtlich
Schulamtsbezirke
Bezirksregierungen
 
Betreff: Gewinnung von Pensionärinnen und Pensionären für den Schuldienst 

 
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,

wie mit der Schuljahrespressekonferenz vom 24. August 2018 veröffentlicht, konnten im Kalenderjahr 2018 bisher landesweit in allen Schulformen über 5.900 Lehrkräfte eingestellt werden. Trotz intensiver Bemühungen, die zur Verfügung gestellten Stellen über Ausschreibungs- und zahlreiche Listenverfahren zu besetzen, konnten nicht alle Stellen zum Schuljahresbeginn 2018/19 besetzt werden.

Schon im April 2018 wurde die neue Lehrerbedarfsprognose vorgestellt, deren Analyse ein großes Ungleichgewicht offenbarte. Danach fehlen in den kommenden zehn Jahren an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I sowie an den Berufskollegs und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung kumuliert 15.000 Lehrkräfte.
Demgegenüber besteht für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in diesem Zeitraum voraussichtlich ein Bewerberüberhang von 16.000 Lehrkräften.
Diese Situation kann so nicht hingenommen werden. Wir lassen nichts unversucht, um Angebot und Nachfrage ins Lot zu bringen. Bereits im letzten Jahr hat das Schulministerium verschiedene Maßnahmen ergriffen, die nun erste Wirkungen entfalten. Aber dauerhafte Erfolge stellen sich in dieser komplizierten Lage des Fachkräftemangels in Deutschland nicht von heute auf morgen ein. Viele Einzelmaßnahmen werden in der Summe dazu führen, dass die Situation für die Schulen Schritt für Schritt verbessert werden kann.

Im Rahmen des weiteren Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung wurde auf die bestehenden Bedingungen für angehende oder bereits in den Ruhestand getretene Lehrkräfte bzw. die Verlängerung der Maßnahmen hingewiesen. Dazu möchte ich Sie gerne informieren:

a) Hinausschieben des Ruhestandes

Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag von Beamtinnen und Beamten um bis zu drei Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt.
Lehrkräfte, die sich zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze bereits den Höchstruhegehaltssatz (71,75 Prozent) erarbeitet haben, erhalten ab diesem Zeitpunkt einen Besoldungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des monatlichen Grundgehalts (bis zu 500 Euro im Monat möglich). Lehrkräfte, die den Höchstruhegehaltssatz noch nicht erreicht haben, erhöhen durch die Fortsetzung ihrer Tätigkeit im Beamtenverhältnis ihre Versorgungsansprüche um jährlich knapp 1,8 Prozent.

b) Aussetzung der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Lehrkräfte

Bis zum 31. Dezember 2019 ist die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Lehrkräfte ausgesetzt, die nach dem Eintritt in den Ruhestand als Tarifbeschäftigte weiter in den Schulen stundenweise unterrichten. Das Schulministerium spricht sich dafür aus, die Aussetzung über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern. Notwendig ist hierfür eine Änderung des § 66 Abs. 13 Landesbeamtenversorgungsgesetz.

Das Ministerium für Schule und Bildung ist zur Sicherung der Unterrichts-versorgung weiterhin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ich gehe davon aus, dass Sie selbst bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um Stellen für eine Dauerbeschäftigung und auch Vertretungsbedarfe zu besetzen. Dennoch möchte ich Sie ergänzend bitten, als einen Baustein für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung Ihnen bekannte und von Ihnen für geeignet gehaltene Lehrkräfte „Ihrer“ Schule anzusprechen mit den Zielen,

  • später in den Ruhestand einzutreten oder
  • bereits pensionierte oder in den Ruhestand getretene Lehrkräfte für eine Vertretungstätigkeit zu gewinnen.

Ein Informationsblatt mit Hinweisen für Lehrkräfte im Ruhestand ist als Anhang beigefügt und auf der Internetseite www.verena.nrw.de eingestellt.

Ich möchte Ihnen zusichern, dass sich die Schulaufsichtsbehörden dafür einsetzen werden, die nötigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Heike Helbig, heike.helbig [at] msb.nrw.de (heike[dot]helbig[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3391)