[26.06.2018] Medienkompetenzrahmen NRW
An alle
Grundschulen,
Förderschulen und Schulen mit Sek. I
des Landes Nordrhein-Westfalen
nachrichtlich an die Bezirksregierungen
nachrichtlich an die Hauptpersonalräte
Betreff: Medienkompetenzrahmen NRW
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,
Bildung ist der entscheidende Schlüssel, um alle Heranwachsenden an den Chancen des digitalen Wandels teilhaben zu lassen. Allen Kindern und Jugendlichen sollen die erforderlichen Schlüsselqualifikationen und eine erfolgreiche berufliche Orientierung bis zum Ende ihrer Schullaufbahn vermittelt und so eine gesellschaftliche Partizipation sowie ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
Ziel ist es u.a., sie in einer Gesellschaft, die sich im digitalen Wandel befindet, zu einem sicheren, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu befähigen und neben einer umfassenden Medienkompetenz auch eine informatische Grundbildung zu vermitteln.
Vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2016 die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ beschlossen, in der sich alle Länder auf einen gemeinsamen Kompetenzrahmen im Umgang mit Medien verständigt haben. Die Länder haben sich dabei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sek I eintreten, bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können.
Mit dem an die KMK-Strategie angepassten „Medienkompetenzrahmen NRW“, den ich Ihnen hiermit übersende, werden nun verbindliche Grundlagen für die Medienkonzeptentwicklung in der Schule in NRW übermittelt (BASS 16-13 Nr. 4 „Unterstützung für das Lernen mit Medien“). Ich bitte Sie daher um eine gegebenenfalls notwendige Überarbeitung der Medienkonzepte Ihrer Schulen bis spätestens zum Schuljahresende 2019/2020. Die Medienkonzepte sind wesentliche Grundlage für die Antragstellungen der Schulträger für IT-Investitionen sowohl aus dem Programm "Gute Schule 2020" als auch aus dem zu erwartenden "Digitalpakt Schule" der Bundesregierung.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, bei der zeitlichen Abfolge gegebenenfalls auch Folgendes zu berücksichtigen: Der „Medienkompetenzrahmen NRW“ ist auch verbindliche Grundlage für die sukzessive Überarbeitung aller Lehrpläne aller Schulformen der Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Ziel, dass das Lernen und Leben mit digitalen Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht aller Fächer werden kann und alle Fächer ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung der geforderten Kompetenzen beitragen werden. Erstmals geschieht dies derzeit bei der Erarbeitung der Lehrpläne für die Sekundarstufe I des neunjährigen Gymnasiums. Diese Lehrplanentwürfe werden im Frühjahr 2019 in die Verbändebeteiligung gehen, so dass dann erstmals für eine Schulform neue Lehrpläne vorliegen, die im Einklang mit dem "Medienkompetenzrahmen NRW" stehen.
Auf der Grundlage dieser Kernlehrplanentwicklung für das Gymnasium wird QUA-LiS NRW im Sommer 2019 zur Unterstützung aller Schulen aller Schulformen deutlich machen, welche Unterrichtsfächer welchen Beitrag zur Umsetzung des "Medienkompetenzrahmens NRW" leisten können und sollen. Auf diese Weise sollen alle Schulen bei der gegebenenfalls notwendigen Überarbeitung ihrer Medienkonzepte unterstützt werden. Unterstützung erhalten Sie auch durch die örtlichen Medienberaterinnen und Medienberater, deren Kapazität mit dem Landeshaushalt 2018 ausgeweitet worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Ende der SchulMail des MSB NRW
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Manuela Peschen, manuela.peschen [at] msb.nrw.de (manuela[dot]peschen[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3514
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