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[26.11.2021] Aktionsprogramm "Ankommen und Aufholen": Bildungsgutscheine

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser Schulmail möchte ich Sie über das Verfahren zur Verteilung und Nutzung von Bildungsgutscheinen im Programm „Ankommen und Aufholen“ informieren.

„Ankommen und Aufholen“

In der Schulmail vom 12. August 2021 hatte ich Ihnen das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ angekündigt, mit dem die Landesregierung die Schulen und Schulträger in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützt, die Folgen der Corona-Pandemie aufzuarbeiten und so gut wie möglich auszugleichen. Dazu stellen Bund und Land gemeinsam bis Ende 2022 insgesamt rund 430 Millionen Euro bereit.

Ein Großteil der Fördermittel wurde den Schulen und Schulträgern bereits zu Beginn des aktuellen Schuljahres kurzfristig und unbürokratisch in Form von Schul- und Schulträgerbudgets zur Verfügung gestellt. Mit dem „Extra-Geld“ sollen schulische und außerschulische Angebote vor Ort realisiert werden, um pandemiebedingte fachliche Lernrückstände und psychosoziale Belastungen bei den Schülerinnen und Schülern aufzuarbeiten.

Mindestens 30 Prozent der Fördermittel (insgesamt rund 50 Millionen Euro) sollen im Rahmen der individuellen Förderung als Bildungsgutscheine an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Die Bildungsgutscheine können bei zugelassenen externen Anbietern (z.B. Nachhilfeinstituten) eingelöst werden.

In der Zwischenzeit haben das Ministerium für Schule und Bildung zahlreiche Fragen zu den Bildungsgutscheinen erreicht. Deutlich wird ein großes Interesse an dieser Maßnahme und die damit verbundene Bereitschaft, insbesondere denjenigen Schülerinnen und Schülern zu helfen, die in der Pandemie besonders gelitten haben.

Gerne informiere ich Sie im Folgenden über das Verfahren, das nun-mehr startet und spätestens bis zur Vergabe der Halbjahreszeugnisse flächendeckend etabliert sein soll:

Ablauf des Verfahrens und Zuständigkeiten

Die Bildungsgutscheine werden von den Schulträgern an die Schulen ausgegeben. Im Anschluss daran verteilen die Schulen die Bildungsgutscheine an ihre Schülerinnen und Schüler. 

Die Wahl eines geeigneten Bildungsanbieters erfolgt durch die Schülerin oder den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte; die Schule unterstützt bei der Suche. 

Verteilung der Bildungsgutscheine auf die Schulen

Die Anzahl der zu verteilenden Bildungsgutscheine berechnet der Schulträger für die Schulen in seiner Trägerschaft. Dabei wird ein Wert von 200 Euro pro Bildungsgutschein zugrunde gelegt. 

Jede Schule soll Bildungsgutscheine erhalten. Mindestens die Hälfte der Bildungsgutscheine ist auf der Basis der Schülerzahlen (vgl. Amtliche Schuldaten 2020/2021) an die Schulen zu verteilen. Die Aufteilung der anderen Hälfte kann nach eigenen Kriterien bzw. nach einem anderen Verteilschlüssel erfolgen. Mögliche Kriterien sind z.B. unterschiedlich hohe Bedarfe oder die sozialräumliche Lage der Schulen.

Verteilung der Bildungsgutscheine an Schülerinnen und Schüler

Bildungsgutscheine sollen im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf den Erhalt eines Bildungsgutscheins. Die Identifizierung von Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Förderbedarfen ob-liegt den Lehrkräften. Die Schulleitung stellt sicher, dass Kriterien zur Verteilung der Bildungsgutscheine festgelegt und die Lehrkräfte in geeigneter Weise über das Verfahren informiert werden. Sollte der Bedarf die Anzahl der Bildungsgutscheine übersteigen, kann sich die Schulleitung an den Schulträger wenden und informiert über den zusätzlichen Bedarf.

Die Erziehungsberechtigten der einzelnen Schülerinnen und Schüler, die über einen Bildungsgutschein gefördert werden sollen, werden von der Lehrkraft in einem Elternbrief über das Verfahren informiert.

Zulassung von Bildungsanbietern zum Verfahren

Zur Entlastung der Schulträger hat das Ministerium für Schule und Bildung einen Rahmenvertrag erarbeitet, den jeder qualifizierte Bildungsanbieter, der für das Bildungsgutschein-Verfahren zugelassen werden konnte, abschließen muss. Nach Abschluss des Rahmenvertrags wird der Bildungsanbieter in die Liste der zugelassenen Anbieter aufgenommen, die in Kürze im Bildungsportal veröffentlicht wird. In dieser Liste wird zudem enthalten sein, in welchen Schulstufen und Fächern bzw. Kompetenzbereichen der jeweilige Anbieter Leistungen erbringen kann. Der Bildungsanbieter ist damit berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen und seine Leistungen direkt mit den Schulträgern abzurechnen.

Wert und Umfang eines Bildungsgutscheins

Ein Bildungsgutschein berechtigt die Schülerin oder den Schüler da-zu, bei einem zugelassenen Bildungsanbieter insgesamt zehn Lerneinheiten à 90 Minuten für individuelle Förderung in einer Kleingruppe in Anspruch zu nehmen. Dabei darf die Kleingruppe maximal sechs Schülerinnen und Schüler umfassen. Die individuelle Förderung wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt. Der Bildungsanbieter darf für jede erbrachte Lerneinheit 20 Euro pro Teilnehmerin oder Teilnehmer abrechnen.

Weiterführende Informationen inklusive einer Handreichung zum Verfahren und FAQs, finden Sie im Bildungsportal an dieser Stelle.

Für Ihre bisherige Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie möchte ich mich bedanken und hoffe, dass das neue Instrument der Bildungsgutscheine es uns ermöglicht hier gemeinsam weitere Fortschritte bei der Absicherung des Bildungserfolgs der Schülerinnen und Schüler zu machen. Bitte unterstützen Sie auch das Verfahren der Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. 
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an ankommen_und_aufholen[at]dlr.de (ankommen_und_aufholen[at]dlr[dot]de)