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[27.02.2020] Kernlehrpläne für weitere Fremdsprachen in der Sek I am Gymnasium

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An alle Gymnasien
nachrichtlich an die Bezirksregierungen
des Landes NRW sowie die Ersatzschulträger

Kernlehrpläne für weitere Fremdsprachen in der Sekundarstufe I am Gymnasium

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Leitentscheidung zur Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium und zum Beginn der zweiten Fremdsprache in Jahrgangsstufe 7 wurden ab 01.08.2019 curriculare Grundlagen für den Unterricht geschaffen. Die Kernlehrpläne für die weiteren Fremdsprachen in der Sekundarstufe I sollen zum 01.08.2020 in Kraft treten.

Ich habe die Verbände und Organisationen des Schullebens gebeten, mir im Rahmen der Beteiligung gemäß § 77 Abs. 3 SchulG ihre Stellungnahmen zu den Kernlehrplanentwürfen zuzuleiten. Ich gebe auch Ihnen Gelegenheit, sich bis zum 03.04.2020 hierzu zu äußern. Zur Durchführung der Verbändebeteiligung sowie zur Orientierung der Schulen und der interessierten Öffentlichkeit werden die Kernlehrplanentwürfe im Internet zur Verfügung gestellt. Sie sind unter der folgenden Adresse in der Kategorie „Lehrplannavigator Sek I“ abrufbar:http://www.lehrplannavigator.nrw.de

Nach Auswertung aller Stellungnahmen werden die Entwürfe unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens gegebenenfalls überarbeitet und anschließend in Kraft gesetzt. Zur Inkraftsetzung der neuen Kernlehrpläne für das Schuljahr 2020/21 werden Unterstützungsangebote für die Schulen über den Lehrplannavigator bereitgestellt sowie Veranstaltungen zur Implementation durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

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