[27.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (10. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie über das erweiterte Notbetreuungsangebot informiert. Die Landesregierung hat mit der Erweiterung des Angebots auf dringliche Nachfragen insbesondere aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung reagiert. Angesichts der bisherigen Inanspruchnahme des Angebots, halte ich diese Erweiterung auch vor dem Hintergrund des notwendigen Infektionsschutzes für vertretbar.
Als Folge der am 22. März 2020 auf Bundes- und Landesebene getroffenen Entscheidungen zu weitreichenden Kontaktverboten sind im Hinblick auf die Notbetreuung neue Fragen entstanden. Vor allem der angemessene Schutz der betreuenden Lehrkräfte ist eine Frage von großer Bedeutung. Daneben geht es um die Pflicht der Schulträger, geeignete und gut gereinigte Räume sowie ausreichendes Hygienematerial zur Verfügung zu stellen.
Schutz des Personals in der Notbetreuung
Vor diesem Hintergrund möchte ich eines klarstellen: Die Gesundheit und Unversehrtheit der betreuenden Lehrkräfte und der weiteren Betreuungskräfte hat oberste Priorität. Das Notbetreuungsangebot, so wichtig es zur Entlastung von unabkömmlichen Personen in den kritischen Infrastrukturen ist, kann nur Bestand haben, wenn wir dies beachten. Gleiches gilt selbstverständlich für den Schutz der betreuten Schülerinnen und Schüler.
Für unsere Lageeinschätzung sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) handlungsleitend. Um darüber hinaus eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die aus hygienischer Sicht erforderlichen Schutzmaßnahmen in der Notbetreuung zu gewinnen, haben wir uns zusätzlichen Rat von unabhängigen Hygiene-Experten eingeholt. Auf Basis dieser Expertise sind die folgenden Empfehlungen für die Notbetreuung in den Schulen maßgeblich:
Gruppengrößen
Aus hygienisch-medizinischer Sicht ist eine Gruppengröße von bis zu fünf Kindern zusammen mit einer Betreuungskraft anzustreben. Abweichungen hiervon nach oben sind situationsbedingt möglich, sollen jedoch schriftlich dokumentiert werden.
Räumliche Anforderungen
Für die vorbezeichnete Gruppengröße soll eine Mindestraumgröße zur Verfügung stehen, die eine Abstandswahrung von 1,5 Metern zulässt. Der Raum sollte gut belüftbar (Fensterlüftung) sein. Leicht zugängliche Handwaschplätze müssen vorhanden sein. Insbesondere Kontaktflächen in den Klassen sind an jedem Betreuungstag gründlich zu reinigen. Eine intakte Sanitäranlage mit Seifenspender, Papierhandtuchspender und Abfalleinwurf ist vorauszusetzen.
Betreuungspersonal
Das Betreuungspersonal sollte keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem nicht bestimmte Vorerkrankungen haben (z.B. Diabetes mellitus, therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen einschließlich Asthma bronchiale, aktuelle onkologische Erkrankungen sowie chronische onkologische Erkrankungen unter immunsuppressiver Therapie). Ferner sollte das Betreuungspersonal nicht älter als 60 Jahre sein.
Gruppenzusammensetzung
Die Kinder sollten in der bisherigen Gruppenstruktur (Klassenzugehörigkeit) verbleiben, damit eine Nachverfolgung bei etwaigen Infektionen erleichtert ist. Eine Bündelung auf bestimmte Schulstandorte unter Aufhebung der Gruppenstruktur wird nicht empfohlen.
Betreute Kinder
Auch die betreuten Kinder sollten keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem im häuslich-familiären Umfeld keine Infektionen haben (z.B. Magen-Darm-Infektionen). Kinder sollten auf Symptome täglich überprüft werden und ggf. nach Hause geschickt werden.
Die Kinder sollten zudem – wenn nicht bereits mit ihnen durch Elternhaus oder Schule eingeübt – die wichtigsten Hygieneregeln kennen (z.B. Hustenetikette, richtiges Händewaschen und Naseputzen). Auch mit der Toilettenhygiene sollten die Kinder vertraut sein.
Mundschutz, Einweghandschuhe
Sofern die vorstehenden Punkte beachtet werden, sind insbesondere Mundschutz und Einweghandschuhe nicht zielführend.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Coronavirus
Die Kommunalen Spitzenverbände als Vertretung der Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben mir gegenüber zugesagt, alle öffentlichen Schulträger mit großer Dringlichkeit auf die Mindestanforderungen an Schulräume, Reinigung und Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Sollten Sie als betroffene Schulleiterin oder Schulleiter hier Mängel oder Versäumnisse feststellen, wenden Sie sich bitte umgehend an ihre zuständige Kontaktperson für Notbetreuung in der Schulaufsicht.
Darüber hinaus wendet sich Frau Ministerin Gebauer mit einem offenen Brief an alle Eltern. Diesen finden Sie in der Anlage mit der Bitte um Weiterleitung. Gerade für die Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gelten gesteigerte Pflichten. Die Schulen und die Lehrkräfte müssen sich darauf verlassen können, dass Kinder in der Notbetreuung ansonsten nur innerfamiliäre soziale Kontakte haben und von den Eltern mit großer Achtsamkeit von allen Infektionsherden ferngehalten werden.
Auf die Schulleitungen kommt angesichts der Erweiterung der Notbetreuung an den kommenden Wochenenden, die täglich den gleichen zeitlichen Umfang hat wie an Werktagen, und während der Osterferien die besondere Aufgabe zu, innerhalb der betroffenen Lehrerkollegien für eine faire Lastenteilung zu sorgen. Jeder Einsatz in der Notbetreuung, vor allem aber jede freiwillige Meldung, ist ein ungemein wichtiger Beitrag der Solidarität in der aktuellen Krisenlage.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass für den Einsatz in der Notbetreuung neben den Lehrerinnen und Lehrern auch andere pädagogische Kräfte, etwa in der Schulsozialarbeit oder in multiprofessionellen Teams, in Frage kommen.
Auch heute möchte ich mich einmal mehr für Ihre Unterstützung bedanken. Die Mithilfe von Lehrkräften und Schulleitungen ist die Grundlage für eine stabile und für die Eltern verlässliche Notbetreuung. Unsere Schulen leisten damit in der Krise einen wertvollen und solidarischen Beitrag.
Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Über die jetzt zu treffenden Entscheidungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Abiturprüfung und anderer zentraler Prüfungen werde ich Sie mit einer weiteren SchulMail kurzfristig unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 5867-3581, corona [at] msb.nrw.de (corona[at]msb[dot]nrw[dot]de)
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