[29.07.2020] Richtlinie zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Förderrichtlinie zum Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf am 22. Juli 2020 in Kraft getreten ist, freue ich mich Ihnen heute mitteilen zu können, dass nun auch die Förderrichtlinie zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist. Damit können Schulträger ab sofort Anträge für die Beschaffung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an ihren Schulen bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW einreichen.
(Link zur Förderrichtlinie: https://digitalpakt-nrw.de)
Die Schulträger können bereits seit dem 16. März 2020 zu diesem Zweck getätigte Beschaffungen mit diesem Programm abrechnen. Die Förderung pro Endgerät ist bis zu 500 Euro möglich. Die dienstlichen Endgeräte verbleiben im Eigentum des Schulträgers und werden durch diesen an die Lehrkräfte verteilt. Die dienstlichen Endgeräte sollen die Lehrkräfte insbesondere in der Zeit der Pandemie bei der Ausgestaltung des Distanzunterrichts sowie bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten unterstützen. Dazu sollen die Geräte in die schulische IT-Infrastruktur integriert und zentral verwaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Wjatscheslaw Schmidt, 0211/5867-3598, wjatscheslaw.schmidt [at] msb.nrw.de (wjatscheslaw[dot]schmidt[at]msb[dot]nrw[dot]de)
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