[30.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (11. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute an Sie, um Sie so zeitnah wie möglich über unsere Entscheidungen und Pläne zu den in diesem Jahr anstehenden Prüfungen – insbesondere dem Abitur zu informieren. Frau Ministerin Gebauer hat am vergangenen Freitag die Grundsatzentscheidung bekanntgegeben, dass die Prüfungen im Interesse einer höheren Planungssicherheit und zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrens den Beginn der Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen um drei Wochen zu verschieben. Heute möchte ich Ihnen hierzu weitere Informationen zukommen lassen und Sie über Konsequenzen, die sich aus diesem Entschluss ergeben, unterrichten.
Die Terminverschiebung in Nordrhein-Westfalen wurde erleichtert, nachdem sich die Kultusministerkonferenz am 25. März 2020 darauf verständigt hatte, zum jetzigen Zeitpunkt an Prüfungen, insbesondere an schriftlichen Abiturprüfungen, zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres festzuhalten. Ich begrüße diesen Beschluss sehr, denn er stellt im Rahmen des Möglichen ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Ländergemeinschaft sicher. Zugleich haben die Mitglieder der Kultusministerkonferenz ihren Beschluss vom 12. März 2020 bestärkt, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden. Das gibt allen Schülerinnen und Schülern, die sich jetzt auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten, die Sicherheit, dass ihre Abschlüsse, inklusive des Abiturs, vollwertige Abschlüsse sein werden. Das ist ein gutes Signal in einer Zeit, die von Verunsicherung geprägt ist.
Wir haben uns daher entschlossen, im Interesse aller angehenden Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen den Beginn der Abiturprüfungen um drei Wochen zu verschieben. Das heißt: Die ersten Abiturklausuren an den allgemeinbildenden Schulen werden in Nordrhein-Westfalen nicht wie bisher geplant am 21. April 2020, sondern am 12. Mai 2020 geschrieben (Download am Montag, 11. Mai). Der Haupttermin für die Abiturprüfungsfächer wird damit auf den Zeitraum zwischen Dienstag, dem 12. Mai 2020 und Montag, dem 25. Mai 2020 verschoben. Die zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020. Derzeit werden die Termine für die einzelnen Fächer und Fächergruppen in diesen Zeitfenstern festgelegt. Mit gesondertem Erlass werden wir Sie noch in dieser Woche und damit sehr zeitnah darüber informieren und die Informationen auch im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de veröffentlichen.
Die Terminverschiebung im Abitur führt allerdings dazu, dass auch Freitag, der 22. Mai 2020 – für viele Schulen der „Brückentag“ nach Christi Himmelfahrt – für Prüfungen genutzt werden muss. Ich weiß, dass dies für viele Schulen, die hier ursprünglich einen beweglichen Ferientag eingeplant hatten, nun eine Änderung bedeutet. Ich bitte aber um Verständnis, dass dies im Interesse einer ordnungsmäßen Durchführung der Abiturprüfungen unvermeidlich ist.
An den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs finden für etwa 10.000 Abiturientinnen und Abiturienten ebenfalls zentrale Abiturprüfungen statt. Die Zeitabläufe für das gesamte Abiturprüfungsverfahren sind nahezu identisch mit denen des Abiturs an den Gymnasien und Gesamtschulen. Insofern werden auch hier die ersten Abiturklausuren am 12.Mai 2020 geschrieben, letzter Tag der mündlichen Prüfungen wird der 25. bzw. 26. Juni 2020 sein.
Uns ist auch bewusst, dass sich der Zeitraum für die Korrektur der Klausuren – auch der rechtlich zwingend erforderlichen Zweitkorrektur – durch diese Neuterminierung verringert, so dass hier zahlreiche Lehrkräfte besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Wir werden in geeigneter Weise darauf hinwirken, dass Sie in diesem Zeitraum beispielsweise durch partielle Befreiung von Unterrichtsverpflichtungen entlastet werden können. Um die Schulen wegen der Enge des Terminplans von weiterem Organisationsaufwand zu entlasten, entfällt in diesem Jahr die vorgesehene externe Zweitkorrektur im Fach Englisch sowohl für den Grundkurs als auch für den Leistungskurs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
Wir gehen bei diesem geänderten Zeitplan davon aus, dass der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund zurückliegender bzw. aktueller Schulschließungen noch nicht alle erforderlichen Leistungsnachweise (Vorabiturklausuren) erbringen konnten, diese nun rechtzeitig bis zum Beginn der Abiturprüfungen nachholen können. Nach Informationen der Schulaufsicht sind Schülergruppen an etwa zehn Prozent der rund 1.000 allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs) sowie Schülergruppen an rund der Hälfte der 189 Beruflichen Gymnasien davon betroffen. Die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA), mit dem die Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung zugelassen werden, wird daher für alle Schulen neu auf den 7. Mai 2020 festgelegt. Der Unterricht für alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten endet daher – anders als bisher vorgesehen – am 8. Mai 2020.
Im Übrigen wollen wir die Abnahme des Abiturs dort erleichtern, wo dies ohne Auswirkungen auf die Qualität und damit die bundesweite Anerkennung möglich ist. Daher bemühen wir uns, die verpflichtende Abweichungsprüfung, deren Abschaffung durch Rechtsänderung für das Abitur 2021 bereits in Planung ist, für den jetzigen Abiturjahrgang vorzuziehen. Die Vorbereitungen dafür laufen.
Selbstverständlich arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung vorbeugend auch an weiteren Szenarien, falls die Voraussetzungen, von denen wir jetzt ausgehen, sich nicht einhalten lassen sollten. Leitlinie ist dabei, allen Abiturientinnen und Abiturienten ein vollwertiges, bundesweit anerkanntes Abitur zu ermöglichen.
Auch die Prüfungsverfahren für 60.000 Schülerinnen und Schüler in anderen Bildungsgängen der Berufskollegs müssen nun parallel neu terminiert und vor den Sommerferien noch umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur weitere dezentrale Abiturprüfungen und alle jeweils unterschiedlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in verschiedenen Bildungsgängen, sondern auch eine Vielzahl von Prüfungen für Berufsabschlüsse nach Landesrecht. Diese Prüfungen finden wie vorgesehen, im Zeitraum zwischen dem 27. April 2020 und dem 20. Juni 2020 statt. Die Bezirksregierungen werden Sie auffordern, ihr bei Bedarf notwendige Anpassungen der ursprünglichen Terminleiste zu übermitteln.
Damit Auszubildende ihren Berufsabschluss erreichen können, müssen die dafür berufenen Lehrkräfte an Berufskollegs zusätzlich ihre Aufgaben als ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in den Prüfungsausschüssen aller Kammern und zuständigen Stellen erledigen. Diese Prüfungen für alle dualen Auszubildenden und damit zukünftigen Fachkräfte werden je nach Kammerzuständigkeit, zentral oder dezentral bei Bedarf neu terminiert. Zu den Auswirkungen, die sich aus möglichen oder bereits beschlossenen Terminverschiebungen ergeben, befinden wir uns in engem Kontakt mit allen Dachorganisationen der zuständigen Stellen.
Auch wenn das Abitur in der öffentlichen Aufmerksamkeit immer einen besonders hohen Stellenwert hat, so ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die jährlich an den allgemeinbildenden Schulen ihre Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 und die dabei vorgesehenen zentralen Prüfungen (ZP 10) absolvieren müssen, noch höher. Wir haben uns daher entschlossen, auch den Beginn dieser Zentralen Prüfungen um einige Tage auf den 12. Mai 2020 zu verschieben. Eine noch spätere Terminierung wäre vor dem Hintergrund der in diesem Verfahren ebenfalls vorgesehenen zentralen Nachschreibetermine, dem entstehenden Korrekturaufwand und den rechtlich vorgeschriebenen Abweichungsprüfungen nicht möglich. Schon jetzt stellen Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote zur Verfügung, die sie auch bei Prüfungsvorbereitungen unterstützen. Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien wird der Unterricht vermehrt auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 ausgerichtet.
Selbstverständlich werden aber auch für den Fall, dass die ZP 10 nicht ab dem 12. Mai 2020 stattfinden können, weil es zuvor keinen ausreichenden Unterricht geben konnte, im MSB alternative Szenarien entwickelt. Auch sie zielen alle darauf, Schülerinnen und Schüler durch die im Rahmen der Corona-Pandemie eingetretene Situation nicht zu benachteiligen und ihre Abschlüsse zu sichern.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Schulschließungen und des damit verbundenen Unterrichtsausfalls ist in dieser Woche per Erlass an die Schulaufsicht zudem entschieden worden, dass in diesem Schuljahr keine so genannten „Blauen Briefe“ verschickt werden. Grundsätzlich gilt zwar, dass, wenn die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in das jeweils kommende Schuljahr aufgrund von festgestellten Minderleistungen gefährdet ist, eine dementsprechende Benachrichtigung („Blaue Briefe“) erfolgen muss. Mit Rücksicht auf die wegen des derzeit ruhenden Unterrichtsbetriebs möglicherweise eingeschränkten Möglichkeiten entsprechende Verbesserungen zu erreichen, werden in diesem Schuljahr jedoch keine solchen Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung versandt. Das bedeutet für den Einzelfall, dass nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach, in dem nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis eine Minderleistung festgestellt worden ist, nicht berücksichtigt werden. Soweit bereits „Blaue Briefe“ versandt wurden, werden diese aus Gründen der Gleichbehandlung durch Erlass für unwirksam erklärt werden.
Davon unberührt ist es natürlich die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, ihre Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes zu informieren und entsprechend zu beraten, um mögliche Defizite abzubauen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie trotz dieser Informationen viele Fragen haben. Ich bitte Sie jedoch um etwas Geduld. Es war mir zunächst wichtig, Sie über die wichtigsten Konsequenzen aus Grundsatzentscheidung, die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen um drei Wochen zu verschieben, zu informieren. Bestehende Erlasse und Verfügungen (Rahmenterminerlass etc.) werden in den kommenden Tagen geändert. Um weitere Fragen rund um Abschlussprüfungen, aber auch zu Klassenarbeiten, Leistungsüberprüfungen und –bewertungen in Jahrgängen, die jetzt nicht vor Abschlussprüfungen stehen, zu beantworten, werden wir im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de die Liste der Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ-Liste) ständig aktualisieren.
Ich möchte mich auch an dieser Stelle noch einmal herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Engagement im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler bedanken und wünsche Ihnen vor allem Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 5867-3581, corona [at] msb.nrw.de (corona[at]msb[dot]nrw[dot]de)
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