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[30.10.2024] Veröffentlichung neuer Richtlinien - Bildungs- und Erziehungsgrundsätze

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, 

zum 1. August 2025 treten neue Richtlinien für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Sie entfalten beginnend mit dem Schuljahr 2025/26 an Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs ihre Gültigkeit.

Nach zum Teil mehr als drei Jahrzehnten seit Veröffentlichung der bisherigen Richtlinien  liegen mit den neugefassten Richtlinien inhaltlich zeitgemäße und zukunftsrelevante Bildungs- und Erziehungsgrundsätze vor, die sich in die zwischenzeitlich weiterentwickelte Vorgabenlandschaft der Lehr- und Kernlehrpläne, Rahmenvorgaben, Prüfungsordnungen, Erlasse und Weiteres ergänzend einfügen.

In den neuen Richtlinien vereinen sich Ausführungen zum grundsätzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule mit dessen Verortung und spezifischer Ausprägung in den verschiedenen Bildungsgängen und Schulformen. 

Die neuen Richtlinien gründen auf einem mehrjährigen Entstehungsprozess, der von breiter Beteiligung und Diskussion gekennzeichnet war. Leitendes Ziel war, die vielfältigen Erwartungen an eine solche zentrale ministerielle Unterrichtsvorgabe weitgehend miteinander in Einklang zu bringen und den Anspruch zu erfüllen, allen an Schule Beteiligten eine allgemein orientierende sowie Lehrkräften und Schulaufsicht eine handlungsleitende Vorgabe zu sein.

Allen, die zur Entwicklung dieser neuen Richtlinien beigetragen haben, danke ich für ihre geleistete Arbeit, ihren konstruktiven Einsatz und die zahlreichen Impulse. 

Die Richtlinien sind unter dem folgenden Link auf den Seiten des Lehrplannavigators des Landesinstituts für Schule (QUA-LiS NRW) als rechtsgültige Fassung dauerhaft abrufbar: 

https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

Die o.g. Unterrichtsvorgabe nach §29 Abs. 1 SchulG ersetzt die bisher dort eingestellte Entwurfsfassung, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht wurde. 

Die Unterrichtsvorgabe wird ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. 

Den Kolleginnen und Kollegen in Schule und Schulaufsicht wünsche ich eine gute und erfolgreiche Arbeit mit diesen neuen Richtlinien.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Urban Mauer

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Thomas Probst, thomas.probst[at]msb.nrw.de (thomas[dot]probst[at]msb[dot]nrw[dot]de) .