[31.01.2025] Bürokratieabbau an Schulen, Vorschlagswesen Schulleitung
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Bürokratieabbau an Schulen, Stärkung Schulleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachrichtlich erhalten Sie die Mail, die an die Schulen in öffentlicher Trägerschaft verschickt wurde.
Die Entwicklungen der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass Schule und Schulleitung mit vielfältigen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben betraut sind. Der Prozess der Stärkung der eigenverantwortlichen Schule hat die Verantwortung für Verwaltungsprozesse an Schulen dabei sicherlich noch erhöht. Schulleiterinnen und Schulleiter sind verantwortlich für die Schul- und Unterrichtsentwicklung ihrer Schulen, führen pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal, sie wenden Schul- und Verwaltungsrecht an, sie steuern Veränderungsprozesse und vermitteln in Konfliktfällen, um nur einige der vielfältigen Aufgaben zu nennen. Eine Tätigkeit als Schulleiterin oder als Schulleiter muss heute als ein eigenes Berufsprofil im Bildungsbereich angesehen werden.
Schulmanagement bedeutet, dass die pädagogische und nicht-pädagogische Arbeit an Schule im geltenden Rechtsrahmen mit den vorhandenen Ressourcen und einer Vielzahl beteiligter Gruppen und Akteure "organisiert" werden muss. Dies betrifft beispielhaft
- die eigenverantwortliche Verwaltung und Organisation der inneren Angelegenheiten (etwa Organisation von Prüfverfahren und schulischen Konferenzen, Organisation von Personalangelegenheiten, Lehr- und Lernmittelverwaltung etc.)
- die Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Schulaufsicht (etwa im Bereich Personalangelegenheiten, Organisation der Datenerhebung, Budgetverwaltung etc.),
- die Organisation der Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit weiteren Bildungsakteuren in Bildungsnetzwerken (etwa Bildungsberichterstattung etc.)
- die Organisation des Informationsaustauschs in der Schule selbst und in den vorgenannten Zusammenhängen.
Diese "organisatorischen Rahmenbedingungen", die entsprechenden Regelungen, Absprachen und Verfahren müssen möglichst effizient ineinandergreifen, damit sich Lehrerinnen und Lehrer auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und Ressourcen möglichst optimal eingesetzt werden. Daraus wird deutlich, dass Bürokratieabbau eine Daueraufgabe ist und bleibt, um die bürokratische Belastung an Schulen möglichst gering zu halten. Hier gibt es nicht die eine, dauerhafte Lösung.
Um gezielt agieren zu können, schafft das Ministerium für Schule und Bildung hiermit eine Möglichkeit, damit Sie alle, die Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen, ihre Anregungen für Optimierungen von Verwaltungsabläufen und damit zum Bürokratieabbau über das Verwaltungspostfach (schulnummer.dienst[at]schule.nrw.de (schulnummer[dot]dienst[at]schule[dot]nrw[dot]de)) Ihrer Schule dem Ministerium direkt mitteilen können. In Anbetracht der Vielzahl an Schulen in Nordrhein-Westfalen bitten wir darum, dass Sie die Vorschläge Ihrer Schule gebündelt in einer E-Mail an uns richten.
Ihnen als Schulleitungen und der Öffentlichkeit wird zu den benannten Themen und den daraus folgenden Maßnahmen gebündelt berichtet werden.
Ab dem heutigen Tage, dem 31. Januar 2025, wird für einen Zeitraum von drei Monaten die E-Mail-Adresse:
schulleitung[at]msb.nrw.de (schulleitung[at]msb[dot]nrw[dot]de)
frei geschaltet.
Das MSB bittet Sie um Einreichung von möglichst konkret formulierten Vorschlägen, mit denen Ihrer Einschätzung nach die Verwaltungsabläufe an Schulen effizienter gestaltet werden können.
Welche Art von Vorschlägen wird erbeten?
- In welchen Bereichen und wie können bestehende Verfahren, bereits geregelte Abläufe in der Schule im Sinne eines Bürokratieabbaus spürbar verbessert werden?
- Wo finden sich Ansatzpunkte für schlankere und den bürokratischen Aufwand vermindernde Lösungen? Welche Regelungen stehen aus Ihrer Sicht einer schlankeren Regelung im Weg?
- Wie kann die Aufgabenerledigung durch neue innovative Verfahren, bessere Informationsflüsse, Vermeidung von Doppelarbeiten oder Medienbrüche oder andere Maßnahmen verbessert werden?
- Könnten Sie den Nutzen / die Einsparung durch Realisierung des Vorschlages beschreiben?
Was soll bei der Einreichung von den Schulen beachtet werden?
Ziel ist es, die praktischen Erfahrungen der Schulen und das Detailwissen für andere Schulen und Schulaufsicht nutzbar zu machen.
Gefragt sind alle Ideen, die die administrativen Aufwände an Ihrer Schule bzw. die Aufwände für Sie und Ihr Personal verringern.
Was passiert mit einem eingereichten Vorschlag?
Die eingereichten Vorschläge werden auf Übertragbarkeit auf andere Schulen und ihre Umsetzbarkeit geprüft. Hierbei werden wir bei Bedarf auch die Schulaufsicht mit ihrer Expertise einbinden. Über Vorschläge, die die Zuständigkeit der Schulträger berühren, werden wir die kommunalen Spitzenverbände informieren.
Ich freue mich auf Ihre Vorschläge und Ideen!
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Feller
<<<<<<<<<< Ende der Information des MSB NRW für die Schulen <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an schulleitung[at]msb.nrw.de (schulleitung[at]msb[dot]nrw[dot]de).
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