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Fünf Menschen stehen im Kreis und legen ihre Hände aufeinander, die Gesichter sind nicht zu erkennen.

Aktionsplan Gewaltprävention (2019-2022)

Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt

Das Ziel

Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, in und im Umfeld von Schulen ausdrücklich und nachhaltig für die Werte unseres demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaats und gegen jede Form von Gewalt einzutreten.

Ziel ist es, unsere Schulen zu ermutigen, sich systematisch für Demokratie und Respekt und gegen Gewalt zu engagieren. Wir wollen gemeinsam mit unseren Schulen ein Klima der Demokratie und des Respekts in unserer Gesellschaft verankern. Grundlegende Voraussetzung ist die Bildung und Erziehung junger Menschen zu mündigen, verantwortungsbewussten und sozial kompetenten Persönlichkeiten. Diese Bildung und Erziehung ist ein grundlegender Bestandteil jeder Primärprävention von Gewalt.

Wir treten ein gegen jede Form von Gewalt, gleichviel ob physisch oder psychisch, ob im unmittelbaren Kontakt oder über die scheinbare Anonymität der Cyber-Welt. Jede Erscheinungsform von Gewalt sollte so frühzeitig wie möglich erkannt und eingedämmt werden können. Und für den Fall, dass dies doch nicht gelingt – und dies ist letztlich auch nicht vermeidbar – brauchen Schulen im Sinne von Sekundärprävention verlässliche und verbindliche Unterstützung, um auch Krisen produktiv wenden zu können.

Das Ministerium für Schule und Bildung will Lehr- und Fachkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern unterstützen und bietet daher verschiedene Hilfen an. Jede betroffene Person hat Anspruch auf Hilfe und Unterstützung. Doch müssen die Unterstützungsmaßnahmen mehr als bisher im Gesamtzusammenhang gesehen und in einigen Bereichen auch konkretisiert und ausgeweitet werden.

Dieser Aktionsplan enthält zehn Unterstützungsmaßnahmen des Landes, deren Wirksamkeit in hohem Maße davon abhängt, wie es auch weiterhin gelingt, dass staatliche, kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure eng zusammenarbeiten. Eine dieser Maßnahmen bezieht sich daher auf einen intensivierten Dialog zwischen den beteiligten Akteuren in Wissenschaft und Praxis.

Das Land weiß sich dabei im Einklang mit den jüngsten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2018 zur Neufassung der Empfehlungen zur Demokratie und zu den Menschenrechten in der Schule. Sie tritt ein für eine demokratische Schulentwicklung, für eine Kultur und Erlebniswelt der Demokratie und der Diversität in den Schulen. Junge Menschen sollen die Chance haben, ihre Welt mitzugestalten, Selbstwirksamkeit zu erleben.

Der Referenzrahmen Schulqualität NRW formuliert die grundsätzliche Position. Auch und gerade in der Schule soll jeder Umgang miteinander frei von jeder Art von Diskriminierung, Rassismus, Sexismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie von jedweder Form psychischer und physischer Gewalt sein.

Der Gewaltbegriff dieses Aktionsplans

Zur Gewalt gehören sowohl die physische als auch die psychische Gewalt.

Die physische Gewalt umfasst die körperliche Einwirkung auf Personen und Sachen. Hierzu gehört neben Körperverletzungen und Tötungsdelikten auch die Einflussnahme auf den Körper eines anderen, die nicht den Grad einer Verletzung erreicht. Das sind vorsätzliche Handlungen, deren Ausmaß sich von Pöbeleien und Schulhofraufereien bis zur schweren Schlägerei und sexuellen Übergriffen erstrecken kann. Aber auch jede Form der Sachbeschädigung und des Vandalismus wird darunter verstanden.

Der weite Begriff der psychischen Gewalt umfasst verbale Aggressionen in Form von Beleidigungen, üble Nachrede, Herabsetzen des Anderen, Ausgrenzung, von Hass erfüllte Sprache oder Gesten, verletzende und beleidigende Kommentare oder Einträge auf Internetseiten sowie nicht zuletzt Diskriminierungen und die nach außen gezeigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Es gilt, die oft vermeintlich niedrigschwelligen Gewaltphänomene zu erfassen, um systematisch und präventiv reagieren zu können.

Es reicht nicht aus, Gewalt zu bekämpfen. Wir wollen hin zu mehr Demokratie und Respekt. Niemand hat das Recht angesichts von Gewalt zu schweigen! Aber wir wissen auch: Gewalt macht oft sprachlos. Umso wichtiger ist es, dass Lehr- und Fachkräfte über kollegiale Beratung und Einzelfallhilfe gestärkt werden, das Thema nicht als zusätzliche Belastung, sondern als Kern ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags zu leben. Wir müssen unsere Sprachfähigkeit und Zivilcourage neu entdecken, wenn wir über Gewalt sprechen, wenn wir uns auf verschiedene kulturelle, religiöse oder diskriminierende bis hin zu rassistischen und antisemitischen Ausprägungen beziehen.

Der Anlass des Aktionsplans

Obwohl sich die Zahl der bekanntgewordenen (d.h. angezeigten) Fälle von Gewaltkriminalität an Schulen in Nordrhein-Westfalen von 2008 bis 2016 halbiert hat (sie sank von 1.782 auf 879 Fälle) müssen wir seit 2017 wieder einen leichten Anstieg auf 1.034 Delikte feststellen. Besonders auffällig ist der Anstieg von Drogendelikten und Nötigung. Es ist müßig über Gründe von sinkenden oder steigenden Fallzahlen zu spekulieren. Die Wirkung von Präventionsmaßnahmen, verändertes Anzeigeverhalten, ein höheres Problembewusstsein, eine entsprechende Berichterstattung in den Medien – all dies wird eine Rolle spielen. Entscheidend ist jedoch, dass wir den Menschen wieder ein Gefühl der Sicherheit geben, das sie offenbar – eben trotz der sinkenden Fallzahlen – vermissen.

Viele Gewaltphänomene sind zunächst nicht sichtbar. Erhebliche Dunkelziffern dürfen bei Mobbing, beleidigenden und diskriminierenden Äußerungen vermutet werden. Für viele Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehr- und Fachkräfte sind dies in den Schulen Alltagserfahrungen. Ein besonderer Fall ist dabei der Antisemitismus, der zunehmend auch im Gewand so genannter „Israelkritik“ verbunden mit Verschwörungstheorien, die über andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hinausgehen.

Festzustellen ist auch, dass in bestimmten extremistischen Milieus gerade mit Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine stärkere Billigung und Bereitschaft von bzw. zu Gewalt einhergeht.

Festzustellen ist auch, dass in unserer Gesellschaft zunehmend Menschen erleben, dass ihr berufliches soziales Engagement und ihre Hilfsbereitschaft mit mangelndem Respekt und sogar mit Gewalt beantwortet werden. Dies gilt für Polizistinnen und Polizisten, für Ärztinnen und Ärzte, für Rettungskräfte, aber eben auch für Lehr- und Fachkräfte in unseren Schulen.

Wir wissen einiges über die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen. Wir wissen: Früherkennung ist wichtig. Individuelle Motivlagen müssen rechtzeitig erkannt werden. Die gängigen Thesen, dass Orientierungslosigkeit und Frustration der Grund für Gewalttätigkeit wären, helfen nur begrenzt. Wir brauchen daher einen nachhaltigen, ehrlichen und offenen Dialog zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Praxis, Staat, Kommunen und Zivilgesellschaft.

Der Aktionsplan ist konsequent weiterzuentwickeln.

Erste Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis

Demokratie- und Anti-Rassismus-Projekte können das Lern- und Schulklima verbessern, das Lernen erleichtern, bessere Schulnoten bewirken und eine präventive Wirkung entfalten. Die institutionelle Einbindung von jungen Menschen in die Institution Schule oder auch in außerschulische Institutionen stärkt ihre Bindungsfähigkeit und verhindert Gewalt. In Schulen, die präventive Projekte anbieten, verliert Gewalt an Boden.

Es liegt in der Verantwortung der gesamten Schulgemeinschaft, deutlich zu machen, dass sie keine Form der Gewalt in ihrer Schule duldet. Umso wichtiger ist es, dass jede Schule Maßnahmen zur Gewaltprävention in ihr Schulprogramm aufnimmt und dieses auch lebt, denn grundsätzlich gilt: Prävention geht vor Intervention. Deshalb gibt es eine Vielzahl von Programmen, Aktivitäten und Projekten zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, zur Verhinderung von Ausgrenzung und zur Förderung eines respektvollen, gewalt- und angstfreien Schulklimas.

Viele Programme für Demokratie und Prävention sind gut erprobt und haben einen hohen Wirkungsgrad. Entscheidend dafür ist die Prozessbegleitung durch eine nachhaltig wirksame innerschulische Struktur wie z.B. einem schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention qualifizierend unterstützt durch schulpsychologische Dienste und andere staatliche, kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure.

Die schulpsychologischen Dienste haben dabei einen zentralen Stellenwert in der Verknüpfung schulischen und außerschulischen Handelns. Die Gewaltpräventions- und Interventionsarbeit in Schulen wird durch die Empfehlung des Schulministeriums zur Installierung von schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention und deren Qualifizierung durch die Schulpsychologie gestärkt.

Hier finden Sie den Aktionsplan Gewaltprävention als PDF zum Download.

Maßnahmen

1. Am 11. Oktober 2018 fand im Ministerium für Schule und Bildung auf Einladung des Staatssekretärs Mathias Richter die erste Expertentagung zum Thema „Gewalt im schulischen Kontext“ statt. Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Praxis diskutierten die Themenbereiche Gewalt innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft, sexueller Missbrauch, extremistische Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

  • Erste Ergebnisse sind Teil des vorliegenden Aktionsplans.

2. Das Landeskriminalamt bietet quantitative Daten an. Es fehlen Daten zu Motiven, Entstehungsgeschichten, Erfolgsgeschichten sowie zur Wirksamkeit von Maßnahmen.

  • Das Ministerium für Schule und Bildung initiiert in der ersten Jahreshälfte 2019 einen Workshop mit dem Landeskriminalamt, in dem die Bedarfe für eine Verbesserung der Daten beraten werden. Anschließend vergibt das Ministerium für Schule und Bildung einen Forschungsauftrag. In wissenschaftlicher Begleitung werden Daten an Schulen erfasst.
  • Die Digitalisierung an Schulen wird genutzt, um schnell und zuverlässig das notwendige Datenmaterial zu erhalten.
  • Der wissenschaftliche Diskurs wird themenzentriert in effizienten Austauschgruppen zwischen Wissenschaft und Praxis weitergeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dem schulischen Handeln, u.a. durch gezielte Fortbildungen für Lehrkräfte, zugänglich gemacht.
  • Die regelmäßigen Dienstbesprechungen zwischen Schulaufsicht und Schulleitungen werden zur Rückmeldung konkreter Entwicklungen genutzt.
  • Das Schulministerium führt regelmäßig in jeder Bezirksregierung, nach Möglichkeit im Jahresrhythmus, Dialogveranstaltungen mit Kommunen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Schulaufsicht durch.
  • Bereits bestehende Maßnahmen werden evaluiert und auf ihre Effizienz und Nachhaltigkeit überprüft.
  • Die Errichtung von Gewaltschutzkonzepten an Schulen, inklusive der Schutzkonzepte, gegen sexuellen Missbrauch wird überprüft.

1. Zentrale Einrichtungen der örtlichen Zusammenarbeit sind die von Land und Kommunen gemeinsam getragenen schulpsychologischen Dienste. Schulpsychologische Dienste gibt es in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Im Jahr 2018 stehen den schulpsychologischen Diensten 357 Stellen zur Verfügung, davon 189 Stellen des Landes und 168 Stellen der Kommunen. Landesweit gibt es somit eine Stelle für eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen für etwa 7.300 Schülerinnen und Schüler. Gleichwohl gibt es zwischen den Gebietskörperschaften noch zum Teil deutliche Unterschiede. Es gilt diese Unterschiede auszugleichen.

  • Das Land stellt weitere Stellen für die schulpsychologischen Dienste zur Verfügung und wirbt bei den Kommunen dafür, ebenfalls ihre Stellen aufzustocken. Im Jahr 2019 hat das Land bereits acht weitere Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung gestellt. Der Ausbau der Schulpsychologie insbesondere im Bereich der Kindeswohlgefährdung wird vorangetrieben. Weitere Stellen hierfür werden geschaffen.
  • Das Land plant Die Schulpsychologie mit weiteren 100 Stellen zu unterstützen. In den 100 Stellen sind mindestens 54 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen enthalten, die für den Kinderschutz Verantwortung tragen sollen. Schwerpunkte sind: die Beratung von Schulen für Schutzkonzepte im Rahmen von Gewaltschutzkonzepten, insbesondere zur Sexuellen Gewalt, Professionalisierung von Lehrkräften, Beratungslehrkräften, Vernetzung im Kontext eines landesweiten Fachkonzepts „wirksamer Kinderschutz".

2. Grundlage der Arbeit der Schulpsychologischen Dienste ist das von Land und Gebietskörperschaften in einer Kooperationsvereinbarung vereinbarte gemeinsame Einsatzmanagement. In allen schulpsychologischen Diensten gibt es darüber hinaus jeweils mindestens eine Person mit einer notfallpsychologischen Ausbildung für Krisenfälle.

3. Die Vernetzung der schulpsychologischen Dienste mit der Polizei, mit örtlichen Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit sowie mit Einrichtungen zur Prävention und Intervention bei Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rechts- und Linksextremismus, Salafismus und Islamismus, Wegweiser oder den Mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus wird gefördert.

  • Die Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP) übernimmt die Verantwortung für die Koordinationsarbeit der Vernetzung.
  • Das Land stellt allen schulpsychologischen Diensten ab dem 01.08.2019 insgesamt 54 Stellen zur Verfügung, die mit erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften oder Beratungslehrkräften besetzt werden sollen.
  • Das Land wird in den Folgejahren einen weiteren Ausbau prüfen.
  1. Der gemeinsame Runderlass von Schul-, Innen-, Justiz-, Gesundheits- und Jugendministerium zur „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ vom 22.8.2014 wird konkretisiert. Die Schulen erhalten mehr Klarheit darüber, wann und auf welchen Wegen Gewaltdelikte gemeldet und angezeigt werden müssen.
  • Der überarbeitete Erlass soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.
  • Eine Handreichung mit weiterführenden Erklärungen wird hierzu erarbeitet und Schulen zur Verfügung gestellt.
  1. Wir prüfen gemeinsam mit den zuständigen Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene, ob ggf. für bestimmte Delikte wie Antisemitismus, Meldepflichten eingeführt werden sollen und können. Vorbild ist dabei die Arbeit der „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus“ (RIAS) in Berlin.
  2. Wir ermutigen die Schulen bestehende curriculare und organisatorische Spielräume zu nutzen, in Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten präventive Maßnahmen zu Demokratie und Wertevermittlung einzuführen und zu verankern.

1. Die Schulaufsicht wird mit Unterstützung der „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) und der „Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen“ (LPS) das Thema „Gewalt im Umfeld von Schule“ in den Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen regelmäßig auf die Tagesordnung setzen. Zu den Unterstützungsleistungen der LaSP und der LPS gehören beispielsweise die Bereitstellung von Material sowie die Vermittlung von geeigneten Referentinnen und Referenten.

  • Das Ministerium für Schule und Bildung beabsichtigt gemeinsam mit den Bezirksregierungen und mit der QUA-LiS, das Thema stärker als bisher in den Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Schulleitungen aufzunehmen.
  • Die Themenbereiche Kindeswohlgefährdung, sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch als auch Mobbing in der Schule sind mindestens einmal im Jahr, innerhalb jeder Schulgemeinschaft, in einem geeigneten Rahmen zu thematisieren. Diese kann in Form von Lehrerkonferenzen, pädagogischen Tagen, Projektwochen oder Fortbildungsmaßnahmen erfolgen. Auch andere geeignete Formate können gewählt werden.
  • Ziel ist es, die einzelnen Maßnahmen den Schulgemeinschaften transparent zu machen, um das Sicherheitsgefühl der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

2. Das Land unterstützt länderübergreifende Programme gegen Gewalt, Mobbing und Ausgrenzung und bindet sie in bestehende Systeme ein.

  • Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet eng mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Umsetzung des Programms „Anti-Mobbing-Profis – Respekt Coaches“ zusammen und organisiert jährlich Netzwerktreffen zum Austausch, zur Koordinierung und zur Abstimmung mit Landesstellen und -programmen.

3. Schulisches Handeln und Projekte müssen stets den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention sowie der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

  • Das Ministerium für Schule und Bildung entwickelt einen praxisorientierten Fallkatalog und stellt diesen den Schulen zur Verfügung.
  1. Der Runderlass des MSW v. 02.05.2017 „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ empfiehlt die Entwicklung schuleigener Beratungs- und Interventionskonzepte und die Einrichtung schulischer Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention.
  • Schulaufsicht und schulpsychologische Dienste werden Schulen mehr noch als bisher bei Entwicklung und Einrichtung dieser Teams unterstützen.
  • Zielgenaue, themenzentrierte Unterstützung, wie z. B. im Bereich des Kindesmissbrauchs, wird durch die schulpsychologischen Dienste gewährleistet.
  • Schulen werden in diesem Rahmen befähigt und unterstützt, bewährte Konzepte, wie das der kollegialen Beratung, im Rahmen der Weiterentwicklung ihres schuleigenen Beratungskonzepts effizient zu nutzen und nachhaltig zu verankern.
  • Das Landesprogramm wird weiterentwickelt und verlängert.
  1. Das bundesweite Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SoR – SmC) wird zurzeit in über 800 Schulen Nordrhein-Westfalens umgesetzt. Partner sind die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI), die GEW und das DGB-Bildungswerk. Das Programm wird vor allem von engagierten Schülerinnen und Schülern getragen.

Dabei sollen nach Möglichkeit die LandesschülerInnenvertretung, das SV-Bildungswerk oder auch der Landesjugendring stärker als bisher einbezogen werden.

  • Für die nachhaltige Verankerung des Programms wird – auch in Zusammenarbeit mit den schulpsychologischen Diensten und der „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) die kontinuierliche Unterstützung auf regionaler Ebene weiterentwickelt.
  • Das Land wird gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern dafür werben, dass sich Schulen mehr noch als bisher an landes- und bundesweit angelegten Programmen zur Förderung von Demokratie und Respekt sowie gegen Gewalt und Diskriminierung beteiligen. Beispielhaft genannt sind das Buddy-Kinderrechte-Programm, das sich vorwiegend an Grundschulen richtet, das Programm „Demokratisch handeln“ und das nordrhein-westfälische Programm „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“.
  • Der Referenzrahmen Schulqualität wird regelmäßig ergänzt. Dafür können die Ressourcen des Bundesprogramms “OPENION“ genutzt werden, das von QUA-LiS durchgeführt wird.
  • Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Zentren bei der Ausbildung von Multiplikatoren und bei der Durchführung von Veranstaltungen
  • Die Zusammenarbeit wird intensiviert und die Einrichtung von Schutzkonzepten an Schulen wird nachgehalten.
  1. Das Ministerium für Schule und Bildung begleitet das Bildungsvorhaben „Demokratie für mich“ der Landeszentrale für politische Bildung NRW, das an 21 Berufskollegs pilotiert wird. "Demokratie für mich" verbindet Demokratie- und Sprachlernen und soll junge geflüchtete und migrierte Menschen bei der Identitätsbildung in der Fremde unterstützen.
  2. Das Ministerium für Schule und Bildung begleitet gemeinsam mit dem Ministerium des Innern die die regelmäßig stattfindenden Präventionstage „Für Demokratie – gegen Rechtsextremismus“ für Schülerinnen und Schüler der Landeszentrale für politische Bildung.
  1. Das Schulministerium sorgt gemeinsam mit QUA-LiS dafür, dass Inhalte der Demokratie und Wertevermittlung noch stärker als bisher in die schulische Arbeit, in Lehrpläne und Fortbildungsmaßnahmen einfließen.
  1. Viele Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in NRW greifen Themen aus den Bereichen Gewalt, sexueller Missbrauch, Rassismus und Rechtsextremismus regelmäßig in speziellen Formaten für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern auf.
  1. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

 

  • Schulen erhalten Gelegenheit, in einem Wettbewerb mit künstlerischen Mitteln, beispielsweise in einem Theaterstück oder einem Videobeitrag, ihre Vorhaben oder ihre Sicht auf gesellschaftliche Entwicklungen für Demokratie und Respekt sowie gegen jede Form von Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu dokumentieren.
  • Die besten Beiträge werden in einer öffentlichen Veranstaltung ausgezeichnet.
  • Begleitend werden in der „Woche für Demokratie und Respekt“ weitere Veranstaltungen mit unterschiedlichen Partnern zum Thema durchgeführt.
  1. Die „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) erarbeitet gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern, Materialien für Schulen. Vorbilder sind die seit 2016 den Schulen zur Verfügung stehenden Materialien des Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) sowie das bereits im Herbst 2018 gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden, SABRA, dem Landeskriminalamt und der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen erstellte Material zum Thema Antisemitismus.
  • Im Jahr 2019 erarbeitet die LaSP Materialien zu den Themen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Salafismus und Islamismus, Antiziganismus sowie Homophobie.
  • Die Neuauflage des Notfallordners mit allen Aktualisierungen und Ergänzungen ist für das Jahr 2020 sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form geplant.
  • Die LaSP unterstützt die Vermittlung entsprechender Inhalte an die Schulpsychologie als Multiplikator für die bedarfsorientierte Implementation in Schulen.
  • Alle Materialien werden auf www.schulpsychologie.nrw.de veröffentlicht bzw. verlinkt. Sie enthalten auch didaktische Modelle. Darüber hinaus werden auf den Seiten von QUA-LiS konkrete unterrichtspraktische Modelle veröffentlicht (z.B. im Lehrplannavigator).
  • Schulen werden Checklisten mit Qualitätskriterien für schulische Gewaltpräventionstrainings zur Verfügung gestellt. Sie erhalten hierzu schulformspezifische Beratung bei der LaSP und der LPS.
  1. Der Notfallordner wird von dem schulischen Krisenmanagement im Ministerium für Schule und Bildung und der „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) kontinuierlich ergänzt.
  1. Die LaSP und die LPS stellen Materialien zusammen und dokumentieren bewährte und seriöse Angebote für Deeskalations- und Zivilcourage-Trainings in Schulen sowie gute erfolgreiche Modelle schulischer Beratungskonzepte und der Arbeit schulischer Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention.
  1. Im Schuljahr 2018/2019 nehmen rund 150 Lehrkräfte an der Fortbildungsmaßnahme für Beratungslehrkräfte teil. Beratungslehrkräfte sind Schlüsselpersonen bei Aufbau und Pflege der schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention.
  • Die Maßnahme wird bedarfsgerecht ausgeweitet und inhaltlich nach Bedarf ergänzt.
  1. Gemeinsam mit Bezirksregierungen, QUA-LiS und Landesjugendämtern werden entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durchgeführt.
  2. Fachkräfte der offenen Ganztagsschule im Primarbereich erhalten über die vom MKFFI bereitgestellten Fortbildungsmittel für die OGS Gelegenheit zu einschlägiger Fortbildung.
  3. Das Land unterstützt im Falle unterschiedlicher Anstellungsträgerschaften von Lehr- und Fachkräften in den Schulen die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.
  4. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen jährlich bei der Durchführung verschiedener Veranstaltungen für schulische und außerschulische Fachkräfte. Hierzu zählen Angebote wie Veranstaltungsreihen "Vielfältiger Islam versus gewaltbereiter Salafismus" oder "Einstiegsprozesse in den Rechtsextremismus und Islamismus".
  1. Das Ministerium für Schule und Bildung beauftragt externe Dienstleister ergänzend zu dem bestehenden System der Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, über die „Sprechzeit“ ein Auffangsystem einzurichten, über das Lehr- und Fachkräfte der Schulen an 7 Tagen in der ´Woche und 24 Stunden am Tag akute psychosoziale Probleme besprechen können und das bei Bedarf auch weiterführende Beratung, Hilfe und Unterstützung vermittelt.
  2. Schulpsychologie als vor Ort fest installierter und bekannter Partner von Schulen unterstützt betroffene Lehr- und Fachkräfte durch individuelle Beratung, Coaching und Supervision und stärkt damit sowohl die individuelle Resilienz als auch die Kompetenz im Umgang mit schwierigen und belastenden Situationen im Schulalltag. Aus solchen Beratungen im Einzelfall können sich Impulse für eine Weiterentwicklung des schuleigenen Konzepts im Umgang mit und der Prävention von Gewalt ergeben aber auch Impulse für das Thema Lehrergesundheit. Bei Bedarf unterstützt Schulpsychologie dann entsprechende Schulentwicklung passgenau und nachhaltig.
  1. Inhalte und Ergebnisse der Maßnahmen werden regelmäßig in Pressekonferenzen der Schul- und Bildungsministerin, je nach Thema gemeinsam mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, der Öffentlichkeit vorgestellt.
  2. Die Ministerin wird Inhalte und Ergebnisse in Hintergrundgesprächen sowie in Namenartikeln in Zeitungen und Zeitschriften zur Diskussion stellen.
  3. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik und der Stiftung Mercator in zweijährigem Turnus „Demokratietage“ durch. Der fünfte Demokratietag findet 2020 statt, der sechste 2022.
  • Das Ministerium für Schule und Bildung evaluiert jährlich die gewonnenen Gesamtergebnisse und Erkenntnisse des Aktionsplans und stellt diese gemeinsam mit den erhobenen Daten der Öffentlichkeit vor.