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Erwachsene unterschiedlichen Alters und Geschlechts sitzen an Tischen und hören einem (nicht sichtbaren) Vortrag zu.

Weiterbildungskolleg

Vormittags zur "Abend"schule

Arbeitszeiten sind flexibel geworden, Lebenssituationen von Menschen, die sich weiterbilden wollen, sind ganz unterschiedlich. Weiterbildungskollegs haben auf die Veränderungen reagiert und passen ihr Angebot an. Vielerorts werden berufsbegleitende Lehrgänge mit unterschiedlichen Zeitrastern angeboten.

Nach wie vor gibt es in den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium die "klassischen" Abendkurse für Berufstätige, daneben stehen Lehrgänge am Vormittag, die auf das Zeitbudget von Studierenden mit besonderen familiären Verpflichtungen oder Berufstätigen mit Schichtdienst zugeschnitten sind. Zunehmend werden auch Lehrgänge vormittags und nachmittags oder abends parallel geführt, damit Berufstätige mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder Wechseldienst die Angebote wahrnehmen können.

Die Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs

Sekundarbereich I: Der Bildungsgang der Abendrealschule

Das Angebot der Abendrealschule wendet sich an Jugendliche, die ihre Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben, und an Erwachsene, die einen Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben wollen.

Der Bildungsgang vermittelt den Ersten Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss), den Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), je nach Leistungsstand verbunden mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.

Studierende, die keinen Schulabschluss haben, nur unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache haben oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben, besuchen im Regelfall einen Vorkurs. Dieser dauert ein bis zwei Semester und umfasst mindestens zwölf Wochenstunden Unterricht. Im Vorkurs werden die fachlichen und sprachlichen Kenntnisse vermittelt, die für einen erfolgreichen Besuch der Hauptphase der Abendrealschule notwendig sind.

Die Hauptphase dauert in der Regel vier Semester (zwei Jahre) und umfasst wöchentlich 20 bis 22 Unterrichtsstunden. Je nach Vorkenntnissen kann sich die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Angerechnet werden beispielsweise anerkannte Zertifikate des Deutschen Volkshochschulverbandes oder im Rahmen einer Nichtschülerprüfung erbrachte Leistungsnachweise.

Studierende, die zusätzlich zu einem bereits erworbenen Mittleren Schulabschluss die Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, erlangen wollen, beginnen im dritten Semester.

Die Höchstverweildauer beträgt sechs Semester. Werden die Abschlüsse in zeitlich versetzten Teildurchgängen erworben, beträgt die Höchstverweildauer acht Semester.

Die Schulleitung kann Studierende auf Antrag für ein oder mehrere Semester beurlauben. Die Höchstverweildauer verlängert sich um die Zeit der Beurlaubung.

Sekundarbereich II: Die Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg

Gemeinsame Regelungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Bildungsgänge des Abendgymnasiums und des Kollegs sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Hierauf werden auch Zeiten der selbstständigen Führung eines Familienhaushalts, des Wehr- und Zivildienstes sowie Zeiten von Arbeitslosigkeit angerechnet. Die Bezirksregierungen können in begründeten Ausnahmefällen Sondergenehmigungen erteilen.

Die Bildungsgänge gliedern sich in die Einführungsphase (erstes und zweites Semester) und die Qualifikationsphase (drittes bis sechstes Semester).

Sie dauern bis zum Abitur in der Regel sechs Semester (drei Jahre); die Fachhochschulreife kann nach vier Semestern (zwei Jahren) erworben werden.

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium an allen Universitäten und sonstigen Hochschulen; die Fachhochschulreife ist Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen und Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen und in den Bundesländern, die dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Fachhochschulreife beigetreten sind. Über die geltenden Regelungen informieren die Weiterbildungskollegs.

Bewerberinnen und Bewerber mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) beginnen in der Regel im ersten Semester. Je nach Vorkenntnissen können sie beantragen, in das zweite oder dritte Semester aufgenommen zu werden.

Sonstige Bewerberinnen und Bewerber besuchen den Vorkurs oder ein entsprechendes Bildungsangebot der Abendrealschule. Der Besuch des Vorkurses oder der Abendrealschule kann durch eine Eignungsprüfung ersetzt werden.

Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Schulleitung.

Der Bildungsgang muss in der Regel innerhalb einer Höchstdauer von acht Semestern abgeschlossen sein. Das heißt, dass maximal zwei Semester wiederholt werden können. Der Besuch eines Vorkurses wird nicht in die Höchstverweildauer eingerechnet.

Die Schulleitung kann Studierende auf Antrag für ein oder mehrere Semester beurlauben. Die Höchstverweildauer verlängert sich um die Zeit der Beurlaubung.

Der Bildungsgang des Abendgymnasiums

Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten. Bis einschließlich des dritten Semesters müssen Studierende berufstätig oder vom Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt sein. Familien- und Erziehungstätigkeit ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.

Der Unterricht findet in der Regel an fünf Abenden in der Woche statt. Die meisten Weiterbildungskollegs mit dem Bildungsgang Abendgymnasium bieten daneben Vormittagskurse, einige auch Nachmittagskurse an. Einzelne Weiterbildungskollegs haben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schicht- und Wechseldienst flexible Konzepte entwickelt.

Das Unterrichtsangebot umfasst wöchentlich mindestens 20 Unterrichtsstunden, im Vorkurs mindestens 12 Stunden.

Der Bildungsgang des Kollegs

Der Bildungsgang des Kollegs ist ein vollzeitschulisches Weiterbildungsangebot. Der Unterricht findet tagsüber an fünf Wochentagen statt (z.B. zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr). Eine Erwerbstätigkeit während des Studiums am Kolleg wird allenfalls in sehr geringem Umfang möglich sein. Die Studierenden bis zum Alter von 30 Jahren haben im Rahmen festgelegter persönlicher Einkommens- und Vermögensgrenzen vom ersten Semester an Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Der Unterricht umfasst 30 Stunden wöchentlich, im Vorkurs mindestens zwölf Stunden.

An zahlreichen Weiterbildungskollegs des Landes NRW wird der Lehrgang abitur-online.nrw angeboten. Dieser  besteht aus einer Präsenz- und einer Distanzphase. Die Präsenzphase findet an zwei Tagen pro Woche in der Schule statt. Die Distanzphase wird im Selbststudium über eine Lernplattform zu Hause am Computer und mit ergänzenden schriftlichen Lernmaterialien absolviert. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Schulabschlüsse am Weiterbildungskolleg

In den drei Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs können nach der Pflichtschulzeit alle allgemeinbildenden Abschlüsse des Sekundarbereichs I und II erworben werden:

  • Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), je nach Leistungsstand verbunden mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen
  • Schulischer Teil der Fachhochschulreife.
  • Der Erwerb der Fachhochschulreife erfordert zusätzlich zu dem erfolgreichen schulischen Abschluss den Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder eines einjährigen gelenkten Praktikums. Nähere Hinweise enthält die Broschüre "Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen", die Sie auf folgender Seite herunterladen oder kostenlos bestellen können: Broschürenservice Schulministerium
  • Fachhochschulreife
  • Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen und in den Bundesländern, die dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Fachhochschulreife beigetreten sind.
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Grafische Darstellung der Abschlüsse an Weiterbildungskollegs in NRW.
© MSB NRW

Die Grafik zeigt die Regeldauer der Ausbildung, die für die Zuerkennung der einzelnen Abschlüsse vorausgesetzt wird. Je nach eingebrachten Vorqualifikationen kann die Dauer der Ausbildung verkürzt werden. Dazu prüft das jeweilige Weiterbildungskolleg vor der Aufnahme in einen Bildungsgang die individuellen Voraussetzungen, führt - soweit gewünscht oder erforderlich - ein Beratungsgespräch mit den Bewerberinnen und Bewerbern und entscheidet über deren Einstufung. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Durchlässigkeit

Die Bildungsgänge Abendrealschule einerseits und Abendgymnasium und Kolleg andererseits sind "durchlässig". Die beiden letzten Semester (Halbjahre) der Abendrealschule und die beiden ersten Semester von Abendgymnasium und Kolleg können miteinander vernetzt sein.

Je nach Einzelfall besteht die Möglichkeit des Übergangs, um von der Abendrealschule aus, abhängig von den erfüllten Voraussetzungen, bis zum Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) in einen der beiden anderen Bildungsgänge zu gelangen. Das jeweilige Weiterbildungskolleg berät die Studierenden über die Möglichkeiten und entscheidet im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Einzelfall, inwieweit die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.