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Ein Doktorhut liegt auf einem Stapel Bücher

Ausländische Abschlüsse

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeugnissen, Bildungsnachweisen oder Diplomen ist in NRW auf verschiedene Behörden und Organisationen verteilt. Informationen zu den Zuständigkeiten Finden Sie hier.

Zuständige Behörde für die Anerkennung von Bildungsnachweisen bis zum Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife) ist die

Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2 - 10
50606 Köln

Weitere Informationen auf der Homepage der Zeugnisanerkennungsstelle

Anabin - Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden

Zuständige Behörde für die Anerkennung des Sekundarabschlusses II (Hochschulzulassung) ist die

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Weitere Informationen auf der Homepage der Zeugnisanerkennungsstelle.

Anabin - Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden

Informationen über die Berechtigung zum Führen ausländischer akademischer Grade erteilt das

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Völklinger Straße 49
40221 DüsseldorfÜber das Führen von "EU-Graden" und "Nicht-EU-Graden" gibt eine Internetseite des Wissenschaftsministeriums Auskunft.

Die Anerkennung eines Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder an einer Schule in Verbindung mit dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (nur für Berufskollegs, Haupt-, Real- und Gesamtschulen).

Die Anerkennung von Lehramts-Prüfungsleistungen als Zweite Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Einstellung an einer Schule.Über das Verfahren und die Zuständigkeiten informieren die entsprechenden Seiten im Bildungsportal.

Fragen zur Anerkennung der Berufsausbildung beantworten die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern.

Die Zuständigkeit für einzelne Länder ist auf die fünf Bezirksregierungen wie folgt verteilt:

Bezirksregierung

Telefon / Internet

Anerkennung
Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 / 82 - 0
Internet-Adresse
www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien
Detmold
Leopoldstr. 15
32754 Detmold
Tel.: 05231 / 71 - 0
Internet-Adresse
www.bezreg-detmold.nrw.de
Albanien, Bulgarien, Ungarn, Staaten der ehemaligen Sowjetunion
Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 475 - 0
Internet-Adresse
www.brd.nrw.de
Griechenland, Österreich, Türkei, Schweiz und Staaten des ehemaligen Jugoslawien
Köln
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221 / 147 - 0
Internet-Adresse
www.bezreg-koeln.nrw.de

Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien

Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel.: 0251 / 411 - 0
Internet-Adresse
www.bezreg-muenster.nrw.de
Dänemark, Island, Finnland, Norwegen, Schweden und alle außereuropäischen Staaten

Diplome der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe werden für NRW von der Bezirksregierung Düsseldorf überprüft.