Ausländische Abschlüsse
Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeugnissen, Bildungsnachweisen oder Diplomen ist in NRW auf verschiedene Behörden und Organisationen verteilt. Informationen zu den Zuständigkeiten Finden Sie hier.
Zuständige Behörde für die Anerkennung von Bildungsnachweisen bis zum Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife) ist die
Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2 - 10
50606 Köln
Weitere Informationen auf der Homepage der Zeugnisanerkennungsstelle
Anabin - Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden
Zuständige Behörde für die Anerkennung des Sekundarabschlusses II (Hochschulzulassung) ist die
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Weitere Informationen auf der Homepage der Zeugnisanerkennungsstelle.
Anabin - Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden
Informationen über die Berechtigung zum Führen ausländischer akademischer Grade erteilt das
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Völklinger Straße 49
40221 DüsseldorfÜber das Führen von "EU-Graden" und "Nicht-EU-Graden" gibt eine Internetseite des Wissenschaftsministeriums Auskunft.
Die Anerkennung eines Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder an einer Schule in Verbindung mit dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (nur für Berufskollegs, Haupt-, Real- und Gesamtschulen).
Die Anerkennung von Lehramts-Prüfungsleistungen als Zweite Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Einstellung an einer Schule.Über das Verfahren und die Zuständigkeiten informieren die entsprechenden Seiten im Bildungsportal.
Fragen zur Anerkennung der Berufsausbildung beantworten die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern.
- Der "IHK-Finder" zeigt, wo sich eine Industrie- und Handelskammer in NRW befindet, und führt jeweils zu ihnen hin.
- Über eine Internetseite des Westdeutschen Handwerkkammertages gelangt man zu den Handwerkskammern in NRW.
Die Zuständigkeit für einzelne Länder ist auf die fünf Bezirksregierungen wie folgt verteilt:
Bezirksregierung |
Telefon / Internet |
Anerkennung |
Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg |
Tel.: 02931 / 82 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-arnsberg.nrw.de |
Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien |
Detmold Leopoldstr. 15 32754 Detmold |
Tel.: 05231 / 71 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-detmold.nrw.de |
Albanien, Bulgarien, Ungarn, Staaten der ehemaligen Sowjetunion |
Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf |
Tel.: 0211 / 475 - 0 Internet-Adresse www.brd.nrw.de |
Griechenland, Österreich, Türkei, Schweiz und Staaten des ehemaligen Jugoslawien |
Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln |
Tel.: 0221 / 147 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-koeln.nrw.de |
Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien |
Münster Domplatz 1-3 48143 Münster |
Tel.: 0251 / 411 - 0 Internet-Adresse www.bezreg-muenster.nrw.de |
Dänemark, Island, Finnland, Norwegen, Schweden und alle außereuropäischen Staaten |
Diplome der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe werden für NRW von der Bezirksregierung Düsseldorf überprüft.
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: