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Begabtenförderung Berufliche Bildung

Informationen zum Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium

Förderung leistungsstarker Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen

 Für engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung, die noch mehr lernen wollen, bieten die Programme „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium“ Chancen zur Weiterentwicklung.

1. Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteiger

Wer kann in das Förderprogramm aufgenommen werden?

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Absolventinnen/Absolventen einer dualen Berufsausbildung oder eines bundesgesetzlich geregelten Fachberufes im Gesundheitswesen. Voraussetzung für die Bewerbung ist

  • eine Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“
  • oder 1.-3. Platz in überregionalem beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder ein Begründeter Vorschlag aus dem Betrieb oder der Berufsschule.

Die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium ist in den dualen Ausbildungsberufen bei der Kammer möglich, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.

Wie hoch ist die Förderung und wie lang ist die Förderdauer?

Gefördert werden können fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge. Für maximal 3 Jahre steht ein Gesamtförderbetrag von maximal 7.200 Euro zur Verfügung, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig.

Weitere Informationen:
www.weiterbildungsstipendium.de

Kurzfilm Weiterbildungsstipendium

2. Aufstiegsstipendium – Studieren mit Berufserfahrung

Wer kann in das Förderprogramm aufgenommen werden?

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Fachkräfte mit Berufsausbildung und anschließend mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung. Bei der Bewerbung zählen die Leistungen in Ausbildung und Beruf, der allgemeinbildende Schulabschluss spielt keine Rolle. Der erste Schritt im dreistufigen Auswahlverfahren ist eine Online-Bewerbung.

Wie hoch ist die Förderung und wie lang ist die Förderdauer?

Gefördert wird ein Hochschulstudium bis zum ersten akademischen Abschluss in einem Vollzeitstudium mit 934 Euro/Monat pauschal, plus 80 Euro Büchergeld, ggf. Kinderbetreuungspauschale. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich 2.900 Euro. Auch die Förderung im Aufstiegsstipendium ist nicht rückzahlungspflichtig.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da in der Regel mehr Bewerbungen vorliegen, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:
www.aufstiegsstipendium.de

Kurzfilm Aufstiegsstipendium