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Begabtenförderung Berufliche Bildung

Informationen zum Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium sowie zum Stipendium für Talente in der Ausbildung (TidA)

Förderung leistungsstarker Auszubildender, Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen

Für engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung, die noch mehr lernen wollen, bieten die Programme „Weiterbildungsstipendium“ und „Aufstiegsstipendium“ Chancen zur Weiterentwicklung. Das „Stipendium für Talente in der Ausbildung (TidA) bietet bereits in der dualen Berufsausbildung die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und zusätzlich Unterstützung zu erhalten. 

1. Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteigende

Wer kann in das Förderprogramm aufgenommen werden?

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Absolventinnen/Absolventen einer dualen Berufsausbildung oder eines bundesgesetzlich geregelten Fachberufes im Gesundheitswesen. Voraussetzung für die Bewerbung ist

  • eine Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“,
  • oder 1.-3. Platz im überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb,
  • oder ein begründeter Vorschlag des/der Ausbildenden oder der Berufsschule.

Die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium ist in den dualen Ausbildungsberufen bei der zuständigen Stelle möglich, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.

Wie sieht die Förderung aus?

Gefördert werden können fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge. Für maximal 3 Jahre steht ein Gesamtförderbetrag zur Verfügung, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. 

Weitere Informationen:

www.weiterbildungsstipendium.de

2. Aufstiegsstipendium – Studieren mit Berufserfahrung

Wer kann in das Förderprogramm aufgenommen werden?

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Fachkräfte mit Berufsausbildung und anschließend mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung. Bei der Bewerbung zählen die Leistungen in Ausbildung und Beruf, der zuvor erworbene allgemeinbildende Schulabschluss spielt keine Rolle. Der erste Schritt im dreistufigen Auswahlverfahren ist eine Online-Bewerbung.

Wie sieht die Förderung aus?

Gefördert wird ein Hochschulstudium bis zum ersten akademischen Abschluss in einem Vollzeitstudium (monatliche Pauschale plus Büchergeld und ggf. Kinderbetreuungspauschale). Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten eine jährliche Pauschale. 

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da in der Regel mehr Bewerbungen vorliegen, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

www.aufstiegsstipendium.de

3. TidA -Das Stipendium für Talente in der Ausbildung

Wer kann in das Förderprogramm aufgenommen werden?

Das Stipendium für Talente in der Ausbildung richtet sich an junge Menschen in der Ausbildung. Eine Bewerbung ist unmittelbar vor Beginn der dualen Berufsausbildung möglich, wenn man zum Beginn der Förderaufnahme noch eine reguläre Mindestausbildungsdauer von 2 Jahren vor sich hat und Berlin oder Düsseldorf von der Ausbildungsstätte in maximal einer Stunde mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind.

Wie sieht die Förderung aus?

Das Stipendium besteht aus einer finanziellen und einer ideellen Förderung.

Finanziell werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einer monatlichen Bildungspauschale unterstützt. Die Förderung wird bis zum Ende der Ausbildung gewährt (maximal drei Jahre) und endet mit dem Ausscheiden aus dem Ausbildungsverhältnis.

Die ideelle Förderung besteht zum einen aus einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm, zum anderen aus dem Aufbau eines eigenen Netzwerkes. Auch besteht die Möglichkeit, während der Förderung von Mentorinnen und Mentoren begleitet zu werden. 

Weitere Informationen:

www.sdw.org/tida