Beratungsangebote
Ein wichtiger Bestandteil des Unterstützungssystems für Schulen ist der gegenseitige fachliche Erfahrungsaustausch. Dieser wird auf regionaler Ebene von den Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren oder den Inklusionsfachberaterinnen und Inklusionsfachberatern gegebenenfalls in Kooperation mit den Kompetenzteams initiiert und koordiniert.
Die inklusive Schulentwicklung ist Aufgabe des Landes, der Kommunen als Schulträger und der Schulen, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Ein wichtiger Bestandteil des Unterstützungssystems für Schulen ist der Kompetenztransfer im Rahmen gegenseitiger fachlicher Beratung und des koordinierten Erfahrungsaustausches. Dieser wird auf regionaler Ebene von den Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren oder den Inklusionsfachberaterinnen und Inklusionsfachberatern gegebenenfalls in Kooperation mit den Kompetenzteams initiiert und koordiniert.
Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule NRW berät das Ministerium für Schule und Bildung und ist die vom Ministerium beauftragte zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen insbesondere zur Unterstützung der Schulen bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages.
Das Institut arbeitet in folgenden Aufgabenfeldern:
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Schulen und Unterricht,
- Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht und Materialen zu deren Implementation,
- Zentrale Prüfungen und Lernstandserhebungen,
- Inklusion in Schulen,
- Ganztag in Schulen,
- Schulentwicklung in regionalen Kooperationen,
- Professionalisierung und Qualifizierung der pädagogischen Berufe vor allem der Führungskräfte in Schule, Schulaufsicht sowie der in der Fortbildung eingesetzten Lehrkräfte, Beobachtung und Analyse schulfachlicher Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung,
- Beobachtung und Analyse schulfachlicher Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung,
- Unterstützung des Ministeriums bei der Erschließung und Transformation von wissenschaftlichen Erträgen sowie von Ergebnissen von Bildungsforschungsprojekten,
- Übergreifende Qualitätssicherung und Weiterentwicklung im Bereich der Weiterbildung.
Weitere Informationen und zieldifferente Unterrichtsmaterialien finden Sie hier.
Die inklusive Schulentwicklung ist Aufgabe des Landes, der Kommunen als Schulträger und der Schulen, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet wurde. Ein wichtiger Bestandteil des Unterstützungssystems für Schulen ist der Kompetenztransfer im Rahmen gegenseitiger fachlicher Beratung und des koordinierten Erfahrungsaustauschs. Dieser wird auf regionaler Ebene von den Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren oder den Inklusionsfachberaterinnen und Inklusionsfachberatern gegebenenfalls in Kooperation mit den Kompetenzteams initiiert und koordiniert.
Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren
Seit 2011 gibt es in allen 53 Schulamtsbezirken eine Stelle für einen Inklusionskoordinator oder eine Inklusionskoordinatorin (IKO). Ihre Aufgabe ist es, erfahrene und neue Schulen des Gemeinsamen Lernens miteinander zu vernetzen sowie die Schulaufsicht bei der Personaleinsatzplanung und bei den Absprachen mit den Schulträgern zu unterstützen.
Diese Kooperation wird geprägt durch Informationsaustausch und -weitergabe sowie Beratung auf verschiedenen Arbeitsebenen. Zu den Aufgabenfeldern gehören unter anderem der Kontakt mit Elternverbänden und –initiativen, Informationsausgabe in Einzelfragen, die Vermittlung in Konfliktfällen, fachbezogene Unterstützung bei besonderen Einzelfällen, eine Einzelfallberatung für Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Schulformen oder die regionale Vernetzung durch Bildung von Arbeitskreisen.
Inklusionsfachberaterinnen und Inklusionsfachberater
Seit dem Schuljahr 2014/15 stehen den Schulen weitere 100 Stellen für Inklusionsfachberaterinnen und -fachberater (IFA) zur Verfügung. Inklusionsfachberaterinnen und Inklusionsfachberater unterstützen die Schulen bei der konzeptionellen Gestaltung und der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens und stellen im Auftrag der Schulaufsicht den fachlichen Austausch von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung sicher.
Vorrangiger Aufgabenbereich ist die Organisation und Durchführung schulexterner Beratungskreise, wie die Vernetzung von Lehrkräften für Sonderpädagogik in der Region. Ergänzt wird dies durch die Organisation eines Personalpools für die Beratung und Diagnostik in verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, sowie durch Elternberatung an verschiedenen Knotenpunkten in der Schullaufbahn von Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Lernen.
Auflistung aller Ansprechpartner
Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) hat eine aktuelle Auflistung der Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren sowie der Inklusionsfachberaterinnen und Inklusionsfachberater erstellt, die Sie zu ihren entsprechenden Beraterinnen und Beratern führt.
Eine interaktive Karte der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Die Fortbildungsangebote der 53 Kompetenzteams in Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert. Prozessbegleitende Angebote können ebenso wie gezielte Einzelveranstaltungen angefragt und gebucht werden.
Alle wichtigen Informationen zu dem Kompetenzteam Ihres Schulbezirks finden Sie hier.
Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion
Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem fordert von vielen Lehrkräften eine veränderte Haltung zu ihrem Beruf und einen anderen Blick auf ihr Aufgabenfeld. Das ist in der Tat eine Herausforderung. Das Fortbildungsangebot „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ bietet dabeii Unterstützung. Schulen können diese schulinterne Fortbildung in Anspruch nehmen, zuständig hierfür sind die Kompetenzteams in den Schulämtern.
Landesweit fanden in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 insgesamt 60.000 Teilnehmertage statt. Ein Schwerpunkt dabei ist die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.
Staatliche Fortbildungen für Lehrkräfte in NRW
Weitere Bereiche der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen werden von den fünf Bezirksregierungen abgedeckt. Qualifikationserweiterungen, Fortbildungen für Schulleitungen oder Angebote im Bereich des Schulsports sind nur einige Beispiele für die vielfältige Auswahl im Land.
Alle wichtigen Informationen wie Ansprechpersonen, Termine und Angebotsübersichten finden Sie hier.
Schulentwicklung und Unterrichtsplanung
Acht Fortbildungsprogramme unterstützten die Schulen in Nordrhein-Westfalen in Fragen der Schulentwicklung und legen einen Fokus bei der Unterrichtsentwicklung auf eine neue Lehr- und Lernkultur.
Die Fortbildungsarbeit der 53 Kompetenzteams wird im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert.
Die passenden Unterstützungsangebote werden in acht Programmen in zwei Themenfeldern „Schulentwicklung" und „Fokus Unterrichtsentwicklung" gebündelt.
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