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Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS)

Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Maßnahme

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist an allen Schulformen in Nordrhein-Westfalen möglich. 

An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

  1. einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet (in Bezug auf Lehrämter der Sekundarstufe II: Nur Masterabschlüsse),
  2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
  3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
  4. im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.
Lehrer-Kampagne_NRW

Im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst ist festzustellen, ob ein Einsatz in zwei Fächern, im Lehramt für sonderpädagogische Förderung in einem Fach oder einem Förderschwerpunkt, und eine erfolgreiche Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in zwei Fächern bzw. einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt erwartet werden kann. Die Entscheidung über den Zugang zur Ausbildung für den Lehrerberuf basiert auf der Einschätzung der Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers im Rahmen einer Prognose über den zu diesem Zeitpunkt erwarteten Ausbildungserfolg in den beiden Fächern, im Lehramt für sonderpädagogische Förderung in einem Fach oder einem Förderschwerpunkt, die im Einstellungsverfahren getroffen wird. Bei dieser Prognoseentscheidung sind insbesondere fachlich relevante Hochschulabschlüsse, auf beide Fächer bezogene fachwissenschaftliche Studienleistungen (für das Lehramt an Grundschulen auf ein Fach bezogene fachwissenschaftliche Studienleistungen, für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auf ein Fach oder einen Förderschwerpunkt bezogene fachwissenschaftliche Studienleistungen) und einschlägige Berufserfahrungen zu berücksichtigen. Vergleichsmaßstab sind die Studienleistungen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach oder diesen Förderschwerpunkt zu erbringen sind. Zeitpunkt und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen. Auch die Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist für die Entscheidung von Bedeutung.

Die Ausbildung umfasst 24 Monate.

Sie schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung werden diese Lehrkräfte in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen.

Umfassende Informationen zum Seiteneinstieg mit berufsbegleitender Ausbildung sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.