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Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS) mit dem lehramtsbezogenen Master-Abschluss für das Lehramt GyGe

Seiteneinstieg Grundschule mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst nach OBAS

oder

Seiteneinstieg an einer Schulform der Sekundarstufe I mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst nach OBAS

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Angesprochen mit dieser Maßnahme sind Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Master-Studiengangs für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule (Gy/Ge). Diese Personengruppe kann anstelle eines grundständigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) im Lehramt Gy/Ge einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS für das Lehramt an Grundschulen oder das auf die Sekundarstufe I bezogene Lehramt (HRSGe) absolvieren. Durch diese Maßnahme wechseln Sie das Lehramt und erwerben eine Lehramtsbefähigung für die Grundschule oder für die Schulformen der Sekundarstufe I anstelle einer Befähigung für das Lehramt Gy/Ge. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist mit einer höheren Vergütung verbunden.

An Grundschulen haben Personen mit einem Masterabschluss Gy/Ge Zugang, der mindestens ein Fach umfasst, das auch Fach der Grundschule ist. Im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung nach OBAS soll eine Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule erfolgen, wobei die Ausbildung obligatorisch in mindestens einem der Fächer Deutsch oder Mathematik stattfinden muss.

An Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschulen haben Zugang Personen mit einem Masterabschluss Gy/Ge, der zwei Fächer umfasst, die Fächern an Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschulen entsprechen. Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS erfolgt in den beiden Fächern des Masterabschlusses.

Am Ende der in der Regel 24-monatigen Ausbildung steht mit dem Bestehen der Staatsprüfung der Erwerb der Lehramtsbefähigung für die Schulform Grundschule oder für die Schulformen der Sekundarstufe I, welche Verbeamtungsperspektiven sowie die Möglichkeit einer späteren Bewerbung auf Beförderungsstellen schafft.

Diese Maßnahme aus dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist zunächst auf fünf Jahre befristet und ist zum 1. Mai 2023 in Kraft getreten.

Um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, bewerben Sie sich an einer konkreten Schule über das reguläre Stellenausschreibungsverfahren. Eine Zuweisung an eine Grundschule bzw. eine Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule erfolgt nicht über das Portal Seminareinstellung Online (SEVON), das nur auf den grundständigen Vorbereitungsdienst zielt.

Die entsprechenden Stellen, die für Bewerberinnen und Bewerber des Seiteneinstiegs geöffnet sind, finden Sie im Einstellungsportal für den Seiteneinstieg LOIS.