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Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS) mit dem lehramtsbezogenen Master-Abschluss für das Lehramt GyGe

Seiteneinstieg an einer Grundschule

oder

Seiteneinstieg an einer Schulform der Sekundarstufe I

oder 

Seiteneinstieg im Lehramt für sonderpädagogische Förderung 

jeweils im  berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS 

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Angesprochen mit dieser Maßnahme sind Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Master-Studiengangs für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule (Gy/Ge). Diese Personengruppe kann anstelle eines grundständigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) im Lehramt Gy/Ge einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS für das Lehramt an Grundschulen oder das auf die Sekundarstufe I bezogene Lehramt (HRSGe) oder für das Lehramt an Förderschulen absolvieren. Durch diese Maßnahme wechseln Sie das Lehramt und erwerben eine Lehramtsbefähigung für die Grundschule oder für die Schulformen der Sekundarstufe I oder für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung anstelle einer Befähigung für das Lehramt Gy/Ge. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ist im Vergleich zu den Anwärterbezügen des grundständigen Vorbereitungsdienstes mit einer höheren Vergütung verbunden.

An Grundschulen haben Personen mit einem Masterabschluss Gy/Ge Zugang, der mindestens ein Fach umfasst, das auch Fach der Grundschule ist. Im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung nach OBAS soll eine Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule erfolgen, wobei die Ausbildung obligatorisch in mindestens einem der Fächer Deutsch oder Mathematik stattfinden muss.

An Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschulen haben Zugang Personen mit einem Masterabschluss Gy/Ge, der zwei Fächer umfasst, die Fächern an Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschulen entsprechen. Die berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS erfolgt in den beiden Fächern des Masterabschlusses.

Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung haben Personen mit einem Masterabschluss Gy/Ge Zugang, der einem Lehramtsfach oder einer Fachrichtung des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entspricht.  

Die berufsbegleitendende Ausbildung für das Lehramt sonderpädagogische Förderung erfolgt in einem Fach und in einer sonderpädagogischen Fachrichtung mit dem Förderschwerpunkt Lernen, dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt Sprache, ausnahmsweise kann diese auch in einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung erfolgen.

Die erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung in dem entsprechenden Lehramt führt nicht zur Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, sondern zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für die Schulform Grundschule oder für die Schulformen der Sekundarstufe I oder für die Schulform für sonderpädagogische Förderung. Diese eröffnet Verbeamtungsperspektiven sowie die Möglichkeit einer späteren Bewerbung auf Beförderungsstellen.

Um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, bewerben Sie sich an einer konkreten Schule über das reguläre Stellenausschreibungsverfahren. Eine Zuweisung an eine Grundschule bzw. eine Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule bzw. an eine Schule für sonderpädagogische Förderung erfolgt nicht über das Portal Seminareinstellung Online (SEVON), das nur auf den grundständigen Vorbereitungsdienst zielt.

Die entsprechenden Stellen, die für Bewerberinnen und Bewerber des Seiteneinstiegs geöffnet sind, finden Sie im Einstellungsportal für den Seiteneinstieg LOIS.